Geoinformationsgesetz geht in die Vernehmlassung
Luzern (ots)
Der Regierungsrat schickt den Entwurf für ein neues Geoinformationsgesetz in die Vernehmlassung. Das Gesetz soll das aus dem Jahr 1930 stammende Dekret über die Grundbuchvermessung ablösen. Es soll die Beschaffung und die Haltung von raumbezogenen Daten (Geo-Daten) an die aktuellen technischen Möglichkeiten und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen.
Der Gesetzesentwurf ist neben den Übergangs- und Schlussbestimmungen in vier Teile gegliedert. Im ersten Teil finden sich allgemeine Bestimmungen wie beispielsweise organisationsrechtliche Regelungen sowie Vorschriften, die für die Erfassung und Haltung aller geographischen Daten gelten. Im zweiten Teil ist das kantonale geographische Informationssystem geregelt. Dabei geht es um Bestimmungen zu geographischen Daten, die nicht Bestandteil der amtlichen Vermessung sind. Dieser Teil der Geoinformation hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Datenerfassung, Datenhaltung, Zuständigkeiten und Kompetenzen der öffentlichen Hand müssen geregelt werden. Der dritte Teil enthält die notwendigen Regelungen des Bundes zur amtlichen Vermessung. Im vierten Teil findet sich die Regelung zur Finanzierung. Zunächst wird das Verursacherprinzip postuliert. Sodann finden sich Regelungen zur Nachführung der amtlichen Vermessung und schliesslich enthält das Kapitel auch allgemeine Regelungen zu Gebühren und Vergütungen.
Wie Regierungsrat Dr. PauI Huber, Vorsteher des Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartementes an der Medienorientierung vom Mittwoch, 21. November, ausführte, sind im Zusammenhang mit diesem Gesetz sind eine ganze Reihe politischer Fragen zu klären. So geht es um das Verhältnis von Staat und Privaten, beispielsweise um die Frage, ob der Staat raumbezogene Daten selber erheben und allenfalls auch zu marktgerechten Preisen veräussern darf. Zudem ist die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu klären. Nach dem Entwurf soll das Vermessungswesen neu als kantonale Aufgabe ausgestaltet werden, was die Staatskasse jährlich um zusätzlich 2 Millionen Franken belasten wird. Des Weiteren wird die Frage nach der Öffentlichkeit und dem Schutz raumbezogener Daten geklärt. Dabei geht es um Fragen nach dem Zugriff auf Daten und nach den Konditionen für den Zugriff. Für verschiedene kantonale Dienststellen sind die Daten der Geoinformation zu einem unentbehrlichen Arbeitsinstrument geworden. An der Medienorientierung wurden Anwendungen aus dem Bereich der Raumplanung und des Umweltschutzes gezeigt.
Schliesslich wird im Gesetzesentwurf auch die Frage nach der Finanzierung geklärt. Dabei wird festgehalten, für welche Aufwendungen des Staates Gebühren zu erheben sind und für welche Leistungen auch Vergütungen, z.B. zu marktgerechten Preisen, verlangt werden können.
Kontakt:
Thomas Hösli, dipl. Geograf
Abteilungsleiter Geoinformation
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