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Staatskanzlei Luzern

Agglomerationsprogramm Luzern: Erster Zwischenbericht geht in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Ein weiteres  Etappenziel auf dem Weg zum
Agglomerationsprogramm Luzern ist erreicht: Nach der Vorstudie liegt
nun ein erster Zwischenbericht zum Grobkonzept für die
Gesamtentwicklung der Agglomeration vor. Der von der Dienststelle für
Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (vormals
Raumplanungsamt) ausgearbeitete Bericht enthält unter anderem die
zentralen Infrastrukturausbauten, die im Verlaufe der weiteren
Arbeiten hinsichtlich Kosten und Wirkung weiter konkretisiert werden
müssen. Er geht bis Ende August 2003 in die Vernehmlassung.
Das Agglomerationsprogramm Luzern, das der Kanton und die Stadt
Luzern zusammen mit den Agglomerationsgemeinden erarbeiten, soll eine
koordinierte Entwicklung der Agglomerationen sicherstellen und als
Grundlage für ein finanzielles Engagement des Bundes beim
Agglomerationsverkehr dienen. In einer Vorstudie war aufgezeigt
worden, dass bereits viele gute Planungsgrundlagen vorhanden sind.
Der erste Zwischenbericht äussert sich zur Gesamtstrategie, zählt die
wichtigsten Massnahmen auf und skizziert das weitere Vorgehen.
Kombinierte Strategie in der Verkehrspolitik
Der Bund verlangt von den Agglomerationsprogrammen, dass sie
nachweisen, wie die Agglomerationen ihre mittel- bis langfristige
Verkehrspolitik auf die angestrebte Raumordnung sowie auf die
Anforderungen des Umweltschutzes abstimmen. In der Agglomeration
Luzern wird in der Verkehrspolitik eine kombinierte Strategie
verfolgt, die sich aus einem verkraftbaren Ausbau der Strassen- und
Schieneninfrastruktur sowie aus nachfrageorientierten Massnahmen
zusammensetzt. Diese Strategie soll einen wesensgerechten Einsatz der
öffentlichen Verkehrsmittel, des motorisierten Individualverkehrs und
des Langsamverkehrs in der Agglomeration Luzern erlauben, so dass
daraus weder für die heutigen noch für die kommenden Generationen
irreversible Nachteile in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder
ökologischer Hinsicht entstehen. Die Raumplanung leistet ihren
Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung durch eine zweckmässige
Anordnung der Nutzungen, das heisst Konzentration insbesondere der
Arbeits- und Versorgungsnutzungen, Umnutzung freiwerdender Flächen
statt Zersiedelung sowie Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Die
zahlreichen bestehenden Grundlagen und die massgebenden Akteure
werden einbezogen, so dass ein koordiniertes und mehrheitsfähiges
Programm für die geordnete Entwicklung der Agglomeration Luzern
entsteht.
Schlüsselprojekte im Infrastrukturbereich
Der Zwischenbericht erwähnt die Schlüsselprojekte, die sich
aufgrund der vorhandenen Planungsgrundlagen im Infrastrukturbereich
abzeichnen. Beim Schienennetz sind es unter anderem der Ausbau der
Bahnhofzufahrten von Norden und von Süden her sowie verschiedene neue
S-Bahnhaltestellen auf dem Gebiet der Agglomeration. Beim
Strassennetz sind es neben den Autobahnanschlüssen Rothenburg und
Buchrain, der Ausbau des Engpasses auf dem zentralen
Autobahnabschnitt Kriens - Emmen, die Entlastung des städtischen
Strassennetzes mittels einer Spange vom Tribschenquartier über die A
2 in den Raum Maihof sowie Entlastungsmassnahmen im Raum Sprengi -
Seetalplatz - Emmen.  Beim Langsamverkehr und der kombinierten
Mobilität wird eine Ergänzung des Radroutennetzes und der Park- und
Ride-Anlagen angestrebt.
Genügend grosse Bauzonenreserven
Im Bereich Raumordnung wurde vorab überprüft, inwieweit die
vorhandenen Bauzonen den mutmasslichen Bedarf an Bauland in den
nächsten 15 Jahre abzudecken vermögen. Als Fazit kann festgehalten
werden, dass mit geringen Defiziten in einzelnen Gemeinden die Region
Luzern über genügend grosse Bauzonenreserven verfügt. Nicht
berücksichtigt werden konnte allerdings die Verfügbarkeit der
Reserven. Hier liegt denn auch ein grosser Handlungsbedarf für die
Gemeinden.
Im Zentrum der weiteren Massnahmen im Bereich Raumordnung stehen
die Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsplanungen Luzern
Zentrum (Bahnhof - Tribschen), ESP Luzern Nord (Littauerboden -
Seetalplatz - Ibach), Luzern Ost (Rontal) und Luzern Süd (Schlund),
die Umsetzung des Detailhandelskonzeptes gemäss REP 21 in die
kommunalen Nutzungsplanungen, die Überprüfung von Gebieten mit
übermässigem Entwicklungspotential, die Ortsplanungsrevisionen von
Emmen und Littau, die Umsetzung des Massnahmenplans Luftreinhaltung
und des Lärmsanierungskonzeptes, die Dosierung bzw. Pförtnerung auf
den Einfallsachsen zugunsten des Busses und die Einführung bzw.
Verankerung des Fahrtenmodells zur Abstimmung der Siedlungs- und
Verkehrskapazitäten.
Grobkonzept bis Herbst 2003
Nach der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zum ersten
Zwischenbericht wird im Herbst 2003 das Grobkonzept für die
Entwicklung der Agglomeration ausgearbeitet, das unter anderem eine
Kostenschätzung der Infrastrukturmassnahmen enthalten und sich zu den
Finanzierungsmodellen äussern wird. Bis im Herbst 2004 soll der erste
Entwurfs des Agglomerationsprogramms vorliegen und dem Bund
eingereicht werden. Bis Ende 2005 ist die Konsolidierung und
Ergänzung des Programms und die behördenverbindliche Festsetzung
vorgesehen.
Der Zwischenbericht ist unter www.rpa.lu.ch einsehbar.

Kontakt:

Ruedi Frischknecht
Projektleiter
Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation
Tel. +41/41/228'51'89

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