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Staatskanzlei Luzern

Personenschifffahrt auf dem Sempachersee grundsätzlich möglich

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die
Schifffahrt geändert und damit die grundsätzliche Möglichkeit
geschaffen, dass auf dem Sempachersee für gewerbsmässig betriebene
Fahrgastschiffe Ausnahmen bewilligt werden können. Bisher verbot die
Verordnung auf dem Sempachersee generell Kabinenschiffe mit über 5,5
Metern Länge.
Damit erlaubt der Regierungsrat die gewerbsmässige Schifffahrt auf
dem Sempachersee noch keineswegs. Es wird einzig gewährleistet, dass
derartige Projekte überhaupt geprüft und entsprechende Gesuche von
den zuständigen Stellen behandelt werden können. Eine allfällige
Bewilligung der gewerbsmässigen Schifffahrt auf dem Sempachersee
würde von den Bestimmungen des Baurechts und des Natur- und
Umweltschutzes abhängen.
Der Regierungsrat hat die Verordnungsänderung vorgenommen, nachdem
ein Gesuch für eine Personenschifffahrt auf dem Sempachersee in
Vorbereitung ist. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage
hatte der Regierungsrat festgehalten, die geltende Verordnung
verhindere die Weiterbehandlung eines Projekts resp. eines Gesuchs.
Eine Petition des Vereins Pro Sempachersee, die sich gegen eine
Schifffahrt auf dem Sempachersee richtete, nahm der Grosse Rat im
Juni dieses Jahres auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission
(SPK) zur Kenntnis. Die SPK stellte sich in ihrer Mehrheit
grundsätzlich positiv zu einer Personenschifffahrt auf dem
Sempachersee. Die Bedenken der Vereinigung Pro Sempachersee seien
aber ernst zu nehmen.
Die Verordnungsänderung im Wortlaut:
Der § 27 der Verordnung über die Schiffahrt (SRL Nr. 787) erhält
einen zusätzlichen 3. Absatz. Dieser lautet:
3 Das Strassenverkehrsamt kann für gewerbsmässig betriebene
Fahrgastschiffe Ausnahmen bewilligen. Die Bewilligung kann befristet
und mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.

Kontakt:

Heinz Bachmann
Leiter Rechtsdienst des Justiz- und
Sicherheitsdepartementes
Tel. +41/41/228'57'84

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