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Staatskanzlei Luzern

Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete für die 2. Lesung vorberaten

Luzern (ots)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben, unter
dem Präsidium von Herrn Grossrat Hansruedi Bucheli, hat an einer
halbtägigen Sitzung den Entwurf für ein kantonales Gesetz über die
Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete für
die 2. Lesung des Grossen Rates vorberaten. Sie hat gegenüber dem
Gesetzesentwurf, wie er aus der
1. Lesung des Parlamentes hervorgegangen war, einige Änderungen
angebracht.
  • Bei den allgemeinen Massnahmen der Wirtschaftsförderung ist vorgesehen worden, dass Staatsbeiträge auch für die Unterstützung von Gründerzentren, Technoparks und Institutionen mit ähnlicher Zielsetzung ausgerichtet werden können (§ 9).
  • Die aus der 1. Lesung stammende Bestimmung, wonach der Kanton sich für die Anerkennung und die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge einsetzt, hat die Kommission aus dem Gesetzesentwurf wieder herausgestrichen.
  • In der Schlussabstimmung hat die Kommission dem Gesetzesentwurf, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist, mit 7 : 4 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, zugestimmt.
  • Nachdem der Grosse Rat bereits anlässlich der 1. Lesung das Kapital über die Förderung innovativer Projekte aus dem Gesetzesentwurf herausgestrichen hatte, lehnte die Kommission den Entwurf eines Dekrets über die Finanzierung der Finanzhilfen zur Förderung innovativer Projekte für die Jahre 2001 - 2004 mit 10 : 0 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, ab. Somit ist die Finanzierung der Wirtschaftsförderungsmassnahmen jeweils über den jährlichen Staatsvoranschlag zu beschliessen.

Kontakt:

Hansruedi Bucheli, Tel. +41 41 206 33 70

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