Jugendliche und Alleinstehende sind stark auf Sozialhilfe angewiesen
Luzern (ots) Im Kanton Luzern wurden im zweiten Halbjahr 2002 knapp 6'000 Personen oder 1,6% der Wohnbevölkerung mit Sozialhilfeleistungen unterstützt. Besonders stark belastet sind Zentren wie Luzern, Kriens und Emmen. Alleinstehende sowie Alleinerziehende sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Mit einem Anteil von gut 35% sind Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) in der Sozialhilfe überproportional vertreten. Gut 45% der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger sind erwerbstätig. Dies geht aus den Auswertungen der Daten hervor, die in den Gemeinden des Kantons Luzern im Rahmen der Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) erfasst wurden.
Im Kanton Luzern wurde 2002 die eidgenössische Sozialhilfestatistik eingeführt. Es stehen nun erstmals Daten zur Bestimmung der Zahl der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, der Art der gewährten Sozialleistungen, der Dauer der Unterstützung sowie der familiären Situation der Unterstützten zur Verfügung.
Zentren sind stärker belastet
Aus den für das zweite Halbjahr 2002 erfassten Daten erkennt man, dass über ein Viertel der unterstützten Personen in der Stadt Luzern wohnt. Die drei Zentren Luzern, Kriens und Emmen sind wesentlich stärker belastet durch die Sozialhilfe als die meisten übrigen Gemeinden. Die Sozialhilfequote, d.h. der Anteil der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger gemessen an der gesamten Bevölkerung, beträgt im Kanton 1,6%. In den sechs grössten Gemeinden mit mehr als 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern wohnen 65% der im Kanton unterstützten Personen, während der betreffende Bevölkerungsanteil knapp 43% beträgt.
Alleinerziehende und Alleinstehende tragen ein erhöhtes Risiko
Allein Lebende haben ein erhöhtes Risiko, von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Über 60% der Antrag stellenden Personen für Sozialhilfe sind Alleinstehende und gut ein Viertel sind Alleinerziehende. Demgegenüber liegt das Armutsrisiko bei verheirateten und verwitweten Personen erheblich unter dem Durchschnitt. Auch Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund der ausgebauten Leistungen der Alterssicherung kaum auf Sozialhilfe angewiesen. Betrachtet man alle Personen, die mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden, so sind die Kinder und Jugendlichen überrepräsentiert. Gut 35% der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger im Kanton Luzern sind weniger als 18 Jahre alt. Dies entspricht einer Sozialhilfequote von 2,7%, womit Kinder und Jugendliche ein erhöhtes Risiko der Abhängigkeit von der Sozialhilfe tragen. Generell verringert sich die Sozialhilfequote mit zunehmendem Alter.
Ausländerinnen und Ausländer sind stärker betroffen
Über 70% der unterstützten Personen sind Schweizerinnen oder Schweizer und fast 30% sind ausländischer Herkunft. Bei einem Ausländeranteil von gut 15% im Kanton Luzern ist damit das Sozialhilferisiko bei den Ausländerinnen und Ausländern höher als bei den Schweizerinnen und Schweizern. Ihre Sozialhilfequote liegt bei rund 3%. In dieser Auswertung sind die anerkannten Flüchtlinge mit Niederlassungsbewilligung C, die im Kanton Luzern Sozialhilfeleistungen beziehen, sowie Asylsuchende und Flüchtlinge, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, nicht berücksichtigt.
Sozialhilfeabhängigkeit trotz Erwerbstätigkeit
Rund 45% der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger sind erwerbstätig. Davon arbeiten fast 30% auf einer Vollzeitstelle. Bei den Personen mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit handelt es sich vielfach um Personen, die wegen ihren Erziehungspflichten nicht einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. Rund ein Viertel der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ist erwerbslos, davon sind rund 70% beim Arbeitsamt angemeldet.
Lange Bezugsdauer
Die Mehrheit der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen sind über eine längere Zeit auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Rund 60% der Unterstützten beziehen über ein Jahr Sozialhilfeleistungen und 30% sind gar über drei Jahre im Sozialhilfebezug. Fast die Hälfte der Bezügerinnen und Bezüger ist weniger als vier Jahre in der Gemeinde wohnhaft. Knapp ein Drittel wohnt mehr als 10 Jahre in der betreffenden Gemeinde. Als Hauptgründe für die Beendigung einer Unterstützung werden die Ablösung durch eine Sozialversicherungsleistung und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. die Verbesserung der Erwerbssituation genannt.
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird phasenweise in enger Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden eingeführt. Im Kanton Luzern wurde im Jahr 2002 mit der Erhebung begonnen. In den Gemeinden werden alle Sozialhilfedossiers anhand eines einheitlichen Fragebogens erfasst.
Um die Sozialdienste bei der Einführung der Datenerhebung maximal unterstützen zu können, hat das Bundesamt für Statistik eine von den Zentralschweizer Regierungen finanzierte Fachstelle Sozialhilfestatistik Region Zentralschweiz beim Amt für Statistik des Kantons Luzern eingesetzt. Bis 2003 wurde die Sozialhilfestatistik in allen Zentralschweizer Kantonen eingeführt, so dass Ende 2004 Daten für die gesamte Zentralschweiz verfügbar sind.
Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der unterstützten Personen als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische soziodemografische Gruppen.
Grafiken im PDF-Format können beim Amt für Statistik des Kantons Luzern per e-mail statistik.luzern@lu.ch angefordert werden.
Kontakt:
Bundesamt für Statistik
Dr. Robert Fluder
BFS, Leiter der Sektion Soziale Sicherheit
Tel. +41/32/713'65'78
Dr. Tom Priester
Projektleiter Sozialhilfestatistik
Tel. +41/32/713'64'75
Kanton Luzern
Irmgard Dürmüller Kohler
Vorsteherin Kantonales Sozialamt Luzern
Tel. +41/41/228'57'79
Gian Antonio Paravicini Bagliani
Amt für Statistik des Kantons Luzern
Tel. +41/41/228'56'35
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch