Innerkantonaler Finanzausgleich: Die Unterschiede in der Steuerbelastung werden verkleinert
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am 18. Oktober 2001 an einer Medienkonferenz seine Botschaft an den Grossen Rat über die Totalrevision des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich vorgestellt. Das neue System, Teil der Gemeindereform 2000+, wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Verband Luzerner Gemeinden erarbeitet. Eines der Hauptziele des neuen Finanzausgleichs ist es, die Unterschiede in der Steuerbelastung innerhalb des Kantons zu verringern. Das neue Gesetz soll - sofern die Stimmbürger/innen im Juni 2002 dazu ja sagen - am 1. Januar 2003 in Kraft treten.
Finanzdirektor Kurt Meyer rief an der Medienkonferenz dazu auf, sich nicht im Dickicht der Zahlen zu verlieren, sondern die Ziele des neuen Finanzausgleichssystems im Auge zu behalten: "Auf mittlere und längere Sicht werden vom neuen System alle profitieren, Bürgerinnen und Bürger von Stadt, Agglomeration und Landschaft. Das Geld wird insgesamt wirkungsvoller eingesetzt. Gemeinden können Steuern senken, oder die Bürgerinnen und Bürger erhalten für das gleiche Geld mehr Leistungen ihrer Gemeinde."
Gemeinden und Kanton gewinnen
Die drei Hauptziele des neuen Finanzausgleichs umschrieb Regierungsrat Kurt Meyer wie folgt:
1. Die Unterschiede der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden werden abgebaut.
2. Die Selbständigkeit und die Eigenverantwortung der Gemeinden werden gestärkt.
3. Die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung innerhalb des Kantons werden verkleinert.
Diese drei Ziele gehörten zusammen, betonte Kurt Meyer. Die entscheidende Frage laute, ob man das neue System wolle oder nicht. "Die Regierung will das neue System. Ich bin überzeugt, die Gemeinden wollen es auch. Gemeinden und Kanton werden mit dem neuen System gewinnen", sagte der Finanzdirektor.
Der neue Finanzausgleich umfasst einen Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Einnahmen (Ressourcenausgleich), einen Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Ausgaben der Gemeinden (Lastenausgleich) sowie Sonderbeiträge. Durch den Ressourcenausgleich wird den Gemeinden eine Mindestausstattung an Einnahmen garangiert. Er wird durch die finanzstärkeren Gemeinden (horizontaler Finanzausgleich) mit 21 Mio. und durch den Kanton (vertikaler Ausgleich) mit rund 42 Mio. finanziert.
Für den Lastenausgleich setzt der Kanton 62 Mio. Franken pro Jahr ein; er gleicht in der Form des topografischen sowie des soziodemografischen Ausgleichs überdurchschnittliche Kosten der Weite und der Enge aus. Mit den Sonderbeiträgen soll auf besondere Situationen in Gemeinden reagiert werden können.
Für fusionierende Gemeinden wurde bewusst ein Vorteil eingebaut: Sie sollen bei einer Fusion auf die Dauer von zehn Jahren eine finanzielle Besitzstandwahrung erhalten und für weitere fünf Jahre eine teilweise Besitzstandwahrung.
Mehrbelastung für den Kanton
Für jede der 107 Gemeinden wurden die finanziellen Auswirkungen in einer sogenannten "Globalbilanz" berechnet; sie gibt Auskunft über die Veränderungen gegenüber den heutigen Finanzflüssen. Der Systemwechsel ist im wesentlichen haushaltneutral, das heisst: Die Gemeinden (insgesamt) und der Kanton sollen nach dem Systemwechsel finanziell nicht stärker belastet sein. In zwei Punkten, die mit dem Systemwechsel nur am Rand zu tun haben, ist der Regierungsrat zugunsten der Gemeinden von diesem Grundsatz abgewichen. Zum einen wendet der Kanton während 6 Jahren jährlich 15 Millionen Franken für den Schuldenabbau der Gemeinden auf. Zum anderen wird der Kanton auf Anregung der Gemeinden seine Beiträge an die gesteigerten Kosten im Volksschulwesen um jährlich rund 9 Mio. Franken erhöhen. Für den Kanton ergibt sich aus diesen zwei Massnahmen eine vertretbare Mehrbelastung.
Zahlreiche Anregungen aufgenommen
Die am 18. Oktober vorgestellte Botschaft stützt sich im wesentlichen auf einen Bericht zum neuen Finanzausgleichsmodell, den die Regierung Mitte Januar 2001 vorgestellt und bei Parteien, Gemeinden und weiteren Institutionen in Vernehmlassung gegeben hatte. Das Echo auf das neue System war fast ausnahmslos positiv; zu Einzelfragen gab es Kritik, Fragen, Anregungen. Finanzdirektor Kurt Meyer dankte an der Medienkonferenz vorab den Gemeinden für die zahlreichen wertvollen Anregungen, die zum grössten Teil umgesetzt wurden; damit konnte das Modell noch verbessert werden. Die Botschaft enthält neben dem Gesetzesentwurf und den Erläuterungen ein umfangreiches Zahlenwerk, das die finanziellen Auswirkungen des neuen Modells darstellt und auch zeigt, wie sich die Veränderungen nach der Vernehmlassung zahlenmässig auswirken.
Teil des Gemeindereformprojekts
Regierungsrat Paul Huber, Justiz-, Gemeinde- und Kulturdirektor, zeigte an der Medienkonferenz die Einbettung des neuen Finanzausgleichmodells im Gemeindereformprojekt 2000+ auf und äusserte sich insbesondere zur Gebietsreform.
Volksabstimmung am 2. Juni 2002
Die Botschaft des Regierungsrates wird vom Grossen Rat in der Januar- und in der März-Session 2002 beraten; im November und Dezember 2001 finden die Kommissionssitzungen statt. Die Volksabstimmung ist am 2. Juni 2002 vorgesehen. Wenn die Stimmberechtigten dem neuen Gesetz zustimmen, soll es am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Eine sechsjährige Übergangsfrist soll den Gemeinden Zeit geben, sich auf die neue Situation einzustellen.
Die Botschaft B 108 ist auf der Homepage des Kantons Luzern im Internet abrufbar unter www.ktlu.ch/index/amtsdauer_99_03.htm.
Hinweis an die Medien:
Wir bitten Sie höflich, für das neue Finanzausgleichsmodell des Kantons Luzern NICHT die Abkürzung NFA zu verwenden. Der Grund: "NFA" ist die Abkürzung des bundesstaatlichen neuen Finanzausgleichs, zu dem noch diesen Herbst die bundesrätliche Botschaft erscheinen wird. Wir möchten Verwechslungen vermeiden. Besten Dank.
Kontakt:
Staatskanzlei Tel. +41 41 228 60 00
Regierungsrat Kurt Meyer (+41 41 228 55 41) und Finanzverwalter Kurt
Stalder (+41 41 228 55 43) sind am Donnerstag 18. Oktober 2001 nur
bis 11.45 Uhr und von ca. 17 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar.