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Staatskanzlei Luzern

Sperrfrist 1700: Stadt und Kanton Luzern wollen die Finanzierung des Verkehrshauses weiterführen

Luzern (ots)

Achtung: Sperrfrist bis Montag, 17.11. 2003 um 17.00 Uhr!
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat zuhanden
des Grossen Rates eine Botschaft über die Bewilligung eines
Rahmenkredits für das Verkehrshaus der Schweiz VHS von 2,20 Millionen
Franken, beziehungsweise 550'000 Franken pro Jahr in den Jahren
2004-2007 verabschiedet. Der Stadtrat Luzern beantragt seinerseits
parallel beim Stadtparlament einen Rahmenkredit von 1,46 Millionen
Franken, beziehungsweise 365'000 Franken pro Jahr, ebenfalls für
insgesamt vier Jahre. Die Stadt stellt darüber hinaus das Grundstück
dem Verkehrshaus weiterhin unentgeltlich im Baurecht zur Verfügung.
Weiter fördert die Stadt das VHS wie bisher über einen
erfolgsabhängigen Beitrag, indem sie dem VHS zwei Drittel der von
diesem bezahlten Billettsteuer zurückerstattet.
Das Verkehrshaus der Schweiz hat für die Zentralschweiz grossen
kulturellen, wirtschaftlichen und touristischen Wert und ist von
nationaler Bedeutung. Bis Anfang der 90er-Jahre konnte der Verein VHS
sein Museum praktisch ohne staatliche Geldbeiträge führen. Mit der
sich verschlechternden Wirtschaftslage, dem Rückgang des Tourismus in
der Schweiz sowie dem gleichzeitig immer grösser werdenden
Freizeitangebot erlitt das VHS in den Jahren danach einen
beträchtlichen Besucherrückgang und geriet auch deshalb in eine
finanziell kritische Situation. Zudem entschieden die
teilprivatisierten ehemaligen Regiebetriebe des Bundes (heute die SBB
AG, die Swisscom AG und die Post), sich künftig nur noch im Rahmen
eines projektbezogenen Sponsorings zu engagieren, und die Swissair,
eine wichtige ideelle und finanzielle Partnerin, wird liquidiert.
Derzeit sind auf politischer Ebene Entwicklungen im Gange, das
Verkehrshaus in das Konzept der Musée Suisse Gruppe einzubeziehen. Im
März 2002 reichte der Luzerner Nationalrat Hans Widmer eine von 133
Ratsmitgliedern unterzeichnete Motion "Schweizerisches Landesmuseum -
Leistungsauftrag an das Verkehrshaus der Schweiz" ein. Die Motion
beauftragt den Bundesrat, das VHS in das Konzept der Musée Suisse
Gruppe des Bundes einzubeziehen, dem Verkehrshaus mittels
Leistungsauftrag die Sammlung und Vermittlung des kulturellen Erbes
auf den Gebieten Mobilität/Verkehr und Kommunikation gegen Abgeltung
zu übertragen und diesen Leistungsauftrag im angekündigten und
inzwischen vorliegenden Entwurf eines Bundesgesetzes über eine
Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum zu verankern. Diese
Option ist mittelfristig ein wichtiger Bestandteil der Strategie des
Verkehrshauses.
Rahmenkredit als notwendige Übergangslösung
Kanton und Stadt Luzern betrachten ihren Rahmenkredit und den
damit verbundenen Leistungsvertrag mit dem Verkehrshaus für 2004-2007
als notwendige Übergangslösung bis zur Rechtswirksamkeit einer festen
Regelung im Rahmen des Bundesgesetzes über eine Stiftung für das
Schweizerische Landesmuseum. Vorgesehen ist, wie mit anderen
Kulturinstitutionen einen Subventionsvertrag abzuschliessen, der für
die nächsten vier Jahre einerseits den Leistungsauftrag, den das
Verkehrshaus zu erfüllen hat, festschreibt, anderseits die
Entschädigung der öffentlichen Hand dafür regelt.
Hinweis an die Medien:
Die Botschaft des Regierungsrates und der Bericht und Antrag des
Luzerner Stadtrates wurden den Medien zeitlich koordiniert
zugestellt.

Kontakt:

Albin Bieri
Projektleiter Kultur und Jugendförderung Kanton Luzern
Tel. +41/41/228'57'59

Rosie Bitterli
Chefin Kultur Stadt Luzern
Tel. +41/41/208'82'86
erreichbar Montag, 17. November 11.00 bis 12.00 Uhr

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