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Staatskanzlei Luzern

Radon im Kanton Luzern

Luzern (ots)

Radon ist ein natürliches, im Boden vorkommendes
radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Radium und kann in
weitere Folgeprodukte zerfallen. Werden diese Produkte in grösseren
Konzentrationen eingeatmet, wirken sie auf das Gewebe der Lunge. Die
radioaktive Strahlung der Radon-Zerfallprodukte kann Lungenkrebs
verursachen.
Radon kann aus dem Untergrund in Gebäude eindringen und sich dort
anreichern. Das Gas gelangt nur dann ins Gebäude, wenn die Bauhülle
undicht ist (z.B. altes Haus, Haus mit Naturkeller). Ist ein Gebäude
ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt, dringt mit hoher
Wahrscheinlichkeit auch kein Radon ein. Ein betonierter Keller bietet
im Kanton Luzern ebenfalls genügend Schutz vor Radon.
Radongas im Keller ist ungefährlich. Das Gas kann allerdings aus
dem Keller in die darüberliegenden bewohnten Räume gelangen (z.B.
über undichte Türen). Dies kommt besonders im Winter (während der
Heizperiode) vor. Das Radon reichert sich dann in den Wohnräumen an
und gefährdet, falls eine hohe Konzentration erreicht wird, die
Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner.
Aus diesem Grund legt die Eidg. Strahlenschutzverordnung von 1994
Vorschriften fest zum Schutz der Bevölkerung vor erhöhten
Radonkonzentrationen in Wohn- und Aufenthaltsräumen. Die Kantone
haben dafür zu sorgen, dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Messkampagnen im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern wurde bereits 1996 mit Radonmessungen in
Wohnhäusern begonnen. Etwa 2'000 Häuser aus 100 Gemeinden wurden
bemessen. Abgesehen von sieben Gemeinden liegen jetzt die Daten aus
dem gesamten Kanton vor.
Die Radonkonzentration wurde während der Heizperiode mit
Dosimetern gemessen, und zwar in unbewohnten Räumen (Keller) und in
bewohnten Räumen. Die im Keller gemessenen Werte geben darüber
Auskunft, ob im Untergrund überhaupt Radon vorhanden ist und ins
Gebäude dringt. Die in bewohnten Räumen gemessenen Werte werden mit
den in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Richt- und
Grenzwerten verglichen.
Im Kanton Luzern wurden bewusst sog. Risikogebäude bemessen (alte
Gebäude oder Häuser mit Naturkellern). Dies, um herauszufinden, ob im
Untergrund Radongas vorhanden ist und ob es im "schlechtesten" Fall
in die bewohnten Räume gelangt.
Ergebnisse der Messungen
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Im Kanton
Luzern besteht ein mittleres Radonrisiko. Bei gängiger Baupraxis,
d.h. bei einer Baupraxis, wie sie in der Schweiz üblich ist, stellt
ein mittleres Radonrisiko kein Problem dar. Vorsicht ist geboten bei
Naturkellern oder bei der Verwendung von durchlässigen, porösen
Baumaterialien.
Diese Aussage bezieht sich auf das ganze Kantonsgebiet. Die
Beurteilung "mittleres Radonrisiko" wird relativiert durch die
Tatsache, dass es lokal grosse Unterschiede geben kann. Selbst eng
beeinander stehende Häuser gleicher Bauart können sehr verschiedene
Radon-Werte aufweisen. Nur Messungen liefern letztlich abgesicherte
Radonwerte. Diese dienen als Entscheidungsgrundlage für Massnahmen,
die evtl. getroffen werden müssen, um Ueberschreitungen des
Richtwerts zu verhindern.
Bei Handänderungen oder wenn das Haus renoviert wird, ist eine
Messung empfehlenswert, v.a. wenn das Kellergeschoss als Wohnraum
genutzt werden soll. Dies gilt typischerweise für Einfamilienhäuser,
die im Untergeschoss über eine Einliegerwohnung verfügen. Die
allfällig notwendigen Massnahmen (beispielsweise eine nachträgliche
Abdichtung der Gebäudehülle) sind abhängig vom Resultat der Messung.
Im Kanton Luzern sind in einigen Kellern Radonkonzentrationen
gemessen worden, die über dem Richtwert, zum Teil über dem Grenzwert
liegen. Diese Tatsache zeigt, dass es im Kanton Luzern Stellen gibt,
wo mehr Radon im Untergrund vorhanden ist als anderswo. Unsere
Messwerte sind jedoch um ein Vielfaches tiefer als gemessene Werte in
den Radongebieten Alpen und Jura.
Warum ist Radon im Kanton Luzern kein grosses Problem?
Radon ist bei uns deshalb kein grosses Problem,
  • weil die Bewohner von Mehrfamilienhäusern davon nicht betroffen sind
  • weil die Bewohner von Häusern mit einem betonierten Keller davon nicht betroffen sind
  • weil nirgends im Kanton Luzern sehr hohe Konzentrationen gemessen wurden
  • weil man sich mit einfachen und günstigen Sofortmassnahmen effizient schützen kann, falls man in einem Haus mit erhöhter Radonbelastung wohnt.
Warum muss man Radon im Kanton Luzern dennoch ernst nehmen?
  • In einigen Kellern wurden Radonkonzentrationen gemessen, die über dem Richtwert liegen. Solange das Radongas im Keller bleibt, ist die Gesundheit der Hausbewohner nicht gefährdet. Es ist jedoch zu verhindern, dass das Radon in die Wohnräume dringt und sich dort anreichert. Geeignete Massnahmen sind: den Keller regelmässig gut lüften, Türen abdichten, evtl. den Keller abdichten.
  • Erhöhte Vorsicht ist geboten, wenn das Untergeschoss als Wohnung genutzt werden soll oder wenn der Bau eines Naturkellers geplant ist. In diesem Fall muss in die Planung miteinbezogen werden, wie man das Eindringen von Radon verhindert (diese Massnahmen verteuern das Bauen nicht!).
Was will die Strahlenschutzverordnung?
In der Schweiz liegt die durchschnittliche Radonkonzentration in
Gebäuden unter 100 Bq/m3, wobei Spitzenkonzentrationen von über
10'000 Bq/m3 gemessen wurden (Bq/m3 gleich Bequerel pro Kubikmeter).
Absicht der Strahlenschutzverordnung ist es, in bewohnten Räumen die
Radonkonzentration unter den Richtwert von 400 Bq/m3 zu senken. Liegt
die Radongaskonzentration in Wohn- und Aufenthaltsräumen über dem
Grenzwert von 1000 Bq/m3, dann muss das Gebäude saniert werden.
Was tun, wenn der Richtwert überschritten ist? Wenn der Richtwert
nur im Keller überschritten ist, besteht kein Problem. Ist der
Richtwert in den Wohnräumen überschritten, drängen sich die folgenden
Sofortmassnahmen auf: Keller regelmässig gut lüften und die
Luftzirkulation zwischen dem bewohnten und dem unbewohnten Teil des
Hauses minimieren, indem man z.B. die Türen zum Keller abdichtet.
Mehr Informationen
Die schweizerische Radon-Webseite www.ch-radon.ch ist allgemein
allen zu empfehlen, die sich über Radon informieren wollen.
Zusammenfassende Informationen zu Radon finden Sie auf der Website
www.umwelt-luzern.ch.
Für mündliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Prisca Bucher,
Amt für Umweltschutz des Kantons Luzern. Sie ist heute und morgen wie
folgt erreichbar:
Mittwoch, 29. Oktober 2003, bis 18.00 Uhr: 
   Tel. 079 469 71 71
Donnerstag, 30. Oktober 2003, 8.00 bis 11.30 Uhr, 
   Tel. 041 228 64 54.
Die Mailadresse lautet  prisca.bucher@lu.ch.
Das Amt für Umweltschutz startet Ende November 2003 eine weitere
Messkampagne in den Gemeinden, die noch unvollständig erfasst sind.

Kontakt:

Prisca Bucher
E-Mail: prisca.bucher@lu.ch

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