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Staatskanzlei Luzern

FCL: Nachlassstundung von 6 Monaten bewilligt

Luzern (ots)

Mit Entscheid vom 5.2.2002 hat der
Amtsgerichtspräsident III des Amtsgerichts Luzern-Stadt dem
Fussballclub Luzern zum Abschluss eines Nachlassvertrags eine
Stundung von 6 Monaten bewilligt. Als Sachwalterin wurde die
Redinvest Finanz- und Verwaltungs- AG Luzern, ernannt.
Der Fussballclub Luzern konnte mit den eingereichten Belegen
glaubhaft machen, dass zur Zeit Aussicht auf den Abschluss eines
Nachlassvertrags besteht.
Während der bewilligten Stundung kann der Fussballclub Luzern
seine Geschäftstätigkeit unter Aufsicht der Sachwalterin fortsetzen.
Die Sachwalterin wird das Vermögen des Fussballclubs inventarisieren
und die Gläubiger öffentlich auffordern, ihre Forderungen einzugeben.
Aufgrund dieser umfassenden finanziellen Abklärungen wird sich
zeigen, ob den Gläubigern ein Nachlassvertrag vorgeschlagen werden
kann. Vor Ablauf der Stundung wird die Sachwalterin in einem Bericht
den Nachlassrichter über den Stundungsverlauf sowie die erfolgten
Zustimmungen der Gläubiger orientieren und die Bestätigung oder
Ablehnung des Nachlassvertrags empfehlen. Der Nachlassrichter wird
dann den Nachlassvertrag überprüfen und ihn bestätigen oder
verwerfen.

Kontakt:

Kurt Weingand
Amtsgerichtspräsident III Amtsgericht Luzern
Tel. +41/41/228'62'87

Amtsgericht Luzern-Stadt
Grabenstrasse 2
Postfach
6000 Luzern 5
Tel. +41/41/228'63'11
Fax +41/41/410'63'01
Postkonto 60-6400-9

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