Kanton Luzern verbilligt Krankenkassenprämien 2003 um 130 Millionen Franken
Luzern (ots)
Wer mehr als 8,5 Prozent seines steuerbaren Einkommens zuzüglich Vermögensanteil für die Krankenkassenprämien aufwenden muss, hat im Kanton Luzern auch im nächsten Jahr Anspruch auf Prämienverbilligung. Diese Prämienverbilligungen betragen insgesamt 130 Millionen Franken.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, die für die Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs massgebende Einkommensgrenze für das Jahr 2003 unverändert zu belassen. Damit ist diese Grenze im vierten Jahr in Folge bei 8,5 Prozent festgelegt und der von Politikern und Parteien geäusserte Wunsch nach Kontinuität erfüllt. Weil die Krankenkassenprämien im Jahr 2003 stark ansteigen, werden im nächsten Jahr voraussichtlich erneut rund 12 Millionen Franken mehr ausbezahlt.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass damit das Sozialziel der Prämienverbilligung, nämlich Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu helfen, erreicht wird.
Innerhalb der letzten fünf Jahre hat sich der als Prämienverbilligung ausbezahlte Betrag mehr als verdoppelt. Während im Jahre 1997 rund 22 Prozent der Bevölkerung von der Prämienverbilligung profitieren konnten, sind es mittlerweile mehr als ein Drittel.
Die Prämienverbilligung ist aber kein Beitrag gegen ein übermässiges Ansteigen der Gesundheitskosten. Das Sparen im Gesundheitswesen kann nicht an den Staat delegiert werden. Die hohen Kosten sind unter anderem eine Folge des individuellen Verhaltens. Alle Versicherten sind aufgerufen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die eigene Konsumhaltung gegenüber medizinischen Leistungen zu überprüfen.
Ab Januar können die Gesuche um Prämienverbilligung bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde auf einem speziellen Formular eingereicht werden. Letzter Eingabetermin ist der 30. April 2003.
Kontakt:
Daniel Wicki
Vorsteher Abteilung Gesundheitswesen und Soziales
Tel. +41/41/228'60'80