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Staatskanzlei Luzern

Steuern: Attraktiver Vergütungszins wird sehr geschätzt

Luzern (ots)

Die Steuerämter im Kanton Luzern berichten, dass
rund 50 bis 60 Prozent der Luzerner Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler vom attraktiven Zinssatz auf den Vorauszahlungen für
ihre Steuern profitieren. Sie haben diesen Vorteil erkannt. Wer im
Kanton Luzern die Steuern in Monatsraten oder in grösseren
Teilbeträgen vor dem Fälligkeitstermin 31. Dezember des Steuerjahres
bezahlt, erhält auf der Vorauszahlung 3,5 Prozent Zins
(Vergütungszins). Dieser Zinssatz ist höher als ein Sparheftzins.
Laufend werden die Schlussrechnungen für das Steuerjahr 2001
verschickt. Auf einigen Steuerrechnungen steht ein Verspätungszins.
Warum das? Die Steuern 2001 sind am 31. Dezember 2001 geschuldet,
unabhängig davon, auf welches Datum die Schlussrechnung lautet. Damit
wird erreicht, dass alle Steuerzahler/innen gleich gestellt sind. Für
jenen Steuerbetrag, der am 31. Dezember 2001 nicht bezahlt war, muss
für die Zeit zwischen dem 31. Dezember 2001 und dem Datum der
definitiven Rechnung ein Zins von ebenfalls 3,5 Prozent bezahlt
werden (Verspätungszins). Der Grund: Wer später bezahlt, hat das Geld
länger zu seiner Verfügung als der "Vorauszahler", sei es für den
Konsum oder auf der Bank. Diesen Vorteil soll der "Spätzahler"
ausgleichen.
Wie kann man das Risiko des Verspätungszinses vermeiden? Die
Steuerverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung rechtzeitig
einzureichen. Weiter wird empfohlen, soweit möglich Vorauszahlungen
zu leisten oder sogar etwas mehr Geld einzuzahlen als der
mutmassliche Steuerbetrag ausmacht. Das Gemeindesteueramt hilft gerne
beim Berechnen des ungefähren Steuerbetrages (oder:
www.steuernluzern.ch/Steuercalculator). Es ist den Steuerbehörden
bewusst, dass es nicht allen Personen leicht fällt, Vorauszahlungen
zu leisten. Trotzdem lohnt es sich, die Möglichkeit von monatlichen
Zahlungen, zu prüfen und mit dem "Dreizehnten"  allenfalls einen
Restbetrag im November / Dezember einzuzahlen.
Die Steuerämter erhalten oft Anfragen, warum die Rechnung "so
spät" komme. Die Antwort: Im März/April erhielten die Steuerämter auf
einen Schlag sehr viele Steuererklärungen 2001 B. Diese werden so
rasch wie möglich bearbeitet. Das braucht aber seine Zeit. Ziel ist
es, bis Ende 2002 den grössten Teil der Schlussrechnungen 2001 zu
versenden. Die Steuerämter danken für das Verständnis.
Beilage Merkblatt:
Schlussrechnung Steuern 2001
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
   Sie haben Ihre Schlussrechnung für die Steuern 2001 erhalten.
Wir bitten Sie, folgendes zu beachten:
  • Die Steuern 2001 sind am 31. Dezember 2001 geschuldet, unabhängig davon, auf welches Datum die Schlussrechnung lautet. Damit wird erreicht, dass alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gleich gestellt sind.
  • Wer einen Teil oder den Gesamtbetrag der Steuern 2001 vor dem 31. Dezember 2001 bezahlt hat, erhält auf der Vorauszahlung und auf zuviel bezahlten Beträgen einen Zins (Vergütungszins) von 3,5 Prozent. Warum? Sie haben dieses Geld dem Kanton und der Gemeinde vorzeitig zur Verfügung gestellt und profitieren dafür von einem attraktiven Zins.
  • Für jenen Steuerbetrag, der am 31. Dezember 2001 noch nicht bezahlt war, muss für die Zeit zwischen 31. Dezember 2001 und dem Datum der definitiven Rechnung ein Zins von ebenfalls 3,5 Prozent bezahlt werden (Verspätungszins). Warum? Wer später bezahlt, hat das Geld länger zu seiner Verfügung als der "Vorauszahler", sei es für den Konsum oder auf der Bank. Diesen Vorteil soll der "Spätzahler" ausgleichen.
Vorauszahlen lohnt sich: Gute Erfahrungen der Gemeinden
Die bisherige Erfahrung der Gemeinden zeigt: Es werden weit mehr
Vergütungszinsen ausgerichtet als Verspätungszinsen belastet. Das
heisst: Viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben den Vorteil
der Vorauszahlungen mit dem attraktiven Zinssatz erkannt. Damit lässt
sich der Nachteil des Verspätungszinses in den meisten Fällen
vermeiden. Wir sind uns bewusst, dass es nicht allen Personen leicht
fällt, Vorauszahlungen zu leisten. Trotzdem lohnt es sich, die
Möglichkeit von monatlichen Ratenzahlungen zu prüfen und dann mit dem
"Dreizehnten" vielleicht noch einen Restbetrag im November oder
Dezember einzuzahlen.
Wie können Sie das Risiko des Verspätungszinses vermeiden? Reichen
Sie die Steuererklärung rechtzeitig ein. Weiter empfehlen wir Ihnen,
jeweils im betreffenden Steuerjahr - soweit es Ihnen möglich ist -
genügend hohe Vorauszahlungen zu leisten oder sogar etwas mehr Geld
einzuzahlen als der mutmassliche Steuerbetrag ausmacht. Ihr
Gemeindesteueramt hilft Ihnen gerne bei der Berechnung des ungefähren
Steuerbetrages (oder: www.steuernluzern.ch/Steuercalculator).
Warum kommt die Steuerrechnung für 2001 "so spät", werden wir oft
gefragt. Die Antwort: Im März/April erhalten die Steuerämter auf
einen Schlag sehr viele Steuererklärungen. Sie bearbeiten diese so
rasch wie möglich. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn Sie einige
Monate auf die Schlussrechnung (definitive Rechnung) warten mussten.
Ziel ist es, bis Ende 2002 den grössten Teil der Schlussrechnungen
2001 zu versenden.
Wir danken Ihnen für Ihre Steuerzahlungen. Ihre Gemeinde und Ihr
Kanton.

Kontakt:

Steuerverwaltung des Kantons Luzern
René Boog
Assistent des Vorstehers
Tel. +41/41/228'56'68

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