Grossratskommission unterstützt die Standesinitiative zur Anpassung der Bundesgesetzgebung betreffend Einbürgerung
Luzern (ots)
Lehnt dagegen die Volksinitiativen "Für einheitliche Einbürgerungsverfahren" und "Für überprüfbare Einbürgerungen" ab. Auf einen Gegenvorschlag wird verzichtet
Die Staatspolitische Kommission (SPK) stimmt der Standesinitiative zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene betreffend Einbürgerung (B37) zu. Damit wird der Bund aufgefordert, die Gesetzgebung so zu ändern, dass die Kantone einheitliche, faire und transparente Verfahren garantieren, weiterhin Einbürgerungsentscheide durch die Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamente möglich sind und das Schweizer Bürgerrecht nicht gerichtlich erzwungen werden kann. Die beiden Volksinitiativen des Grünen Bündnisses "Für einheitliche Einbürgerungsverfahren" und "Für überprüfbare Einbürgerung" (B41) lehnt die Kommission dagegen ab. Auf den vom Regierungsrat vorgelegten Gegenvorschlag zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes (ebenfalls B41) will die SPK ebenfalls verzichten. Die Kommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 19. Mai 2004 in Emmen unter dem Vorsitz von Walter Häcki (SVP, Luzern) vorberaten.
Die Kommission ist mehrheitlich der Auffassung, dass für den politisch sensiblen Bereich der Einbürgerungen bessere Grundlagen auf Stufe Bund notwendig sind. Nach den verunsichernden Entscheiden des Bundesgerichtes ist vorerst auf der obersten Gesetzesebene Handlungsbedarf ausgewiesen. Es wird dabei mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass das Bundesgericht in einem neueren Entscheid Einbürgerungen an der Gemeindeversammlung unter gewissen Voraussetzungen ausdrücklich weiterhin zulässt.
Demgegenüber gehen der SPK die beiden Volksinitiativen des Grünen Bündnisses Luzern zu weit. Die Kommission teilt deshalb die Auffassung des Regierungsrates, wonach die Initiativen abzulehnen sind. Sie will die Einbürgerungen nicht zwingend durch eine Bürgerrechtskommission oder den Gemeinderat vorschreiben. Diese starke Einschränkung der Gemeindeautonomie steht im Widerspruch zur Philosophie des eben verabschiedeten neuen Gemeindegesetzes. Politisch nicht tragbar ist auch der Ansatz, für Einbürgerungen einen Rechtsanspruch zu schaffen, der mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde durchgesetzt werden kann. Die Erteilung des Bürgerrechts über einen demokratischen Akt wird höher gewichtet.
Zur Initiative "für einheitliche Einbürgerungen" legt der Regierungsrat einen Gegenentwurf vor. Die Kommission will auf diesen jedoch verzichten. Weil zum heutigen Zeitpunkt die Anpassungen auf Bundesrechtsebene nicht bekannt sind und in diesem Bereich zudem Diskussionen im Zusammenhang mit der Staatsverfassung laufen, wird es grossmehrheitlich als falsch erachtet, Änderungen an der bestehenden Gesetzgebung vorzunehmen. Der Gegenvorschlag sähe als dispositives Recht eine Bürgerrechtskommission vor. Andere Zuständigkeiten müssten in der Gemeindeordnung ausdrücklich vorgesehen werden. Die Beibehaltung anderer Verfahren setzte deshalb eine umgehende Anpassung der Gemeindeordnung voraus. Dies wird im Hinblick auf die ohnehin erforderlichen, grundlegenden Anpassungen an das neue Gemeindegesetz abgelehnt.
Die Vorlagen werden an der Junisession des Grossen Rates behandelt.
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