Luzerner Regierungsrat gegen Einbürgerungsstopp
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat hat sich an seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien mit den Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils betreffend Einbürgerungen in der Gemeinde Emmen vom 9. Juli 2003 befasst. Überstürzte Aktionen oder Hektik sind nicht angebracht. Es besteht kein Anlass, einen Einbürgerungsstopp anzuordnen. Denn diejenigen Gemeinden, deren Stimmberechtigte bisher an der Urne über Einbürgerungen entschieden haben, verfügen über Einbürgerungsverfahren, die den Ansprüchen des Bundesgerichts genügen. In Emmen, Malters und Weggis wären gestützt auf die geltenden Gemeindeordnungen neu der Einwohnerrat, der Gemeinderat oder die Gemeindeversammlung zuständig. Den Gemeinden steht es selbstverständlich offen, durch eine Änderung der Gemeindeordnung ein anderes Organ für Einbürgerungen einzusetzen.
Im Übrigen bleiben die Informationen über die rechtlichen Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils, die das Justiz- und Sicherheitsdepartement allen Luzerner Gemeinden am 17. Juli 2003 schriftlich zugestellt hat, weiterhin gültig.
Der Regierungsrat wird über die nun wieder hängigen Einbürgerungsbeschwerden aus der Gemeinde Emmen in den kommenden Wochen befinden.
Bis heute sind im Grossen Rat acht dringliche Vorstösse über die Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids im Kanton Luzern eingereicht worden. Der Regierungsrat wird voraussichtlich in der nächsten Woche die entsprechenden Antworten verabschieden. Für die Behandlung der beiden hängigen Bürgerrechtsinitiativen des Grünen Bündnisses hat der Regierungsrat noch bis Februar 2004 Zeit.
Kontakt:
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Justiz- und Sicherheitsdirektorin
(am 20. August 2003 zwischen 15.30 und 16.00 Uhr)
Tel. +41/41/228'59'11