Alternative zur Deponie Neuhüsli wird geprüft
Luzern (ots)
Würde die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) wie im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen revidiert, könnte das Deponieprojekt Neuhüsli die Anforderungen für eine Schlackendeponie nicht vollumfänglich erfüllen. Zudem zeigt der Bericht über die koordinierte Nutzung der Abfallanlagen des Kantons Aargau und der Zentralschweizer Kantone mit der Deponie Eielen in Attinghausen eine langfristige und wirtschaftlichere Alternative auf. Die Luzerner Abfallverbände prüfen nun diese Alternative.
Die neue Situation bei der Schlackenentsorgung stand im Zentrum der Sitzung des Beratergremiums des Regierungsrates in der Abfallbewirtschaftung, das unter der Leitung des Bau- und Verkehrsdirektors Max Pfister tagte. Dem Beratergremium gehören Vertreter des Gemeindeverbandes für Kehrichtbeseitigung Region Luzern (GKLU), des Gemeindeverbandes für Abfallentsorgung Luzern-Landschaft (GALL) des Gemeindeverbandes Kehrichtdeponie Region Entlebuch (GKRE) und weitere Gemeindevertreter an.
Revision der TVA stellt Deponie Neuhüsli in Frage
Der Revisionsentwurf der TVA ist als Folge eines Bundesgerichtsurteils erarbeitet worden. Neu festgesetzt werden darin die Anforderungen an einen Deponiestandort bezüglich der geologischen Barriere mit einer maximalen Durchlässigkeit und minimalen Mächtigkeit. Die Eigenschaften der geologischen Barriere am Standort Neuhüsli vermögen auch diesen revidierten Anforderungen nicht zu genügen. Falls die Revision in der vorgeschlagenen Form abgeschlossen wird, kann das Deponieprojekt Neuhüsli kaum mehr in der ursprünglichen Form genehmigt werden.
Im Bericht über die koordinierte Nutzung der Abfallanlagen des Kantons Aargau und der Zentralschweizer Kantone ist als Alternative zum Projekt Neuhüsli die Deponie Eielen in Attinghausen aufgeführt. Der Standort Eielen ist ein Steinbruch, in dem jährlich ca. 30'000 Kubikmeter Fels zur Verwertung abgebaut werden. Die Deponie verfügt über ein grosses Nutzvolumen und könnte die Entsorgung der Schlacken aus den beiden KVA Luzern und Oftringen bis über das Jahr 2020 hinaus umweltverträglich sicherstellen.
Die Luzerner Abfallverbände haben angesichts dieser neuen Situation beschlossen, den Standort Eielen als Alternative zu prüfen. Ziel der Abklärungen ist es, eine langfristige und wirtschaftliche Entsorgung der Schlacken sicherzustellen.
Zusätzliche Verbrennungskapazitäten
Im Kanton Luzern besteht ein vordringlicher Handlungsbedarf bei der Realisierung ausreichender Verbrennungskapazität für Siedlungsabfälle und für die zu verbrennenden Abfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben. Das Beratergremium unterstützt deshalb die Projektierung einer zweiten Ofenlinie bei der KVA Oftringen, mit der für die nächsten 15 Jahre zusammen mit der KVA Luzern genügend Verbrennungskapazität zur Verfügung stünde.
Anpassung der Reglemente über die Abfallentsorgung
Zur Sprache kam an der Sitzung des Beratergremiums auch die Anpassung der Reglemente über die Abfallentsorgung. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz schreibt verursachergerechte Abfallgebühren vor und das kantonale Einführungsgesetz hat den Gemeinden für die Anpassung ihrer Reglemente eine dreijährige Frist gesetzt. Diese Frist läuft am 1. Januar 2002 ab. 78 Luzerner Gemeinden haben die verursachergerechte Abfallgebühr bereits eingeführt. Bau- und Verkehrsdirektor Max Pfister erinnerte daran, dass der Kanton Hilfe zur Ausarbeitung und Einführung eines geeigneten Gebührenmodells anbiete. Gemeinden, die sich keiner Verbandslösung anschliessen oder sich nicht für eine verursachergerechte Einzellösung entscheiden, werden auf ihre Pflicht zur Revision des Reglements über die Abfallentsorgung aufmerksam gemacht.
Kontakt:
Max Pfister, Regierungsrat, Bau- und Verkehrsdirektor,
Tel. +41 41 228 50 41
Kurt Bieder, Stadtrat Luzern, Präsident GKLU,
Tel. +41 41 208 85 01
Josef Blum, Präsident GALL,
Tel. +41 41 910 19 77