Keine rückwirkende Anpassung der Renten an die Teuerung
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern sieht auch nach erneuter Prüfung keine Möglichkeit, die finanziellen Mittel für eine rückwirkende Anpassung der Renten der Luzerner Pensionskasse (LUPK) an die Teuerung per 1. Januar 2001 zur Verfügung zu stellen. Er stützt sich dabei auf die geltende Verordnung über die LUPK.
Geschäftsleitung und Vorstand der Luzerner Pensionskasse haben den Regierungsrat über die Situation betreffend die Anpassung der Renten an die Teuerung informiert. Aufgrund des aktuellen Börsenstandes sei damit zu rechnen, dass auch für das Jahr 2001 (d.h. auf den 1. Januar 2002) keine Anpassung der Renten an die Teuerung beschlossen werden könne. Die LUPK unterbreitete dem Regierungsrat verschiedene Lösungsansätze. Ausserdem hat der Grosse Rat in der März-Session 2001 ein Postulat überwiesen, das den Regierungsrat aufforderte, die (rückwirkende) Anpassung der Renten per 1. Januar 2001 zu prüfen.
Der Regierungsrat hat sich mit dieser Angelegenheit nochmals eingehend befasst. Er hat verschiedene Möglichkeiten geprüft, der LUPK die finanziellen Mittel für eine Anpassung der Renten zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er die Gewährung einer Bürgschaft an die LUPK sowie die temporäre Erhöhung der Arbeitgeber- und/oder Arbeitnehmerbeiträge in Betracht gezogen.
Der Regierungsrat stellt fest, dass eine Handlungsverpflichtung seitens des Kantons derzeit nicht besteht. Eine zusätzliche Verpflichtung des Staates in Form einer Bürgschaft gegenüber der LUPK erachtet er im heutigen Zeitpunkt angesichts der bereits bestehenden Annuitäten-Verpflichtung als finanzpolitisch nicht tragbar. Am ehesten käme allenfalls eine temporäre Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge in Frage.
Gemäss der geltenden Verordnung über die Luzerner Pensionskasse schlägt der Vorstand dem Regierungsrat die erforderlichen Massnahmen vor, wenn die Teuerungsanpassung während mehr als drei Jahren nicht vorgenommen werden kann. Unter diesen Umständen hat der Regierungsrat entschieden, dass derzeit keine Massnahmen zu ergreifen sind. Sollte sich hingegen im Laufe des Jahres 2002 herausstellen, dass die LUPK auch auf den 1. Januar 2003 keine Anpassung der Renten an die Teuerungsentwicklung wird vornehmen können, müssten die Finanzierungsgrundsätze der Kasse grundsätzlich überprüft werden. Das Finanzdepartement hätte in einem solchen Fall dem Regierungsrat rechtzeitig die entsprechenden Anpassungen der Verordnung über die LUPK zu unterbreiten.
Kontakt:
Martin Bucherer, Departementssekretär Finanzdepartement,
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