Amtsgericht Luzern-Land: Medienmitteilung in Sachen Vierwaldstätter Verlags GmbH
Luzern (ots)
Mit Entscheid vom 13.3.2003 hatte der Amtsgerichtspräsident III des Amtsgerichts Luzern-Land der Vierwaldstätter Verlags GmbH auf deren Gesuch hin zum Abschluss eines Nachlassvertrages eine Stundung von 4 Monaten bewilligt. Als Sachwalterin wurde die BDO Visura, Luzern, ernannt.
Mit Entscheid vom 16.7.2003 hat der Amtsgerichtspräsident III des Amtsgerichts Luzern-Land den vorgeschlagenen Nachlassvertrag mit einer Nachlassdividende für die nicht privilegierten Forderungen von 20 % gerichtlich bestätigt. Angemeldet wurden Forderungen im Umfang von rund Fr. 1'930'000.--, wovon die Nachlassschuldnerin rund Fr. 1'750'000.-- anerkannt hat. Von den 32 stimmberechtigten Gläubigern haben 26 Gläubiger (mit Forderungen im Umfang von rund Fr. 1'590'000.--) dem Nachlassvertrag zugestimmt. Der Nachlassrichter hat die Sachwalterin (BDO Visura, Luzern) mit dem Vollzug des Nachlassvertrages beauftragt. Sie wird dafür sorgen, dass die Zahlungen an die Gläubiger innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Bestätigungsentscheids erfolgen.
Der Entscheid des Nachlassrichters ist noch nicht rechtskräftig.
Diese Mitteilung wird auch Herrn Rüdiger Hahn, geschäftsführender Gesellschafter der Vierwaldstätter Verlags GmbH, Kastanienbaum, und der BDO Visura, Sachwalterin, Luzern, zugestellt.
Kriens, 16.7.2003
Beat Vögtli Amtsgerichtspräsident III
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