So werden die Departemente neu gegliedert
Luzern (ots)
Am 22. September 2002 haben die Luzernerinnen und Luzerner der Volksinitiative "für eine effiziente Regierung und schlanke Verwaltung" und damit der Verkleinerung des Regierungsrates auf fünf Mitglieder zugestimmt.
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates zu den Departementsbezeichnungen hat der Regierungsrat nun die neue Departementsgliederung beschlossen. Er behält sich vor, die Feingliederung innerhalb der einzelnen Departemente noch zu verändern, d.h. allenfalls Dienststellen zusammenzulegen, einzelne Tätigkeitsbereiche von Dienststellen abzutrennen und - auch departementsübergreifend - einer anderen Dienststelle zuzuordnen oder bestimmte Aufgaben auf Stellen ausserhalb der Verwaltung zu übertragen.
Grundzüge der neuen Ordnung
Ausgehend von der heutigen Departementsgliederung wurden in erster Linie die Aufgabenbereiche "Verkehr, Raumordnung/Umwelt und Wirtschaft" sowie "Justiz und Sicherheit" zusammengeführt. Vom neu geschaffenen Bau-, Wirtschafts- und Umweltdepartement wird der Bereich Hochbau in das Finanzdepartement verschoben. Dem neuen Justiz- und Sicherheitsdepartement werden zusätzlich die Aufgabenbereiche Ausländerfragen (Amt für Migration, Koordinationsstelle für Ausländerfragen und Integrationspolitik), Handelsregister und wirtschaftliche Landesversorgung zugeordnet. Bei diesen Tätigkeitsgebieten stehen Aspekte der Sicherheit im Vordergrund oder es handelt sich um Justizbelange. Die Kultur - u.a. die beiden Museen sowie die Denkmalpflege und die Archäologie - wird im Bildungsdepartement integriert, das neu Bildungs- und Kulturdepartement heisst.
Kriterien für die neue Departementsgliederung Die Zuordnung der Aufgaben an die Departemente muss drei Hauptkriterien erfüllen:
* Die einzelnen Departemente müssen für möglichst homogene Aufgabenbereiche zuständig sein. Damit können Synergien genutzt werden und die Führbarkeit wird erleichtert. * Die Arbeitsbelastung muss möglichst gleichmässig auf die Departementsvorsteherinnen und -vorsteher verteilt werden. * Das politische Gewicht der einzelnen Departemente soll möglichst ausgeglichen sein.
Ein Hilfskriterium, das in einzelnen Fällen die Hauptkriterien relativiert, ist der Vergleich mit den Departementsorganisationen des Bundes und der andern Kantone. Es ist sinnvoll, sich so zu organisieren, dass an gewissen schweizerischen Direktorenkonferenzen nicht mehrere Regierungsmitglieder teilnehmen müssen.
Bei der letzten Departementsreform wurde auch dem Prinzip der Gegenläufigkeit ("Mehraugenprinzip") Beachtung geschenkt. Dieses Prinzip relativiert das Kriterium der homogenen Aufgabenbereiche, um einseitige Entwicklungen zu verhindern. Bei nur noch fünf Departementen kann diesem Prinzip allerdings keine besondere Bedeutung mehr beigemessen werden.
Die Hauptkriterien stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander, und es können sich bei ihrer Umsetzung und Anwendung Zielkonflikte ergeben. Ist dies der Fall, wird dem Kriterium der homogenen Aufgabenbereiche der Vorrang gegeben.
Die neue Departementsgliederung
Bau-, Wirtschafts- und Umweltdepartement
1. Departementssekretariat - Fachstelle Wirtschaftsförderung - Fachstelle für Energiefragen 2. Verkehrs- und Tiefbauamt 3. Raumplanungsamt 4. Vermessungsamt 5. Amt für Industrie, Gewerbe und Handel 6. Kantonales Arbeitsamt 7. Fischerei- und Jagdverwaltung 8. Kantonsforstamt 9. Landwirtschaftsamt 10. Amt für Natur- und Landschaftsschutz 11. Amt für Umweltschutz
Zuordnung folgender selbständiger Anstalten bzw. Körperschaften:
1. Landwirtschaftliche Kreditkasse 2. Luzerner Bäuerliche Bürgschaftsstiftung
Bildungs- und Kulturdepartement
Dienststellenzuordnung wie heute und zusätzlich
Amt für Denkmalpflege und Archäologie Natur-Museum Historisches Museum Abteilung Kultur und Jugendförderung
Zuordnung folgender selbständiger Anstalt bzw. Körperschaft: Universität Luzern
Finanzdepartement Dienststellenzuordnung wie heute und zusätzlich
Hochbauamt
Zuordnung folgender selbständiger Anstalten bzw. Körperschaften:
1. Luzerner Kantonalbank 2. Luzerner Pensionskasse
Gesundheits- und Sozialdepartement
Dienststellenzuordnung wie heute
Zuordnung folgender selbständiger Anstalten bzw. Körperschaften:
1. Ausgleichskasse Luzern 2. Familienausgleichskasse des Kantons Luzern 3. Luzerner Familienausgleichskasse für Selbständigerwerbende 4. IV-Stelle Luzern und zusätzlich 5. Jugenddorf St. Georg, Bad Knutwil
Justiz- und Sicherheitsdepartement
1. Departementssekretariat - Abteilung Aussenbeziehungen - Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann - Koordinationsstelle für Ausländer/innen und Integrationspolitik - Kantonaler Datenschutzbeauftragter - Luzerner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (LIP) - Strafvollzug - wirtschaftliche Landesversorgung
2. Staatsarchiv 3. Amt für Gemeinden 4. Amt für Militär 5. Amt für Zivilschutz 6. Kantonspolizei 7. Strassenverkehrsamt 8. Schutzaufsichts- und Fürsorgeamt 9. Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof 10. Strafanstalt Wauwilermoos 11. Amt für Gastgewerbe 12. Handelsregisteramt 13. Amt für Migration
Dienstaufsicht: 14. Amt für berufliche Vorsorge 15. Regierungsstatthalter und -statthalterinnen 16. Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht 17. Staatsanwaltschaft unterstellt: - Amtsstatthalterämter - Jugendanwaltschaft - Kantonales Untersuchungsrichteramt
Zuordnung folgender selbständiger Anstalt bzw. Körperschaft: Gebäudeversicherung des Kantons Luzern
Staatskanzlei
wie heute
Die departementsinternen Reorganisationsmassnahmen (Strukturen und Abläufe) sollen Gegenstand eines eigenen Projekts sein, das spätestens am 1. Januar 2005 umgesetzt sein muss.
Die Besetzung der obersten Kaderfunktionen der neuen Departemente (d.h. Departementssekretäre und Leiter Rechtsdienste) wird durch den Regierungsrat auf dem internen Berufungsweg erfolgen. Die Besetzung dieser Stellen muss rasch vorgenommen werden, weil diese Personen dem Regierungsrat die Vorschläge für die personelle Zusammensetzung der Departementssekretariate zur Genehmigung unterbreiten müssen.
Kontakt:
Regierungsrat Dr. Paul Huber
Tel. +41/41/228'57'81