Agglomerationsprogramm Luzern: Erster Zwischenbericht geht in die Vernehmlassung
Luzern (ots)
Ein weiteres Etappenziel auf dem Weg zum Agglomerationsprogramm Luzern ist erreicht: Nach der Vorstudie liegt nun ein erster Zwischenbericht zum Grobkonzept für die Gesamtentwicklung der Agglomeration vor. Der von der Dienststelle für Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (vormals Raumplanungsamt) ausgearbeitete Bericht enthält unter anderem die zentralen Infrastrukturausbauten, die im Verlaufe der weiteren Arbeiten hinsichtlich Kosten und Wirkung weiter konkretisiert werden müssen. Er geht bis Ende August 2003 in die Vernehmlassung.
Das Agglomerationsprogramm Luzern, das der Kanton und die Stadt Luzern zusammen mit den Agglomerationsgemeinden erarbeiten, soll eine koordinierte Entwicklung der Agglomerationen sicherstellen und als Grundlage für ein finanzielles Engagement des Bundes beim Agglomerationsverkehr dienen. In einer Vorstudie war aufgezeigt worden, dass bereits viele gute Planungsgrundlagen vorhanden sind. Der erste Zwischenbericht äussert sich zur Gesamtstrategie, zählt die wichtigsten Massnahmen auf und skizziert das weitere Vorgehen.
Kombinierte Strategie in der Verkehrspolitik
Der Bund verlangt von den Agglomerationsprogrammen, dass sie nachweisen, wie die Agglomerationen ihre mittel- bis langfristige Verkehrspolitik auf die angestrebte Raumordnung sowie auf die Anforderungen des Umweltschutzes abstimmen. In der Agglomeration Luzern wird in der Verkehrspolitik eine kombinierte Strategie verfolgt, die sich aus einem verkraftbaren Ausbau der Strassen- und Schieneninfrastruktur sowie aus nachfrageorientierten Massnahmen zusammensetzt. Diese Strategie soll einen wesensgerechten Einsatz der öffentlichen Verkehrsmittel, des motorisierten Individualverkehrs und des Langsamverkehrs in der Agglomeration Luzern erlauben, so dass daraus weder für die heutigen noch für die kommenden Generationen irreversible Nachteile in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder ökologischer Hinsicht entstehen. Die Raumplanung leistet ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung durch eine zweckmässige Anordnung der Nutzungen, das heisst Konzentration insbesondere der Arbeits- und Versorgungsnutzungen, Umnutzung freiwerdender Flächen statt Zersiedelung sowie Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Die zahlreichen bestehenden Grundlagen und die massgebenden Akteure werden einbezogen, so dass ein koordiniertes und mehrheitsfähiges Programm für die geordnete Entwicklung der Agglomeration Luzern entsteht.
Schlüsselprojekte im Infrastrukturbereich
Der Zwischenbericht erwähnt die Schlüsselprojekte, die sich aufgrund der vorhandenen Planungsgrundlagen im Infrastrukturbereich abzeichnen. Beim Schienennetz sind es unter anderem der Ausbau der Bahnhofzufahrten von Norden und von Süden her sowie verschiedene neue S-Bahnhaltestellen auf dem Gebiet der Agglomeration. Beim Strassennetz sind es neben den Autobahnanschlüssen Rothenburg und Buchrain, der Ausbau des Engpasses auf dem zentralen Autobahnabschnitt Kriens - Emmen, die Entlastung des städtischen Strassennetzes mittels einer Spange vom Tribschenquartier über die A 2 in den Raum Maihof sowie Entlastungsmassnahmen im Raum Sprengi - Seetalplatz - Emmen. Beim Langsamverkehr und der kombinierten Mobilität wird eine Ergänzung des Radroutennetzes und der Park- und Ride-Anlagen angestrebt.
Genügend grosse Bauzonenreserven
Im Bereich Raumordnung wurde vorab überprüft, inwieweit die vorhandenen Bauzonen den mutmasslichen Bedarf an Bauland in den nächsten 15 Jahre abzudecken vermögen. Als Fazit kann festgehalten werden, dass mit geringen Defiziten in einzelnen Gemeinden die Region Luzern über genügend grosse Bauzonenreserven verfügt. Nicht berücksichtigt werden konnte allerdings die Verfügbarkeit der Reserven. Hier liegt denn auch ein grosser Handlungsbedarf für die Gemeinden.
Im Zentrum der weiteren Massnahmen im Bereich Raumordnung stehen die Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsplanungen Luzern Zentrum (Bahnhof - Tribschen), ESP Luzern Nord (Littauerboden - Seetalplatz - Ibach), Luzern Ost (Rontal) und Luzern Süd (Schlund), die Umsetzung des Detailhandelskonzeptes gemäss REP 21 in die kommunalen Nutzungsplanungen, die Überprüfung von Gebieten mit übermässigem Entwicklungspotential, die Ortsplanungsrevisionen von Emmen und Littau, die Umsetzung des Massnahmenplans Luftreinhaltung und des Lärmsanierungskonzeptes, die Dosierung bzw. Pförtnerung auf den Einfallsachsen zugunsten des Busses und die Einführung bzw. Verankerung des Fahrtenmodells zur Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrskapazitäten.
Grobkonzept bis Herbst 2003
Nach der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zum ersten Zwischenbericht wird im Herbst 2003 das Grobkonzept für die Entwicklung der Agglomeration ausgearbeitet, das unter anderem eine Kostenschätzung der Infrastrukturmassnahmen enthalten und sich zu den Finanzierungsmodellen äussern wird. Bis im Herbst 2004 soll der erste Entwurfs des Agglomerationsprogramms vorliegen und dem Bund eingereicht werden. Bis Ende 2005 ist die Konsolidierung und Ergänzung des Programms und die behördenverbindliche Festsetzung vorgesehen.
Der Zwischenbericht ist unter www.rpa.lu.ch einsehbar.
Kontakt:
Ruedi Frischknecht
Projektleiter
Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation
Tel. +41/41/228'51'89