Borkenkäfer vermehren sich auch im Luzerner Berggebiet
Luzern, (ots)
Bergwälder waren im vergangenen Jahr gesamtschweizerisch besonders stark von Borkenkäfern befallen worden. In Gebieten über 1000 m.ü.M. ist auch in diesem Jahr eine Massenvermehrung des sogenannten Buchdruckers zu erwarten. Unter normalen Witterungsverhältnissen dürfte im Mittelland der Befall von Fichten (Rottannen) vielerorts weiter zurückgehen. Im Kanton Luzern können bis Ende September 2003 mehrjährige Verträge für die Wiederbewaldung der durch Sturm und Borkenkäfer geschädigten Waldflächen abgeschlossen werden. In diesem Rahmen wird die finanzielle Unterstützung geregelt.
Nach dem Jahrhundertsturm "Lothar" vom Dezember 1999 hat sich der Borkenkäfer in den folgenden Jahren stark vermehrt. Im Jahr 2001 erreichte die Massenvermehrung in der Schweiz einen neuen Rekordwert. Rund 1.3 Mio. m3 Fichtenholz wurde befallen. In kurzer Zeit entstanden über 13'000 neue Käfernester (Befallsherde mit mehr als 10 Bäumen). Das Ausmass im Kanton Luzern entspricht den anderen von Lothar betroffenen Regionen. Im Jahr 2002 war im Mittelland ein Rückgang des Befalls festzustellen. Günstige Witterungsbedingungen führten zu einer guten Wasserversorgung der Waldbestände. Unter diesen Voraussetzungen vermögen die von Lothar "verschont" gebliebenen Fichten ihre natürliche Abwehrkraft wieder aufzubauen, um sich einbohrenden Borkenkäfern mit Harzfluss zu widersetzen. Allerdings zeigen die Fangzahlen in den Borkenkäferfallen, dass die Käferpopulation nach wie vor überdurchschnittlich hoch ist. Insbesondere im Berggebiet ist zu befürchten, dass der starke Befall von stehenden Fichten anhält. Erfahrungsgemäss kann sich eine Massenvermehrung der Borkenkäfer in höheren Lagen über eine längere Zeit erstrecken.
Entwicklung aufmerksam verfolgen
Um sich ein differenziertes Bild über die Entwicklung der Borkenkäferpopulation zu verschaffen, setzt der Forstdienst in ausgewählten Gebieten Fallen ein. Gegenwärtig werden rund 150 Borkenkäferfallen in unterschiedlichen Höhenstufen betreut, die regelmässig geleert werden. Der Verlauf der Fangzahlen gibt Hinweise auf die Grösse der Käferpopulation und auf die Spitzen der Flugzeiten der Jungkäfer. Mit diesen Angaben können gefährdete Fichtenbestände gezielter kontrolliert werden. Die Fallen vermögen hingegen die Borkenkäferpopulation nicht zu reduzieren, denn in einer Falle können pro Jahr durchschnittlich 20-30'000 Käfer gefangen werden. Dagegen beherbergt ein einziger stark befallener Baum bis zu 50'000 Borkenkäfer.
Die Waldeigentümer werden aufgerufen, den zuständigen Revierförster zu kontaktieren und ihre gefährdeten Bestände im Auge zu behalten. Der Forstdienst stellt ein bebildertes Merkblatt zur Verfügung, damit der Borkenkäferbefall besser erkannt werden kann. Das Merkblatt ist beim Kantonsforstamt Luzern (041 - 228 62 07 oder kfa@lu.ch) oder bei den regionalen Kreisforstämtern zu beziehen. Es ist auch auf der Homepage des Kantonsforstamtes www.lu.ch/kfa als Download abrufbar.
Differenzierte Massnahmen bei Borkenkäferbefall
Wird ein frischer Befall festgestellt, sind die beiden Varianten "sofort räumen" oder "stehen lassen" gründlich gegeneinander abzuwägen. Für diese Beurteilung steht der Revierförster den Waldeigentümern beratend zur Seite. Viele Faktoren sind beim Entscheid des Waldeigentümers zu berücksichtigen, damit unter dem Strich nicht zusätzliche Nachteile wie Baum- oder Bodenschäden entstehen. Vor allem soll die folgende Waldverjüngung geschont und optimiert werden. Es gilt auch zu beachten, dass gesamtschweizerisch erneut viel Käferholz anfallen wird. In jedem Fall muss die Holznutzung auf die Marktbedürfnisse und auf die Transportkapazitäten abgestimmt werden, denn geschlagenes Käferholz muss unmittelbar abgeführt und verarbeitet werden. Zudem ist frisches Käferholz bei rascher Verarbeitung qualitativ einwandfrei und verdient einen fairen Preis.
Auch für das Fällen von Käferbäumen mit Stammdurchmessern ab 20 cm, gemessen in 1,3 Meter Höhe über dem gewachsenen Boden, ist beim Revierförster vorgängig eine Nutzungsbewilligung einzuholen. Diese wird gebührenfrei sowie auf einfachstem Wege erteilt und dient der langfristigen Sicherstellung der vielfältigen Waldfunktionen.
Schadenflächen und Naturgefahren
In Gebieten mit potenziellen Naturgefahren (Hangrutsch, Steinschlag, Murgang etc.) ist die Räumung von befallenen Bäumen besonders gut abzuwägen. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass das Risiko von Rutschungen auf kahlen Flächen bis doppelt so hoch sein kann. Bleiben dürre Bäume stehen, werden Niederschläge besser aufgefangen, Steine, Erdmaterial und Schnee zurückgehalten und vor allem auch das Bodenklima für die natürliche Verjüngung von Waldbäumen begünstigt. In bestimmten Fällen ist ein dürrer Baum besser als gar kein Baum. Allerdings sind derartige Waldbilder in der Bevölkerung noch wenig verankert und akzeptiert.
Die Wiederbewaldung von Schadenflächen wird unterstützt
Die Wiederinstandstellung der von Borkenkäfern befallenen Wälder wird über das Projekt Wiederbewaldung abgewickelt. Dies bedeutet, dass die gleichen Grundsätze und Pauschalen wie bei den eigentlichen Lothar-Sturmflächen gelten. Mit dieser klaren Prioritätensetzung werden die vom Bund und Kanton Luzern zur Verfügung gestellten Lothar-Kredite hauptsächlich für die Wiederbewaldung der geschädigten Waldflächen verwendet. Dabei handelt es sich um nachhaltig wirkende Investitionen in die zukünftige Waldgeneration. Sie entlasten die Waldeigentümer in ihren Aufwendungen erheblich. Bereits sind für die Wiederbewaldung von über 1200 Hektaren Schadenflächen mehrjährige Verträge abgeschlossen worden. Aufgrund des befristeten Lothar-Kredits werden neue Verträge spätestens bis Ende September 2003 abgeschlossen. Die verbleibenden Schadenflächen sind möglichst rasch den regionalen Kreisforstämtern zu melden.
Auf Wunsch kann Bildmaterial zur Verfügung gestellt werden: - Bruno Röösli, Forstingenieur, Tel. 041 925 60 01, Natel 079 442 72 36, E-Mail: bruno.roeoesli@lu.ch
Kontakt:
Otmar Wüest
Kantonsförster
Tel. +41/41/228'62'07
E-Mail: otmar.wueest@lu.ch
Silvio Covi
Fachbereich Waldpflege
Tel. +41/41/228'62'09
Mobil +41/79/399'23'21
E-Mail: silvio.covi@lu.ch