Grossratskommission stimmt dem Entwurf eines Geoinformationsgesetzes in erster Beratung zu
Luzern (ots)
Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Grossen Rates stimmt dem Entwurf eines Gesetzes über die Geoinformation und die amtliche Vermessung in erster Beratung mit verschiedenen Änderungen einstimmig zu. Das Gesetz regelt die wesentlichen Fragen der Beschaffung, Verwaltung, des Austausches, der Aktualisierung und des Zugriffs auf raumbezogene Daten. Die RUEK hat den Entwurf an mehreren Sitzung unter dem Vorsitz von Franz Brun (CVP, Ruswil) vorberaten.
Die Kommission begrüsst die Ablösung der heute geltenden Verordnung durch ein Gesetz und die Zusammenführung der Bereiche des Geoinformationssystems (GIS) und der amtlichen Vermessung. Mit dem Gesetz werden die notwendigen Grundlagen für eine zweckmässige und effiziente Koordination bei der Datenverwendung und Datenbearbeitung geschaffen.
Es ist sinnvoll, die Federführung beim Kanton gesetzlich zu etablieren und die Gemeinden entsprechende zu entlasten. Umgekehrt legt die RUEK Wert darauf, dass die bewährten dezentralen Strukturen daneben erhalten bleiben. Auch wenn Daten von Gemeinden oder Dritten in das Kantonale GIS eingebracht werden, bleiben diese verfügungsberechtigt. Bei der Ausübung privatwirtschaftlicher Aktivitäten hat sich der Kanton zurück zu halten. Solche sind nur in soweit angezeigt, als sie erforderlich sind, um das fachliche Know How zu erhalten.
Für die 1. Beratung im Grossen Rat schlägt die RUEK verschiedene Präzisierungen für den GIS-Bereich vor. Mit diesen soll sicher gestellt werden, dass nur Daten im Rahmen des staatlichen Leistungsauftrages erhoben und verwaltet werden. Es gilt auch zu verhindern, dass Datenfriedhöfe entstehen.
Überzeugt ist die Kommission weiter vom Grundsatz, dass für die erbrachten Leistungen, Gebühren zu erheben sind. Davon sind aber Ausnahmen denkbar. Zweckmässig ist es auch, dass überall dort, wo Daten ausgetauscht werden, mit Vereinbarung gearbeitet wird und auf administrativ aufwendige Abrechnungen verzichtet wird.
Einig ist sich die Kommission schliesslich darin, dass die raumbezogenen Daten in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen werden und deshalb eine kantonale Führungsrolle wahrgenommen werden muss.
Die Beratung der Vorlage erfolgt an der Junisession des Grossen Rates.
Kontakt:
Franz Brun
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