Software "SteuernLuzern2002": Ausfüllen der Steuererklärung 2002 leicht gemacht!
Luzern (ots)
In den letzten Tagen haben die meisten Gemeinden die Steuererklärungen 2002 zugestellt. Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern unterstützt die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch dieses Jahr beim Ausfüllen. Dazu dient die Wegleitung, welche auf alle Fragen knapp und präzis Auskunft gibt.
Die Steuerverwaltung stellt zudem jenen Personen, die ihre Formulare elektronisch ausfüllen wollen, eine nochmals ausgebaute und verbesserte Softwarelösung zur Verfügung. So können neu alle Formulare für natürliche Personen (auch für Selbständigerwerbende und Landwirte) elektronisch erstellt und ausgefüllt werden. Die aktuelle Kursliste der eidgenössischen Steuerverwaltung über kotierte Wertpapiere ist als Nachschlagewerk integriert. Es können mit dem gleichen Programm mehrere Steuererklärungen ausgefüllt werden. Der eingebaute Steuerkalkulator berechnet die Steuerbeträge.
Die kantonale Steuerverwaltung und 82 Gemeindesteuerämter sind heute in der Lage, die im integrierten Bar-Code-Blatt zusammengeführten Daten elektronisch einzulesen (scannen) und direkt weiterzuverarbeiten. Darum ist zusammen mit der Steuererklärung unbedingt auch das Bar-Code-Blatt einzureichen. Für Fragen zum Herunterladen und zur Installation der Software ist wiederum eine Hotline (Tf. 041/ 228 88 28 und E-Mail stv.hotline@lu.ch) eingerichtet. Die Software steht auf www.steuernluzern.ch über Internet zur Verfügung. Als Alternative ist ab sofort bei den Steuerämtern bzw. bei der Steuerverwaltung des Kantons Luzern (Buobenmatt 1, Nr. 301) eine 1:1-Version dieser offiziellen Software auf CD-ROM kostenlos erhältlich. Anfangs April dieses Jahres wird ein ähnliches Angebot für die juristischen Personen zur Verfügung stehen.
Vorteil für beide Seiten
Mit der offiziellen Software "SteuernLuzern2002" hilft die Steuerverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern, die Steuererklärung rasch und bequem auszufüllen. Aber auch die Steuerbehörden profitieren davon; die Verarbeitung erfolgt schneller, Übertragungsfehler werden vermieden. Das wiederum trägt dazu bei, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Veranlagung rascher erhalten.
Rückstände werden abgebaut
Nach dem Wechsel von der zwei- zur einjährigen Veranlagung haben die Steuerzahlenden im Februar 2002 die Steuererklärung 2001 für die Einkünfte 2001 sowie für das Vermögen per 31. Dezember 2001 abgegeben. Danach verblieb den Steuerbehörden nur noch ein Jahr Zeit, um die rund 180'000 Veranlagungen 2001B vorzunehmen. Diese Arbeit läuft deshalb noch immer auf Hochtouren. Erst, wenn Ende Februar 2003 die meisten Steuererklärungen 2002 bei den Steuerämtern eingegangen sind, sollte auch das Gros der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Besitz der definitiven Veranlagung 2001 B sein.
Nicht allen, aber den meisten Gemeindesteuerämtern ist es gelungen, die Veranlagungsarbeiten entsprechend zu beschleunigen. In den wenigen Fällen, wo dies noch nicht auf Anhieb gelang, bitten die Steuerämter um Verständnis. Die von der kantonalen Steuerverwaltung und den Gemeindesteuerämtern eingeleiteten Massnahmen werden dazu beitragen, da und dort noch bestehende Rückstände abzubauen. Die Erfahrungen des ersten Jahres mit dem neuen Veranlagungssystem werden laufend ausgewertet, damit das Verfahren weiter verbessert werden kann.
Vorauszahlen lohnt sich
Kluge Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wissen: Vorauszahlungen lohnen sich. Der Vergütungszins ist mit 2,5 Prozent attraktiv. Die Gemeinde-Steuerämter informieren gerne und geben Einzahlungsscheine ab.
Kontakt:
Dr. Heinrich Gunz
Vorsteher Kantonales Steueramt
Tel. +41/41/228'56'40
mailto:heinrich.gunz@lu.ch