Radon im Kanton Luzern
Luzern (ots)
Radon ist ein natürliches, im Boden vorkommendes radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Radium und kann in weitere Folgeprodukte zerfallen. Werden diese Produkte in grösseren Konzentrationen eingeatmet, wirken sie auf das Gewebe der Lunge. Die radioaktive Strahlung der Radon-Zerfallprodukte kann Lungenkrebs verursachen.
Radon kann aus dem Untergrund in Gebäude eindringen und sich dort anreichern. Das Gas gelangt nur dann ins Gebäude, wenn die Bauhülle undicht ist (z.B. altes Haus, Haus mit Naturkeller). Ist ein Gebäude ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt, dringt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch kein Radon ein. Ein betonierter Keller bietet im Kanton Luzern ebenfalls genügend Schutz vor Radon.
Radongas im Keller ist ungefährlich. Das Gas kann allerdings aus dem Keller in die darüberliegenden bewohnten Räume gelangen (z.B. über undichte Türen). Dies kommt besonders im Winter (während der Heizperiode) vor. Das Radon reichert sich dann in den Wohnräumen an und gefährdet, falls eine hohe Konzentration erreicht wird, die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner.
Aus diesem Grund legt die Eidg. Strahlenschutzverordnung von 1994 Vorschriften fest zum Schutz der Bevölkerung vor erhöhten Radonkonzentrationen in Wohn- und Aufenthaltsräumen. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Messkampagnen im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern wurde bereits 1996 mit Radonmessungen in Wohnhäusern begonnen. Etwa 2'000 Häuser aus 100 Gemeinden wurden bemessen. Abgesehen von sieben Gemeinden liegen jetzt die Daten aus dem gesamten Kanton vor.
Die Radonkonzentration wurde während der Heizperiode mit Dosimetern gemessen, und zwar in unbewohnten Räumen (Keller) und in bewohnten Räumen. Die im Keller gemessenen Werte geben darüber Auskunft, ob im Untergrund überhaupt Radon vorhanden ist und ins Gebäude dringt. Die in bewohnten Räumen gemessenen Werte werden mit den in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Richt- und Grenzwerten verglichen.
Im Kanton Luzern wurden bewusst sog. Risikogebäude bemessen (alte Gebäude oder Häuser mit Naturkellern). Dies, um herauszufinden, ob im Untergrund Radongas vorhanden ist und ob es im "schlechtesten" Fall in die bewohnten Räume gelangt.
Ergebnisse der Messungen
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Im Kanton Luzern besteht ein mittleres Radonrisiko. Bei gängiger Baupraxis, d.h. bei einer Baupraxis, wie sie in der Schweiz üblich ist, stellt ein mittleres Radonrisiko kein Problem dar. Vorsicht ist geboten bei Naturkellern oder bei der Verwendung von durchlässigen, porösen Baumaterialien.
Diese Aussage bezieht sich auf das ganze Kantonsgebiet. Die Beurteilung "mittleres Radonrisiko" wird relativiert durch die Tatsache, dass es lokal grosse Unterschiede geben kann. Selbst eng beeinander stehende Häuser gleicher Bauart können sehr verschiedene Radon-Werte aufweisen. Nur Messungen liefern letztlich abgesicherte Radonwerte. Diese dienen als Entscheidungsgrundlage für Massnahmen, die evtl. getroffen werden müssen, um Ueberschreitungen des Richtwerts zu verhindern.
Bei Handänderungen oder wenn das Haus renoviert wird, ist eine Messung empfehlenswert, v.a. wenn das Kellergeschoss als Wohnraum genutzt werden soll. Dies gilt typischerweise für Einfamilienhäuser, die im Untergeschoss über eine Einliegerwohnung verfügen. Die allfällig notwendigen Massnahmen (beispielsweise eine nachträgliche Abdichtung der Gebäudehülle) sind abhängig vom Resultat der Messung.
Im Kanton Luzern sind in einigen Kellern Radonkonzentrationen gemessen worden, die über dem Richtwert, zum Teil über dem Grenzwert liegen. Diese Tatsache zeigt, dass es im Kanton Luzern Stellen gibt, wo mehr Radon im Untergrund vorhanden ist als anderswo. Unsere Messwerte sind jedoch um ein Vielfaches tiefer als gemessene Werte in den Radongebieten Alpen und Jura.
Warum ist Radon im Kanton Luzern kein grosses Problem?
Radon ist bei uns deshalb kein grosses Problem,
- weil die Bewohner von Mehrfamilienhäusern davon nicht betroffen sind
- weil die Bewohner von Häusern mit einem betonierten Keller davon nicht betroffen sind
- weil nirgends im Kanton Luzern sehr hohe Konzentrationen gemessen wurden
- weil man sich mit einfachen und günstigen Sofortmassnahmen effizient schützen kann, falls man in einem Haus mit erhöhter Radonbelastung wohnt.
Warum muss man Radon im Kanton Luzern dennoch ernst nehmen?
- In einigen Kellern wurden Radonkonzentrationen gemessen, die über dem Richtwert liegen. Solange das Radongas im Keller bleibt, ist die Gesundheit der Hausbewohner nicht gefährdet. Es ist jedoch zu verhindern, dass das Radon in die Wohnräume dringt und sich dort anreichert. Geeignete Massnahmen sind: den Keller regelmässig gut lüften, Türen abdichten, evtl. den Keller abdichten.
- Erhöhte Vorsicht ist geboten, wenn das Untergeschoss als Wohnung genutzt werden soll oder wenn der Bau eines Naturkellers geplant ist. In diesem Fall muss in die Planung miteinbezogen werden, wie man das Eindringen von Radon verhindert (diese Massnahmen verteuern das Bauen nicht!).
Was will die Strahlenschutzverordnung?
In der Schweiz liegt die durchschnittliche Radonkonzentration in Gebäuden unter 100 Bq/m3, wobei Spitzenkonzentrationen von über 10'000 Bq/m3 gemessen wurden (Bq/m3 gleich Bequerel pro Kubikmeter). Absicht der Strahlenschutzverordnung ist es, in bewohnten Räumen die Radonkonzentration unter den Richtwert von 400 Bq/m3 zu senken. Liegt die Radongaskonzentration in Wohn- und Aufenthaltsräumen über dem Grenzwert von 1000 Bq/m3, dann muss das Gebäude saniert werden.
Was tun, wenn der Richtwert überschritten ist? Wenn der Richtwert nur im Keller überschritten ist, besteht kein Problem. Ist der Richtwert in den Wohnräumen überschritten, drängen sich die folgenden Sofortmassnahmen auf: Keller regelmässig gut lüften und die Luftzirkulation zwischen dem bewohnten und dem unbewohnten Teil des Hauses minimieren, indem man z.B. die Türen zum Keller abdichtet.
Mehr Informationen
Die schweizerische Radon-Webseite www.ch-radon.ch ist allgemein allen zu empfehlen, die sich über Radon informieren wollen. Zusammenfassende Informationen zu Radon finden Sie auf der Website www.umwelt-luzern.ch.
Für mündliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Prisca Bucher, Amt für Umweltschutz des Kantons Luzern. Sie ist heute und morgen wie folgt erreichbar:
Mittwoch, 29. Oktober 2003, bis 18.00 Uhr: Tel. 079 469 71 71
Donnerstag, 30. Oktober 2003, 8.00 bis 11.30 Uhr, Tel. 041 228 64 54.
Die Mailadresse lautet prisca.bucher@lu.ch.
Das Amt für Umweltschutz startet Ende November 2003 eine weitere Messkampagne in den Gemeinden, die noch unvollständig erfasst sind.
Kontakt:
Prisca Bucher
E-Mail: prisca.bucher@lu.ch