Luzern unterzeichnet Vereinbarung mit santésuisse
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am 19. April 2002 beschlossen, der Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) und santésuisse beizutreten. Darin wird die Kostenbeteiligung der Kantone an den Spitalaufenthalten von Halbprivat- und Privatpatienten geregelt.
Das EVG hatte die Kantone mit Urteil vom 30. November 2001 verpflichtet, dass sie Zusatzversicherte bei innerkantonalen Spitalaufenthalten im gleichen Umfang subventionieren müssen wie die Nur-Grundversicherten ("Allgemeinversicherte").
Die Sanitätsdirektorenkonferenz und santésuisse einigten sich in der Folge darauf, dass die Kantone insgesamt 250 Mio. Fr. zahlen, um die Ansprüche der Versicherer pauschal für die Zeit bis zum 1. Januar 2001 zu befriedigen. Der Anteil des Kantons Luzern an dieser Summe beläuft sich auf 11 Mio. Franken. Für die Zeit danach ist bei den eidg. Räten ein Gesetz in Vorbereitung.
Der Regierungsrat hofft nun, dass die Krankenversicherer die Vereinbarung ebenfalls möglichst bald unterzeichnen. Die gegenwärtige Situation ist führt immer wieder zu Problemen bei der Kostengutsprache und Rechnungsstellung und ist deshalb für die Spitäler und insbesondere auch die Patientinnen und Patienten sehr unbefriedigend.
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Hanspeter Vogler
wissenschaftl. Mitarbeiter
Gesundheits- und Sozialdepartement Luzern
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