Regierungsrat setzt sich für Luzerner Verkehrsanliegen ein
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat macht sich in seiner Vernehmlassung zu den Sachplänen Strasse sowie Schiene und öffentlicher Verkehr des Bundes für die Luzerner Anliegen stark. In seiner Stellungnahme an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) fordert er verschiedene Infrastrukturausbauten zur Sicherstellung der Mobilität auf der Strasse und Schiene und verlangt die Einbindung der kantonalen Richtplanung und die Berücksichtigung der Verkehrsproblematik in der Agglomeration Luzern.
Der Bund hat die Pflicht, seine raumwirksamen Tätigkeiten bekannt zu geben und aufeinander abzustimmen. Mit den Sachplänen Strasse und Schiene/öffentlicher Verkehr entwickelt der Bund sein Planungs- und Koordinationsinstrument für den Bereich des privaten und öffentlichen Verkehrs.
Der Luzerner Regierungsrat kommt in seiner Stellungnahme zum Schluss, dass die kantonalen Richtplanungen und die angelaufenen Agglomerationsprogramme mit ihren gesamträumlichen Betrachtungsweisen die wesentlich besseren Problemlösungsinstrumente darstellen, als die Sachpläne, die in der vorliegenden Fassung zu stark von einem sektoriellen Blickwinkel ausgehen. Er beantragt denn auch, dass mit dem konzeptionellen Teil der beiden Sachpläne keine präjudizierenden Vorentscheide getroffen werden, die das Feld der möglichen Problemlösungen in der Agglomeration Luzern einengen.
Konkret hingewiesen wird in der Luzerner Stellungnahme auf den bedeutenden Kapazitätsengpass, der im Raum Luzern auf dem Hochleistungsstrassennetz besteht und dass im Interesse der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses die Planung einer Umfahrung des Raumes Luzern oder anderer gleichwertiger Massnahmen an die Hand zu nehmen ist. Als zentral für den Kanton Luzern erachtet der Regierungsrat weiter, dass im Schienenbereich die Doppelspur Rotsee-Fluhmühle und die zweite zweigleisige Einfahrt aus dem Raum Reussbühl/Fluhmühle in den Bahnhof Luzern realisiert werden. Betont wird in der Stellungnahme auch die tragende Rolle, welche die S-Bahn Luzern im Luzerner Gesamtverkehrskonzept spielt.
Abgelehnt wird vom Luzerner Regierungsrat die vom Bundesamt für Verkehr vorgeschlagene Aufteilung des Schienennetzes in ein Grund- und Ergänzungsnetz. Sollte diese Lösung trotzdem weiter verfolgt werden, beantragt der Regierungsrat, dass die Seetallinie als Teil der S-Bahn Luzern und kantonsverbindende Bahnstrecke in das Grundnetz und nicht wie vorgesehen in das Ergänzungsnetz aufgenommen wird.
Der Luzerner Regierungsrat schliesst sich in seiner Stellungnahme im Übrigen vollumfänglich den Anträgen der Schweiz. Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz und der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs sowie jener der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz an. Die drei Konferenzen haben ebenfalls gewichtige Bedenken zu den konkreten Inhalten, zu Verfahren und Form geäussert.
Kontakt:
Max Pfister
Bau- und Verkehrsdirektor des Kantons Luzern
Tel. +41/41/228'50'41