Neues Stipendiengesetz geht in die Vernehmlassung
Luzern (ots)
Der Regierungsrat schickt das neue Gesetz über die Ausbildungsbeträge (Stipendiengesetz) in eine breite Vernehmlassung. Es soll das bestehende Gesetz aus dem Jahre 1990 ersetzen und u.a. Neuerungen im kantonalen Bildungswesen aufnehmen.
Das geltende Stipendiengesetz aus dem Jahre 1990 soll total revidiert werden. Hauptziele der Revision sind die Anpassung an die bildungspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre (u.a. Berufsmatura, Fachhochschulen, Universität), die Gleichbehandlung der schulischen und beruflichen Ausbildungswege, die Förderung des lebenslangen Lernens und die Anpassung an die neue Steuergesetzgebung. Zudem sollen die Verfahren und Abläufe vereinfacht werden und mehr Handlungsspielraum für besondere Einzelfälle geschaffen werden.
Der Gesetzesentwurf sieht eine neue Systematik der beitragsberechtigten Ausbildungen vor, die sich an die bestehende Bildungsgesetzgebung anlehnt. Grundsätzlich wird die Form der Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) beibehalten. Für die Gewährung von Beiträgen ist künftig entscheidend, auf welcher Stufe eine Ausbildung erfolgt, und ob es sich um die erste, zweite oder dritte Ausbildung handelt.
Auf der Sekundarstufe II (Berufslehre, Gymnasium) sollen künftig ausschliesslich Stipendien ausgerichtet werden, während auf der Tertiärstufe (Universität, Fachhochschule, Höhere Fachschule, Berufsprüfungen usw.) sowohl Stipendien als auch Darlehen gewährt werden. Für Ausbildungen auf der Quartärstufe (Weiterbildung) werden nur noch Darlehen gewährt. Auf eine Altersgrenze soll verzichtet werden.
Generell ist eine massvolle Erhöhung der Stipendienausgaben vorgesehen, namentlich durch die Anpassung der anerkannten Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten an die heutigen Realitäten. Der Kanton Luzern nahm bisher im interkantonalen Vergleich einen der letzten Plätze ein. Insbesondere dieser Punkt wurde in den letzten Jahren in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen kritisiert.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende Februar 2002. Voraussichtlich im Sommer 2002 soll das neue Stipendiengesetz dem Grossen Rat zur Beratung und Genehmigung unterbreitet werden.
Kontakt:
Josef Widmer, Vorsteher Amt für Berufsbildung, erreichbar heute
Donnerstag, 6. Dezember 2001 von 15.30-17.00 Uhr unter Tel. Nummer
+41 79 681 44 05.