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Staatskanzlei Luzern

Borkenkäfer vermehren sich auch im Luzerner Berggebiet

Luzern, (ots)

Bergwälder waren im vergangenen Jahr
gesamtschweizerisch besonders stark von Borkenkäfern befallen worden.
In Gebieten über 1000 m.ü.M. ist auch in diesem Jahr eine
Massenvermehrung des sogenannten Buchdruckers zu erwarten. Unter
normalen Witterungsverhältnissen dürfte im Mittelland der Befall von
Fichten (Rottannen) vielerorts weiter zurückgehen. Im Kanton Luzern
können bis Ende September 2003 mehrjährige Verträge für die
Wiederbewaldung der durch Sturm und Borkenkäfer geschädigten
Waldflächen abgeschlossen werden. In diesem Rahmen wird die
finanzielle Unterstützung geregelt.
Nach dem Jahrhundertsturm "Lothar" vom Dezember 1999 hat sich der
Borkenkäfer in den folgenden Jahren stark vermehrt. Im Jahr 2001
erreichte die Massenvermehrung in der Schweiz einen neuen Rekordwert.
Rund 1.3 Mio. m3 Fichtenholz wurde befallen. In kurzer Zeit
entstanden über 13'000 neue Käfernester (Befallsherde mit mehr als 10
Bäumen). Das Ausmass im Kanton Luzern entspricht den anderen von
Lothar betroffenen Regionen. Im Jahr 2002 war im Mittelland ein
Rückgang des Befalls festzustellen. Günstige Witterungsbedingungen
führten zu einer guten Wasserversorgung der Waldbestände. Unter
diesen Voraussetzungen vermögen die von Lothar "verschont"
gebliebenen Fichten ihre natürliche Abwehrkraft wieder aufzubauen, um
sich einbohrenden Borkenkäfern mit Harzfluss zu widersetzen.
Allerdings zeigen die Fangzahlen in den Borkenkäferfallen, dass die
Käferpopulation nach wie vor überdurchschnittlich hoch ist.
Insbesondere im Berggebiet ist zu befürchten, dass der starke Befall
von stehenden Fichten anhält. Erfahrungsgemäss kann sich eine
Massenvermehrung der Borkenkäfer in höheren Lagen über eine längere
Zeit erstrecken.
Entwicklung aufmerksam verfolgen
Um sich ein differenziertes Bild über die Entwicklung der
Borkenkäferpopulation zu verschaffen, setzt der Forstdienst in
ausgewählten Gebieten Fallen ein. Gegenwärtig werden rund 150
Borkenkäferfallen in unterschiedlichen Höhenstufen betreut, die
regelmässig geleert werden. Der Verlauf der Fangzahlen gibt Hinweise
auf die Grösse der Käferpopulation und auf die Spitzen der Flugzeiten
der Jungkäfer. Mit diesen Angaben können gefährdete Fichtenbestände
gezielter kontrolliert werden. Die Fallen vermögen hingegen die
Borkenkäferpopulation nicht zu reduzieren, denn in einer Falle können
pro Jahr durchschnittlich 20-30'000 Käfer gefangen werden. Dagegen
beherbergt ein einziger stark befallener Baum bis zu 50'000
Borkenkäfer.
Die Waldeigentümer werden aufgerufen, den zuständigen
Revierförster zu kontaktieren und ihre gefährdeten Bestände im Auge
zu behalten. Der Forstdienst stellt ein bebildertes Merkblatt zur
Verfügung, damit der Borkenkäferbefall besser erkannt werden kann.
Das Merkblatt ist beim Kantonsforstamt Luzern (041 - 228 62 07 oder 
kfa@lu.ch) oder bei den regionalen Kreisforstämtern zu beziehen. Es
ist auch auf der Homepage des Kantonsforstamtes www.lu.ch/kfa als
Download abrufbar.
Differenzierte Massnahmen bei Borkenkäferbefall
Wird ein frischer Befall festgestellt, sind die beiden Varianten
"sofort räumen" oder "stehen lassen" gründlich gegeneinander
abzuwägen. Für diese Beurteilung steht der Revierförster den
Waldeigentümern beratend zur Seite. Viele Faktoren sind beim
Entscheid des Waldeigentümers zu berücksichtigen, damit unter dem
Strich nicht zusätzliche Nachteile wie Baum- oder Bodenschäden
entstehen. Vor allem soll die folgende Waldverjüngung geschont und
optimiert werden. Es gilt auch zu beachten, dass gesamtschweizerisch
erneut viel Käferholz anfallen wird. In jedem Fall muss die
Holznutzung auf die Marktbedürfnisse und auf die Transportkapazitäten
abgestimmt werden, denn geschlagenes Käferholz muss unmittelbar
abgeführt und verarbeitet werden. Zudem ist frisches Käferholz bei
rascher Verarbeitung qualitativ einwandfrei und verdient einen fairen
Preis.
Auch für das Fällen von Käferbäumen mit Stammdurchmessern ab 20
cm, gemessen in 1,3 Meter Höhe über dem gewachsenen Boden, ist beim
Revierförster vorgängig eine Nutzungsbewilligung einzuholen. Diese
wird gebührenfrei sowie auf einfachstem Wege erteilt und dient der
langfristigen Sicherstellung der vielfältigen Waldfunktionen.
Schadenflächen und Naturgefahren
In Gebieten mit potenziellen Naturgefahren (Hangrutsch,
Steinschlag, Murgang etc.) ist die Räumung von befallenen Bäumen
besonders gut abzuwägen. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass das
Risiko von Rutschungen auf kahlen Flächen bis doppelt so hoch sein
kann. Bleiben dürre Bäume stehen, werden Niederschläge besser
aufgefangen, Steine, Erdmaterial und Schnee zurückgehalten und vor
allem auch das Bodenklima für die natürliche Verjüngung von
Waldbäumen begünstigt. In bestimmten Fällen ist ein dürrer Baum
besser als gar kein Baum. Allerdings sind derartige Waldbilder in der
Bevölkerung noch wenig verankert und akzeptiert.
Die Wiederbewaldung von Schadenflächen wird unterstützt
Die Wiederinstandstellung der von Borkenkäfern befallenen Wälder
wird über das Projekt Wiederbewaldung abgewickelt. Dies bedeutet,
dass die gleichen Grundsätze und Pauschalen wie bei den eigentlichen
Lothar-Sturmflächen gelten. Mit dieser klaren Prioritätensetzung
werden die vom Bund und Kanton Luzern zur Verfügung gestellten
Lothar-Kredite hauptsächlich für die Wiederbewaldung der geschädigten
Waldflächen verwendet. Dabei handelt es sich um nachhaltig wirkende
Investitionen in die zukünftige Waldgeneration. Sie entlasten die
Waldeigentümer in ihren Aufwendungen erheblich. Bereits sind für die
Wiederbewaldung von über 1200 Hektaren Schadenflächen mehrjährige
Verträge abgeschlossen worden. Aufgrund des befristeten
Lothar-Kredits werden neue Verträge spätestens bis Ende September
2003 abgeschlossen. Die verbleibenden Schadenflächen sind möglichst
rasch den regionalen Kreisforstämtern zu melden.
Auf Wunsch kann Bildmaterial zur Verfügung gestellt werden:   
   - Bruno Röösli, Forstingenieur, Tel. 041 925 60 01, 
     Natel 079 442 72 36, E-Mail:  bruno.roeoesli@lu.ch

Kontakt:

Otmar Wüest
Kantonsförster
Tel. +41/41/228'62'07
E-Mail: otmar.wueest@lu.ch

Silvio Covi
Fachbereich Waldpflege
Tel. +41/41/228'62'09
Mobil +41/79/399'23'21
E-Mail: silvio.covi@lu.ch

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