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Staatskanzlei Luzern

Alternative zur Deponie Neuhüsli wird geprüft

Luzern (ots)

Würde die Technische Verordnung über Abfälle (TVA)
 wie im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen revidiert, könnte das
Deponieprojekt Neuhüsli die Anforderungen für eine Schlackendeponie
nicht vollumfänglich erfüllen. Zudem zeigt der Bericht über die
koordinierte Nutzung der Abfallanlagen des Kantons Aargau und der
Zentralschweizer Kantone mit der Deponie Eielen in Attinghausen eine
langfristige und wirtschaftlichere Alternative auf. Die Luzerner
Abfallverbände prüfen nun diese Alternative.
Die neue Situation bei der Schlackenentsorgung stand im Zentrum
der Sitzung des Beratergremiums des Regierungsrates in der
Abfallbewirtschaftung, das unter der Leitung des Bau- und
Verkehrsdirektors Max Pfister tagte. Dem Beratergremium gehören
Vertreter des Gemeindeverbandes für Kehrichtbeseitigung Region Luzern
(GKLU), des Gemeindeverbandes für Abfallentsorgung Luzern-Landschaft
(GALL) des Gemeindeverbandes Kehrichtdeponie Region Entlebuch (GKRE)
und weitere Gemeindevertreter an.
Revision der TVA stellt Deponie Neuhüsli in Frage
Der Revisionsentwurf der TVA ist als Folge eines
Bundesgerichtsurteils erarbeitet worden. Neu festgesetzt werden darin
die Anforderungen an einen Deponiestandort bezüglich der geologischen
Barriere mit einer maximalen Durchlässigkeit und minimalen
Mächtigkeit. Die Eigenschaften der geologischen Barriere am Standort
Neuhüsli vermögen auch diesen revidierten Anforderungen nicht zu
genügen. Falls die Revision in der vorgeschlagenen Form abgeschlossen
wird, kann das Deponieprojekt Neuhüsli kaum mehr in der
ursprünglichen Form genehmigt werden.
Im Bericht über die koordinierte Nutzung der Abfallanlagen des
Kantons Aargau und der Zentralschweizer Kantone ist als Alternative
zum Projekt Neuhüsli die Deponie Eielen in Attinghausen aufgeführt.
Der Standort Eielen ist ein Steinbruch, in dem jährlich ca. 30'000
Kubikmeter Fels zur Verwertung abgebaut werden. Die Deponie verfügt
über ein grosses Nutzvolumen und könnte die Entsorgung der Schlacken
aus den beiden KVA Luzern und Oftringen bis über das Jahr 2020 hinaus
umweltverträglich sicherstellen.
Die Luzerner Abfallverbände haben angesichts dieser neuen
Situation beschlossen, den Standort Eielen als Alternative zu prüfen.
Ziel der Abklärungen ist es, eine langfristige und wirtschaftliche
Entsorgung der Schlacken sicherzustellen.
Zusätzliche Verbrennungskapazitäten
Im Kanton Luzern besteht ein vordringlicher Handlungsbedarf bei
der Realisierung ausreichender Verbrennungskapazität für
Siedlungsabfälle und für die zu verbrennenden Abfälle aus Industrie-
und Gewerbebetrieben. Das Beratergremium unterstützt deshalb die
Projektierung einer zweiten Ofenlinie bei der KVA Oftringen, mit der
für die nächsten 15 Jahre zusammen mit der KVA Luzern genügend
Verbrennungskapazität zur Verfügung stünde.
Anpassung der Reglemente über die Abfallentsorgung
Zur Sprache kam an der Sitzung des Beratergremiums auch die
Anpassung der Reglemente über die Abfallentsorgung. Das Bundesgesetz
über den Umweltschutz schreibt verursachergerechte Abfallgebühren vor
und das kantonale Einführungsgesetz hat den Gemeinden für die
Anpassung ihrer Reglemente eine dreijährige Frist gesetzt. Diese
Frist läuft am 1. Januar 2002 ab. 78 Luzerner Gemeinden haben die
verursachergerechte Abfallgebühr bereits eingeführt. Bau- und
Verkehrsdirektor Max Pfister erinnerte daran, dass der Kanton Hilfe
zur Ausarbeitung und Einführung eines geeigneten Gebührenmodells
anbiete. Gemeinden, die sich keiner Verbandslösung anschliessen oder
sich nicht für eine verursachergerechte Einzellösung entscheiden,
werden auf ihre Pflicht zur Revision des Reglements über die
Abfallentsorgung aufmerksam gemacht.

Kontakt:

Max Pfister, Regierungsrat, Bau- und Verkehrsdirektor,
Tel. +41 41 228 50 41
Kurt Bieder, Stadtrat Luzern, Präsident GKLU,
Tel. +41 41 208 85 01
Josef Blum, Präsident GALL,
Tel. +41 41 910 19 77

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