Neues Statistikgesetz geht in die Vernehmlassung
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, den Entwurf für ein neues Statistikgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Bis 30. Juni 2004 sind Gemeinden, Parteien und interessierte Organisationen (Pensionskasse, Gebäudeversicherung, Kantonalbank usw.) aufgefordert, zum neuen Gesetz Stellung zu nehmen.
Die Statistik ist heute zunehmend eine eigenständige Staatsaufgabe. Nebst der Unterstützung der Staatsführung muss sie auch die Informationsbedürfnisse der Öffentlichkeit decken. Sie dient damit der Meinungsbildung im demokratischen Prozess.
Der erweiterte Aufgabenkreis setzt eine gesetzliche Grundlage voraus.
Der Bund hat 1993 ein Bundesstatistikgesetz erlassen. Die Kantone sind gehalten, auf der Basis dieses Gesetzes ihre Statistikbelange zu regeln. Mit dem neuen Statistikgesetz leistet der Kanton Luzern daher einen Beitrag zur Harmonisierung der Statistik in der Schweiz. Damit kann sichergestellt werden, dass einmal erhobene Daten weiter verwendet und auch miteinander verglichen werden können.
Das neue Luzerner Statistikgesetz sorgt dafür, dass Doppelerhebungen vermieden und Direkterhebungen auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Das wird Privatpersonen und Unternehmen entlasten. Es sorgt für eine einheitliche Publikation von statistischen Informationen von allgemeinem Interesse und schafft mit der zentralen - fachlich und organisatorisch unabhängigen - Statistikstelle einen Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der öffentlichen Statistik.
Das Statistikgesetz ist ein knappes und übersichtliches Rahmengesetz, das verbindliche Grundsätze und organisatorische Regelungen formuliert, beispielsweise
- die Pflicht, die für die Planung, Durchführung und Überprüfung der staatlichen Aufgaben nötigen Statistiken zu erstellen;
- die Pflicht, die Ergebnisse der kantonalen Statistik zu veröffentlichen und den Zugang zur verfügbaren statistischen Information zu garantieren;
- die Pflicht, den Gemeinden, der Wirtschaft und der Wissenschaft Daten aus der kantonalen Statistik für eigene Statistikzwecke
zur Verfügung zu stellen;
- die Sicherstellung des Datenschutzes in allen Phasen der statistischen Tätigkeit.
Im Vollzug ermöglicht das Statistikgesetz eine Entwicklung hin zu einer interkantonalen oder regionalen Statistikstelle, die auch organisatorische verselbständigt werden könnte.
Zur Planung und Steuerung sowie zur Qualitätssicherung der öffentlichen Statistik werden zwei wichtige Instrumente gesetzlich verankert: Zum einen erarbeitet die zentrale Statistikstelle für jede Legislaturperiode ein Mehrjahresprogramm, das vom Regierungsrat zu genehmigen ist. Es gibt Auskunft über die geplanten Erhebungen und die Kosten. Damit werden Inhalt und Aufwand der kantonalen öffentlichen Statistik politisch steuerbar. Zum andern soll eine externe Fachstelle die statistischen Tätigkeiten der zentralen Statistikstelle auf Anordnung des Regierungsrates periodisch überprüfen. Dies soll Vertrauen in die Qualität der erhobenen Daten und der Auswertungen schaffen. Das ist besonders dann von Bedeutung, wenn aufgrund statistischer Kennzahlen grosse Finanzströme ausgelöst werden, wie zum Beispiel beim Finanzausgleich.
Das neue Rahmengesetz ersetzt das bisherige Spezialgesetz über die Bevölkerungsstatistik. Künftig wird der Regierungsrat statistische Erhebungen auf Verordnungsstufe anordnen.
Hinweis: Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich auch im Internet unter www.lustat.ch.
Kontakt:
Gian Antonio Paravicini Bagliani
Vorsteher Amt für Statistik
Tel. +41/41/228'56'33