Planungsbericht über die interkantonale Zusammenarbeit: Zukunftsvorstellungen und mehr Rechte für das Parlament
Luzern (ots)
Die Kantone der Zentralschweiz arbeiten in vielen Bereichen eng zusammen. Diese Zusammenarbeit ist pragmatisch und beschränkt sich im Wesentlichen auf Vollzugsaufgaben. Es fehlen indessen klare Vorstellungen, wie diese Kooperation künftig weiterentwickelt und intensiviert werden kann. Der Luzerner Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat einen Planungsbericht, in dem er seine Zukunftsvorstellungen und die Rolle des Parlaments in der interkantonalen Zusammenarbeit darlegt.
Im Planungsbericht werden die verschiedenen Instrumente der Zusammenarbeit dargestellt. Anhand von konkreten Beispielen wird aufgezeigt, wie diese funktionieren, wo der Nutzen liegt und wo es Probleme gibt. In den Bereichen Bildung, Strafvollzug, Polizei und Umweltschutz ist die Zusammenarbeit gut. Die Mittel werden effizient eingesetzt und die Synergien genutzt. Der Standort Luzern/Zentralschweiz profitiert und wird gestärkt.
Bis heute fehlt indessen eine gemeinsame Vorstellung, wie die Zentralschweiz in zwanzig bis dreissig Jahren aussehen könnte. Dies führt dazu, dass in den verschiedensten Bereichen oft nur kleine und kleinste Schritte unternommen werden. Die Zusammenarbeitsprojekte betreffen in erster Linie Vollzugsaufgaben. Nicht oder wenig bearbeitet werden die gestaltenden und planenden Bereiche, in denen - allerdings verbunden mit einem Souveränitätsverlust - die grösste Wirksamkeit erzielt werden könnte.
Nicht nur die Zentralschweiz
Als Kooperationsraum steht für den Kanton Luzern nicht nur die Zentralschweiz zur Diskussion, sondern auch der Grossraum Zürich und der Kanton Aargau. Mit dem Kanton Aargau wurden bereits Zusammenarbeitsprojekte realisiert, jedoch nur punktuell und unsystematisch. Eine nennenswerte Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene hat sich nicht herausgebildet. Die Beziehungen zum Grossraum Zürich sind vielfältig und entwicklungsbestimmend. Der Kanton Luzern wird in den Bereichen Wirtschaft, Siedlung, Verkehr und teilweise auch Kultur stark vom Grossraum Zürich beeinflusst,
Für die zukünftige, räumliche Ausrichtung der Zusammenarbeit bieten sich deshalb die drei folgenden Optionen an:
1. Der Kanton Luzern verabschiedet sich mehr oder weniger aus dem Kooperationsraum Zentralschweiz und konzentriert sich auf die Zusammenarbeit mit dem Raum Zug/Zürich/Aargau.
2. Der Kanton Luzern bekennt sich zum Kooperationsraum Zentralschweiz mit dem er starke geografische und historische Berührungspunkte hat sowie eine lange Tradition der Zusammenarbeit.
3. Der Kanton Luzern setzt den Hauptakzent in der interkantonalen Zusammenarbeit auf den Kooperationsraum Zentralschweiz und strebt mit den anderen Zentralschweizer Kantonen eine gemeinsame Zielsetzung für die Zentralschweiz der Zukunft an.
Punktuell arbeitet er jedoch mehr als bisher mit dem Raum Zug/Zürich/Aargau in den Bereichen Wirtschaft, Siedlung und Verkehr zusammen
Mehr Mitspracherecht für das Parlament
Ein zentraler Grund für die Erstellung des Planungsberichts ist die Frage des Einbezugs des Parlaments in die interkantonale Zusammenarbeit. Diese berührt grundsätzlich das Machtgefüge zwischen Legislative und Exekutive. Erheblich sind die rechtlichen Auswirkungen vor allem bei der Zusammenarbeit in Form von Konkordaten. Bei diesen beschränkt sich das Mitspracherecht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf die Annahme oder Ablehnung eines Konkordats, Gestaltungsmöglichkeiten bestehen keine. Ein weiteres Defizit besteht zudem in der ungenügenden oder nicht rechtzeitigen Information der Parlamentsmitglieder über die Belange der interkantonalen Zusammenarbeit. Um diese Situation konkret zu verbessern, werden die folgenden Massnahmen vorgeschlagen:
- Der Grosse Rat erhält die Möglichkeit, das Mittel der parlamentarischen Vorstösse konsequenter einzusetzen beziehungsweise bei der Behandlung von Planungsberichten dem Regierungsrat Weisungen für die weitere Planung und Aufträge nach 61 Absatz 3 Staatsverfassung zu erteilen.
- Die entsprechende Information des Parlaments ist als Recht auszugestalten. Das Parlament resp. die zuständige Kommission
soll zudem über den Gang der Verhandlungen informiert werden.
- Das Parlament resp. die zuständige Kommission soll sich vor Abschluss von Verhandlungen zwei Mal äussern können; Das erste Mal bevor überhaupt Verhandlungen aufgenommen werden, das zweite Mal vor wichtigen, wegweisenden politischen Entscheidungen.
- Im Zusammnhang mit dem Abschluss von Konkordaten ist der Grosse Rat besser zu beteiligen, indem er frühzeitig in die Konkordatverhandlungen einbezogen wird und die Möglichkeit erhält, die Vertragsinhalte aktiv mitzugestalten.
Weiteres Vorgehen: Option 3
Zusammengefasst werden dem Parlament die folgenden Vorschläge für das weitere Vorgehen in der interkantonalen Zusammenarbeit unterbreitet (Option 3):
- Ergänzung Grossratsgesetz: Der Grosse Rat erhält mehr Mitwirkungsrechte bei der interkantonalen Zusammenarbeit.
- Die Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen wird fortgeführt mit dem Bestreben, auf eine gemeinsame Zielsetzung für die Zentralschweiz der Zukunft hinzuarbeiten.
- Ausarbeitung einer Strategie für die Gestaltung der Beziehungen zum Grossraum Zug-Zürich-Aargau und zu den Nordwestschweizer Kantonen. Ziel: Perspektiven aufzeigen und Verstärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Siedlung, Wirtschaft und Verkehr.
Kontakt:
Regierungsrat Dr. Paul Huber
am Donnerstag, 13. März 2003 von 14.00 bis 15.00 Uhr
Tel. +41/41/228'57'92