Pressemitteilung i.S. Fussballclub Luzern
Luzern (ots)
Mit Entscheid vom 2.8.2002 hat der Amtsgerichtspräsident III des Amtsgerichts Luzern-Stadt den vom Fussballclub Luzern vorgeschlagenen Nachlassvertrag mit einer Nachlassdividende für die nicht privilegierten Forderungen von 8 % gerichtlich bestätigt. Angemeldet wurden Forderungen im Umfang von rund Fr. 8'300'000.--. Die vom Nachlassrichter anerkannte Forderungssumme beträgt rund Fr. 3'114'000.--. Von den 30 stimmberechtigten Gläubigern haben 21 Gläubiger (mit Forderungen im Umfang von rund Fr. 2'3221'000.--) dem Nachlassvertrag zugestimmt. Der Nachlassrichter hat die Sachwalterin (Redinvest Finanz und Verwaltungs AG, Luzern) mit dem Vollzug des Nachlassvertrags beauftragt. Sie wird dafür sorgen, dass die Zahlungen an die Gläubiger rechtzeitig erfolgen. Der Entscheid des Nachlassrichters ist noch nicht rechtskräftig. Er kann von einzelnen Gläubigern an das Obergericht des Kantons Luzern weitergezogen werden.
Kontakt:
lic. iur. Kurt Weingand
Amtsgerichtspräsident III
Amtsgericht Luzern-Stadt
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Tel. +41/41/228'63'11
Fax +41/41/410'63'01