Das Luzerner Unterstützungsmodell bewährt sich
Luzern (ots)
Begabungsförderung im Kanton Luzern: Positive Zwischenbilanz
Nach zweieinhalb Jahren zieht das Amt für Volksschulbildung positive Bilanz: Die Unterstützungsmassnahmen zur Begabungsförderung greifen. In vielen Gemeinden fördern Lehrpersonen und Schulen begabte Kinder, noch bevor das neue Volksschulbildungsgesetz es definitiv vorschreibt.
20-25 Prozent der Kinder in der Schule könnten mehr, als von ihnen verlangt wird. Zu ihnen zählen jene, die vor Schuleintritt Lesen und Rechnen können, ebenfalls die 1-2 Prozent mit herausragenden intellektuellen Fähigkeiten, die so genannt Hochbegabten.
Ende der 90-er Jahre nahm das Bildungsdepartement das Thema Begabungsförderung auf, denn Eltern fragten nach Fördermöglichkeiten für ihre Kinder, Lehrpersonen suchten Unterstützung für den Unterricht, Schulpsychologen waren gefordert. Eine kantonale Arbeitsgruppe begann Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Kinder mit Begabungen möglichst integriert gefördert werden können. Gleichzeitig hat der Kanton Luzern als einer der ersten in der Schweiz die Begabungsförderung gesetzlich verankert. Seit Januar 2000 haben Kinder mit Begabungen, gleich wie Kinder mit Teilleistungsschwächen, ein Recht auf Förderung.
Formen der Begabungförderung
Es gibt unterschiedliche Formen der Begabungsförderung:
1. Die Kinder werden innerhalb der Klasse individuell gefördert.
2. Frühzeitige Einschulung, Freistellen von einzelnen Lektionen, Überspringen einer Klasse: Zuständig für solche Entscheide ist die Schulleitung auf Antrag der Lehrpersonen und der Erziehungsberechtigten. Bei Unsicherheiten hilft der schulpsychologische Dienst.
3. Spezialangebote während der Unterrichtszeit wie Fördernachmittag, Begabtenwerkstatt, Lernstudio, Talentschuppen. Zuständig für deren Einrichtung sind die Schulpflegen auf Antrag der Schulleitungen und der Teams. Auch können engagierte Eltern mit einbezogen werden.
Unterstützung auf Abruf
Das Bildungsdepartement richtete sein Unterstützungsmodell nach der Nachfrage. Die Broschüre "Begabte Kinder an unseren Volksschulen: Feststellen und fördern von Begabungen" erwies sich als nützliches Instrument zum Einstieg ins Thema. Für die Lehrpersonen wurde eine kommentierte Liste mit Unterrichtsmaterialien zusammengestellt. Rege nutzten die Lehrpersonen die Möglichkeit, im Amt für Volksschulbildung Unterstützung im Umgang mit begabten Kindern zu holen. Vielfach wurden Informationsveranstaltungen für das ganze Team verlangt. Diverse Schulen oder Gemeinden haben in der Folge ein Förderkonzept erarbeitet. Andere Lehrpersonen haben sich regional mit dem schulpsychologischen Dienst zu Regionalen Arbeitsgruppen Begabungsförderung (RAB) zusammengeschlossen. So gibt es fast keine Gemeinde mehr im Kanton Luzern, für die Begabungsförderung kein Thema ist. Eine erfreuliche Bilanz für das Amt für Volksschulbildung angesichts der Tatsache, dass die Gemeinden bis 2005 Zeit haben, die Neuerungen im Volksschulbildungsgesetz definitiv umzusetzen.
Gesetzliche Grundlagen für die Begabungsförderung
- Gesetz über die Volksschulbildung § 8 - Verordnung über die Förderangebote der Volksschulbildung §§ 44 und 45
Informationen auf dem Internet
www.volksschulbildung.ch, Link Begabungsförderung (Broschüre "Begabte Kinder an unseren Volksschulen", Kommentierte Materialienliste)
Kontakt:
Ruedi Püntener, Amt für Volksschulbildung, Kellerstrasse 10, 6002
Luzern Tel. +41 41 228 52 85, E-Mail: ruedi.puentener@lu.ch
erreichbar heute Montag, 27. August 2001 von 14 bis 17.30 Uhr.
- Fachtagung:
Am Montag, 24. September findet in Luzern eine wissenschaftliche
Fachtagung zum Thema "Hochbegabung: Begriff, Erscheinungsbilder,
Schwierigkeiten, Massnahmen" statt. Diese nationale Veranstaltung
wird organisiert vom Institut für schulische Heilpädagogik ISH
Luzern. Rückfragen beim Leiter ISH, Prof. Kurt Aregger, +41 41 228 54
94.
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