FCL: Nachlassstundung von 6 Monaten bewilligt
Luzern (ots)
Mit Entscheid vom 5.2.2002 hat der Amtsgerichtspräsident III des Amtsgerichts Luzern-Stadt dem Fussballclub Luzern zum Abschluss eines Nachlassvertrags eine Stundung von 6 Monaten bewilligt. Als Sachwalterin wurde die Redinvest Finanz- und Verwaltungs- AG Luzern, ernannt.
Der Fussballclub Luzern konnte mit den eingereichten Belegen glaubhaft machen, dass zur Zeit Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrags besteht.
Während der bewilligten Stundung kann der Fussballclub Luzern seine Geschäftstätigkeit unter Aufsicht der Sachwalterin fortsetzen. Die Sachwalterin wird das Vermögen des Fussballclubs inventarisieren und die Gläubiger öffentlich auffordern, ihre Forderungen einzugeben. Aufgrund dieser umfassenden finanziellen Abklärungen wird sich zeigen, ob den Gläubigern ein Nachlassvertrag vorgeschlagen werden kann. Vor Ablauf der Stundung wird die Sachwalterin in einem Bericht den Nachlassrichter über den Stundungsverlauf sowie die erfolgten Zustimmungen der Gläubiger orientieren und die Bestätigung oder Ablehnung des Nachlassvertrags empfehlen. Der Nachlassrichter wird dann den Nachlassvertrag überprüfen und ihn bestätigen oder verwerfen.
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