Kanton Luzern erlaubt Drachensegeln auf einzelnen Gewässern
Luzern (ots)
Drachensegeln - fachsprachlich Kitesurfing - ist eine junge Sportart, bei der ein Brett, ähnlich einem Surfbrett, von einem im Wind hängenden Drachensegel geschleppt wird. Der Regierungsrat hat entschieden, dass Kitesurfing auf dem Luzerner Teil des Vierwaldstättersees mit Ausnahme der Luzerner und der Horwer Bucht sowie auf dem Sempachersee mit Ausnahme des Triechters künftig betrieben werden darf. Auf allen übrigen Seen ist Kitesurfing untersagt.
Die auf 1. Mai 2001 revidierte Binnenschifffahrtsverordnung gestattet neu die bis dahin untersagte Sportart unter bestimmten Auflagen. So ist der Betrieb nur von 8.00 bis 21.00 Uhr gestattet und die Sicherheit der übrigen Seebenützer sowie der Schutz der natürlichen Umwelt müssen gewährleistet bleiben.
Bis zum 30. April 2002 müssen die Kantone die freizugebenden Wasserflächen auf ihrem Gebiet bezeichnet haben. In das Vernehmlassungsverfahren des Kantons Luzern zu Kitesurfing waren sämtliche Luzerner Gemeinden mit Seeanstoss, die Wasserpolizei, das Raumplanungsamt, das Amt für Natur- und Landschaftsschutz, das Amt für Umweltschutz, die kantonale Fischerei- und Jagdverwaltung, die Fischereikommission Vierwaldstättersee, der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee, die Aufsichtkommission Vierwaldstättersee, die Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee, sowie die Gemeindeverbände Sempachersee, Baldegger- und Hallwilersee einbezogen.
Der Luzerner Teil des Vierwaldstättersees kann nach Meinung des Regierungsrates ohne wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit und Umwelt für die Kitesurfer freigegeben werden. In der Luzerner Seebucht hingegen gilt für sie die gleiche Sperrzone wie für die Windsurfer (westlich der Linie SGV Station Seeburg - SGV Station Wagner Museum). Er hat ebenso entschieden, dass die Horwer Seebucht mit dem Naturschutzgebiet Steinibachried nicht genutzt werden darf. Ebenfalls für Kitesurfing freigegeben hat der Regierungsrat den Sempachersee, dessen Nutzung aber im Gebiet Triechter" untersagt bleibt. Vollständig gesperrt bleiben der Hallwilersee und die übrigen kleineren Seen (Soppensee usw.).
Mit dem Entscheid will der Regierungsrat die noch wenig bekannte Sportart unter bestimmten Einschränkungen zulassen. Die Praxis wird nun zeigen, ob sich die teils befürchteten Beeinträchtigungen in zumutbarem Rahmen halten. Im Konfliktfall müssten die freigegebenen Flächen neu beurteilt werden.
Kontakt:
Kurt Kaelin, Vorsteher des Strassenverkehrsamtes,
Tel. +41 41 318 1992
E-Mail: kurt.kaelin@lu.ch
Dr. Peter Emmenegger, Leiter Rechtsdienst, Strafvollzug des
Sicherheitsdepartmentes
Tel. +41 41 228 5916
E-Mail: peter.emmenegger@lu.ch