Regierung will LUPK rasch sanieren
Luzern (ots)
Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) hat, wie viele andere öffentliche und private Pensionskassen in der Schweiz, Schwierigkeiten: sie weist eine Unterdeckung auf. Der Vorstand der LUPK hat dem Regierungsrat Vorschläge für die Sanierung der LUPK unterbreitet. Der Regierungsrat gibt jetzt einen Entwurf für rasche, wirkungsvolle Sanierungsmassnahmen in Vernehmlassung. Die Sanierung soll von allen Beteiligten - versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber - getragen werden. Der Sanierungsbeitrag ist für alle Beteiligten verkraftbar. Ziel ist es, eine gute Kasse auch für die Zukunft leistungsfähig zu erhalten.
Auf den 1. Januar 2000 wurde für die Luzerner Pensionskasse (LUPK) das volle Kapitaldeckungsverfahren eingeführt und die Staatsgarantie abgeschafft. Damit wurden die Voraussetzungen für die Öffnung der LUPK zu einer modernen Pensionskasse geschaffen.
Die seit dem Jahr 2000 andauernde Entwicklung auf den Kapitalmärkten führte dazu, dass heute viele Pensionskassen in der Schweiz eine Unterdeckung ausweisen. Von dieser Entwicklung ist auch die LUPK betroffen. Am 31. Dezember 2002 betrug der Deckungsgrad der LUPK noch rund 91 %.
Liegt der Deckungsgrad einer Pensionskasse ohne Staatsgarantie unter 100%, so besteht eine gesetzliche Sanierungspflicht. Die LUPK hat keine Staatsgarantie mehr. Aufgrund der Unterdeckung muss sie deshalb saniert werden.
Der Sanierungsvorschlag des Regierungsrates lautet wie folgt:
1. Die Arbeitgeber (Kanton, angeschlossene Gemeinden und weitere Arbeitgeber) leisten während 10 Jahren (2004 bis 2013) einen Sanierungsbeitrag von 0,5% der versicherten Besoldung pro Jahr.
2. Die Altersguthaben der Versicherten werden während fünf Jahren (2004 bis 2008) zu Zinssätzen verzinst, die durchschnittlich 1% unter dem BVG-Mindestzinssatz liegen.
3. Die Renten werden während fünf Jahren (2004 bis 2008) nicht der Teuerung angepasst.
Um diese Massnahmen umzusetzen, ist eine Änderung der Verordnung der LUPK nötig. Die Regierung gibt jetzt den Entwurf dazu in die Vernehmlassung. Anschliessend wird die Botschaft an den Grossen Rat ausgearbeitet. Es ist vorgesehen, dass das Parlament die Vorlage in der Novembersession 2003 behandelt; die geänderte Verordnung könnte damit auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten. Selbstverständlich werden bei der Änderung auch die auf eidgenössischer Ebene in Diskussion stehenden Massnahmen zur Sanierung der Pensionskassen miteibezogen; die Entscheide des Bundesrates sind im September 2003 zu erwarten.
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit einer raschen Sanierung, an der sich alle Partner angemessen beteiligen, die LUPK in eine finanziell gut abgesicherte Zukunft zu führen.
Vorstand und Direktion der LUPK haben die Mitgliederversammlung sowie die Vertreter der angeschlossenen Arbeitgeber, der Arbeitnehmerverbände und der Pensioniertenverbände des Staatspersonals und der Lehrpersonen über den Vorschlag der LUPK zur Sanierung der Kasse informiert. Alle Versicherten haben eine schriftliche Information erhalten.
Bei der LUPK sind über 16'000 aktive und 2800 pensionierte Mitglieder versichert; sie ist die grösste Pensionskasse im Kanton Luzern.
Hinweis an die Medien:
Die Vernehmlassungsunterlagen können bestellt werden bei: Monique Müller, Rechtsdienst Finanzdepartement 041 228 5997. E-Mail: monique.mueller@lu.ch
Kontakt:
Martin Bucherer
Departementssekretär Finanzdepartement
Tel. +41/41/228-55-42
E-Mail: martin.bucherer@lu.ch
oder
Peter Dietschi,
Vorsitzender der Geschäftsleitung LUPK
Tel. +41/41/228-76-90
E-Mail: peter.dietschi@lupk.ch.