Mehr Lohn für die Lehrpersonen
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat bei der Besoldung und bei den Anstellungsbedingungen für die Lehrpersonen verschiedene Verbesserungen beschlossen: Für die Besoldungsanpassungen für die Lehrpersonen stehen für das Jahr 2002 2,5 Prozent des Personalaufwandes zur Verfügung, was mit Berücksichtigung des Mutationseffekts 3,5 Lohnprozenten entspricht. Zudem soll mit zusätzlichen Mitteln (je 0,25 Prozent des Personalaufwandes für die Jahre 2002 und 2003) der Schulpool für besondere Aufgaben in der Volksschule erweitert werden.
Die Besoldungsanpassungen für die Lehrpersonen für das Jahr 2002 sollen prozentual gleich ausgestaltet werden wie jene für das Staatspersonal. Die 3,5 zusätzlichen Lohnprozente sollen nach dem Willen der Regierung wie folgt aufgeteilt werden:
- 1,3 % für eine lineare Anpassung der Löhne an die Teuerung,
- 1,7 % für den Stufenanstieg (zwei Stufen für alle Lehrpersonen),
- 0,2 % für eine dritte Stufe für die Lehrpersonen der Sekundarstufen I und II aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt
- 0,3 % für zusätzliche Besoldungsmassnahmen für einzelne Lehrpersonen
Die Gewährung einer dritten Stufe für die Lehrpersonen der Sekundarstufen I und II ist notwendig, um der Situation auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen Es können damit für die Rekrutierung von Lehrpersonen gezielt Mittel eingesetzt werden. . Mit den 0,3 % für zusätzliche Besoldungsmassnahmen kann jüngeren Lehrpersonen (Anstellung nach 1995) eine zusätzliche Stufe gewährt werden, da diese bisher eine langsame Lohnentwicklung hatten.
0,5 Prozent für strukturelle Massnahmen
2002 und 2003 sollen je 0,25 Prozent des Personalaufwandes zusätzlich für strukturelle Massnahmen zur Verfügung gestellt werden: Der Schulpool für besondere Aufgaben im Rahmen der Schulentwicklung und Schulorganisation in den Volksschulen soll erweitert werden. In der Volksschule ergibt dies etwa eine Entlastung um eine Viertellektion pro Klasse. Damit diese Regelung korrekt zur Anwendung kommt, ist diese in der Personal- und Besoldungsverordnung für Lehrpersonen festzuhalten. Die entsprechende Revision wird auf Beginn des Schuljahres 2002/03 vorbereitet. Für die Gymnasien erfolgte diese Poolanpassung bereits auf den 1. August 2001.
Dieser Beschluss erfolgt in Übereinstimmung mit dem Verband Luzerner Gemeinden VLG.
Totalrevision geplant
Die Überarbeitung des Besoldungsrechts für die Lehrpersonen ist ebenfalls geplant. Eine neue Besoldungsordnung kann aber frühestens auf Beginn des Schuljahres 2005/06 in Kraft treten. Da aber bereits vor diesem Zeitpunkt Besoldungs-Korrekturen notwendig sind, werden in den nächsten Jahren wiederum einzelne Anpassungsschritte nötig sein.