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Staatskanzlei Luzern

Das Luzerner Unterstützungsmodell bewährt sich

Luzern (ots)

Begabungsförderung im Kanton Luzern: Positive Zwischenbilanz
Nach zweieinhalb Jahren zieht das Amt für
Volksschulbildung positive Bilanz: Die Unterstützungsmassnahmen zur
Begabungsförderung greifen. In vielen Gemeinden fördern Lehrpersonen
und Schulen begabte Kinder, noch bevor das neue
Volksschulbildungsgesetz es definitiv vorschreibt.
20-25 Prozent der Kinder in der Schule könnten mehr, als von ihnen
verlangt wird. Zu ihnen zählen jene, die vor Schuleintritt Lesen und
Rechnen können, ebenfalls die 1-2 Prozent mit herausragenden
intellektuellen Fähigkeiten, die so genannt Hochbegabten.
Ende der 90-er Jahre nahm das Bildungsdepartement das Thema
Begabungsförderung auf, denn Eltern fragten nach Fördermöglichkeiten
für ihre Kinder, Lehrpersonen suchten Unterstützung für den
Unterricht, Schulpsychologen waren gefordert. Eine kantonale
Arbeitsgruppe begann Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Kinder mit
Begabungen möglichst integriert gefördert werden können. Gleichzeitig
hat der Kanton Luzern als einer der ersten in der Schweiz die
Begabungsförderung gesetzlich verankert. Seit Januar 2000 haben
Kinder mit Begabungen, gleich wie Kinder mit Teilleistungsschwächen,
ein Recht auf Förderung.
Formen der Begabungförderung
Es gibt unterschiedliche Formen der Begabungsförderung:
1. Die Kinder werden innerhalb der Klasse individuell gefördert.
2. Frühzeitige Einschulung, Freistellen von einzelnen Lektionen,
Überspringen einer Klasse: Zuständig für solche Entscheide ist die
Schulleitung auf Antrag der Lehrpersonen und der
Erziehungsberechtigten. Bei Unsicherheiten hilft der
schulpsychologische Dienst.
3. Spezialangebote während der Unterrichtszeit wie
Fördernachmittag, Begabtenwerkstatt, Lernstudio, Talentschuppen.
Zuständig für deren Einrichtung sind die Schulpflegen auf Antrag der
Schulleitungen und der Teams. Auch können engagierte Eltern mit
einbezogen werden.
Unterstützung auf Abruf
Das Bildungsdepartement richtete sein Unterstützungsmodell nach
der Nachfrage. Die Broschüre "Begabte Kinder an unseren Volksschulen:
Feststellen und fördern von Begabungen" erwies sich als nützliches
Instrument zum Einstieg ins Thema. Für die Lehrpersonen wurde eine
kommentierte Liste mit Unterrichtsmaterialien zusammengestellt. Rege
nutzten die Lehrpersonen die Möglichkeit, im Amt für
Volksschulbildung Unterstützung im Umgang mit begabten Kindern zu
holen. Vielfach wurden Informationsveranstaltungen für das ganze Team
verlangt. Diverse Schulen oder Gemeinden haben in der Folge ein
Förderkonzept erarbeitet. Andere Lehrpersonen haben sich regional mit
dem schulpsychologischen Dienst zu Regionalen Arbeitsgruppen
Begabungsförderung (RAB) zusammengeschlossen. So gibt es fast keine
Gemeinde mehr im Kanton Luzern, für die Begabungsförderung kein Thema
ist. Eine erfreuliche Bilanz für das Amt für Volksschulbildung
angesichts der Tatsache, dass die Gemeinden bis 2005 Zeit haben, die
Neuerungen im Volksschulbildungsgesetz definitiv umzusetzen.
Gesetzliche Grundlagen für die Begabungsförderung
- Gesetz über die Volksschulbildung § 8
   - Verordnung über die Förderangebote der Volksschulbildung §§ 44
     und 45
Informationen auf dem Internet
www.volksschulbildung.ch, Link Begabungsförderung (Broschüre
"Begabte Kinder an unseren Volksschulen", Kommentierte
Materialienliste)

Kontakt:

Ruedi Püntener, Amt für Volksschulbildung, Kellerstrasse 10, 6002
Luzern Tel. +41 41 228 52 85, E-Mail: ruedi.puentener@lu.ch
erreichbar heute Montag, 27. August 2001 von 14 bis 17.30 Uhr.

- Fachtagung:
Am Montag, 24. September findet in Luzern eine wissenschaftliche
Fachtagung zum Thema "Hochbegabung: Begriff, Erscheinungsbilder,
Schwierigkeiten, Massnahmen" statt. Diese nationale Veranstaltung
wird organisiert vom Institut für schulische Heilpädagogik ISH
Luzern. Rückfragen beim Leiter ISH, Prof. Kurt Aregger, +41 41 228 54
94.
C:Eigene DateienIDMedienBegabungsförderung2

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