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Staatskanzlei Luzern

Pressemitteilung i.S. Fussballclub Luzern

Luzern (ots)

Mit Entscheid vom 2.8.2002 hat der
Amtsgerichtspräsident III des Amtsgerichts Luzern-Stadt den vom
Fussballclub Luzern vorgeschlagenen Nachlassvertrag mit einer
Nachlassdividende für die nicht privilegierten Forderungen von 8 %
gerichtlich bestätigt. Angemeldet wurden Forderungen im Umfang von
rund Fr. 8'300'000.--. Die vom Nachlassrichter anerkannte
Forderungssumme beträgt rund Fr. 3'114'000.--. Von den 30
stimmberechtigten Gläubigern haben 21 Gläubiger (mit Forderungen im
Umfang von rund  Fr. 2'3221'000.--) dem Nachlassvertrag zugestimmt.
Der Nachlassrichter hat die Sachwalterin (Redinvest Finanz und
Verwaltungs AG, Luzern) mit dem Vollzug des Nachlassvertrags
beauftragt. Sie wird dafür sorgen, dass die Zahlungen an die
Gläubiger rechtzeitig erfolgen. Der Entscheid des Nachlassrichters
ist noch nicht rechtskräftig. Er kann von einzelnen Gläubigern an das
Obergericht des Kantons Luzern weitergezogen werden.

Kontakt:

lic. iur. Kurt Weingand
Amtsgerichtspräsident III

Amtsgericht Luzern-Stadt
Grabenstrasse 2
Postfach
6000 Luzern 5
Tel. +41/41/228'63'11
Fax +41/41/410'63'01

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