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Staatskanzlei Luzern

Software "SteuernLuzern2002": Ausfüllen der Steuererklärung 2002 leicht gemacht!

Luzern (ots)

In den letzten Tagen haben die meisten Gemeinden
die Steuererklärungen 2002 zugestellt. Die Steuerverwaltung des
Kantons Luzern unterstützt die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
auch dieses Jahr beim Ausfüllen.  Dazu dient die Wegleitung, welche
auf alle Fragen knapp und präzis Auskunft gibt.
Die Steuerverwaltung  stellt zudem jenen Personen, die ihre
Formulare elektronisch ausfüllen wollen, eine nochmals ausgebaute und
verbesserte Softwarelösung zur Verfügung. So können neu  alle
Formulare für natürliche Personen (auch für Selbständigerwerbende und
Landwirte) elektronisch erstellt und ausgefüllt werden. Die aktuelle
Kursliste der eidgenössischen Steuerverwaltung über kotierte
Wertpapiere ist als Nachschlagewerk integriert. Es können mit dem
gleichen Programm mehrere Steuererklärungen ausgefüllt werden. Der
eingebaute Steuerkalkulator berechnet die Steuerbeträge.
Die kantonale Steuerverwaltung und 82 Gemeindesteuerämter sind
heute in der Lage, die im  integrierten Bar-Code-Blatt
zusammengeführten Daten elektronisch einzulesen (scannen) und direkt
weiterzuverarbeiten. Darum ist zusammen mit der Steuererklärung
unbedingt auch das Bar-Code-Blatt einzureichen. Für Fragen zum
Herunterladen und zur Installation der Software ist wiederum eine
Hotline (Tf. 041/ 228 88 28 und E-Mail   stv.hotline@lu.ch)
eingerichtet. Die Software steht auf www.steuernluzern.ch über
Internet zur Verfügung. Als Alternative ist ab sofort bei den
Steuerämtern bzw. bei der Steuerverwaltung des Kantons Luzern
(Buobenmatt 1, Nr. 301) eine 1:1-Version dieser offiziellen Software
auf CD-ROM kostenlos erhältlich. Anfangs April dieses Jahres wird ein
ähnliches Angebot für die juristischen Personen zur Verfügung stehen.
Vorteil für beide Seiten
Mit der  offiziellen Software "SteuernLuzern2002" hilft die
Steuerverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern, die Steuererklärung
rasch und bequem auszufüllen.  Aber auch die Steuerbehörden
profitieren davon; die Verarbeitung erfolgt schneller,
Übertragungsfehler werden vermieden. Das wiederum trägt dazu bei,
dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Veranlagung rascher
erhalten.
Rückstände werden abgebaut
Nach dem Wechsel von der zwei- zur einjährigen Veranlagung haben
die Steuerzahlenden im Februar 2002 die Steuererklärung 2001 für die
Einkünfte 2001 sowie für das Vermögen per 31. Dezember 2001
abgegeben. Danach verblieb den  Steuerbehörden nur noch ein Jahr
Zeit, um die rund 180'000 Veranlagungen 2001B vorzunehmen. Diese
Arbeit läuft deshalb noch immer auf Hochtouren. Erst, wenn Ende
Februar 2003  die meisten Steuererklärungen 2002 bei den Steuerämtern
eingegangen sind, sollte auch das Gros  der Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler im Besitz der definitiven Veranlagung 2001 B sein.
Nicht allen, aber den meisten Gemeindesteuerämtern ist es
gelungen, die Veranlagungsarbeiten entsprechend zu beschleunigen. In
den wenigen Fällen, wo dies noch nicht auf Anhieb gelang, bitten die
Steuerämter  um Verständnis. Die von der kantonalen Steuerverwaltung
und den Gemeindesteuerämtern eingeleiteten Massnahmen werden dazu
beitragen, da und dort noch bestehende Rückstände abzubauen. Die
Erfahrungen des ersten Jahres mit dem neuen Veranlagungssystem werden
laufend ausgewertet, damit das Verfahren weiter verbessert werden
kann.
Vorauszahlen lohnt sich
Kluge Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wissen: Vorauszahlungen
lohnen sich. Der Vergütungszins ist mit 2,5 Prozent attraktiv. Die
Gemeinde-Steuerämter informieren gerne und geben Einzahlungsscheine
ab.

Kontakt:

Dr. Heinrich Gunz
Vorsteher Kantonales Steueramt
Tel. +41/41/228'56'40
mailto:heinrich.gunz@lu.ch

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