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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission unterstützt die Standesinitiative zur Anpassung der Bundesgesetzgebung betreffend Einbürgerung

Luzern (ots)

Lehnt dagegen die Volksinitiativen "Für einheitliche
Einbürgerungsverfahren" und "Für überprüfbare Einbürgerungen" ab. Auf
einen Gegenvorschlag wird verzichtet
Die Staatspolitische Kommission (SPK) stimmt
der Standesinitiative zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen auf
Bundesebene betreffend Einbürgerung (B37) zu. Damit wird der Bund
aufgefordert, die Gesetzgebung so zu ändern, dass die Kantone
einheitliche, faire und transparente Verfahren garantieren, weiterhin
Einbürgerungsentscheide durch die Gemeindeversammlungen und
Gemeindeparlamente möglich sind und das Schweizer Bürgerrecht nicht
gerichtlich erzwungen werden kann. Die beiden Volksinitiativen des
Grünen Bündnisses "Für einheitliche Einbürgerungsverfahren" und "Für
überprüfbare Einbürgerung" (B41) lehnt die Kommission dagegen ab. Auf
den vom Regierungsrat vorgelegten Gegenvorschlag zur Änderung des
Bürgerrechtsgesetzes (ebenfalls B41) will die SPK ebenfalls
verzichten. Die Kommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 19.
Mai 2004 in Emmen unter dem Vorsitz von Walter Häcki (SVP, Luzern)
vorberaten.
Die Kommission ist mehrheitlich der Auffassung, dass für den
politisch sensiblen Bereich der Einbürgerungen bessere Grundlagen auf
Stufe Bund notwendig sind. Nach den verunsichernden Entscheiden des
Bundesgerichtes ist vorerst auf der obersten Gesetzesebene
Handlungsbedarf ausgewiesen. Es wird dabei mit Befriedigung zur
Kenntnis genommen, dass das Bundesgericht in einem neueren Entscheid
Einbürgerungen an der Gemeindeversammlung unter gewissen
Voraussetzungen ausdrücklich weiterhin zulässt.
Demgegenüber gehen der SPK die beiden Volksinitiativen des Grünen
Bündnisses Luzern zu weit. Die Kommission teilt deshalb die
Auffassung des Regierungsrates, wonach die Initiativen abzulehnen
sind. Sie will die Einbürgerungen nicht zwingend durch eine
Bürgerrechtskommission oder den Gemeinderat vorschreiben. Diese
starke Einschränkung der Gemeindeautonomie steht im Widerspruch zur
Philosophie des eben verabschiedeten neuen Gemeindegesetzes.
Politisch nicht tragbar ist auch der Ansatz, für Einbürgerungen einen
Rechtsanspruch zu schaffen, der mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde
durchgesetzt werden kann. Die Erteilung des Bürgerrechts über einen
demokratischen Akt wird höher gewichtet.
Zur Initiative "für einheitliche Einbürgerungen" legt der
Regierungsrat einen Gegenentwurf vor. Die Kommission will auf diesen
jedoch verzichten. Weil zum heutigen Zeitpunkt die Anpassungen auf
Bundesrechtsebene nicht bekannt sind und in diesem Bereich zudem
Diskussionen im Zusammenhang mit der Staatsverfassung laufen, wird es
grossmehrheitlich als falsch erachtet, Änderungen an der bestehenden
Gesetzgebung vorzunehmen. Der Gegenvorschlag sähe als dispositives
Recht eine Bürgerrechtskommission vor. Andere Zuständigkeiten müssten
in der Gemeindeordnung ausdrücklich vorgesehen werden. Die
Beibehaltung anderer Verfahren setzte deshalb eine umgehende
Anpassung der Gemeindeordnung voraus. Dies wird im Hinblick auf die
ohnehin erforderlichen, grundlegenden Anpassungen an das neue
Gemeindegesetz abgelehnt.
Die Vorlagen werden an der Junisession des Grossen Rates
behandelt.

Kontakt:

Walter Häcki
Tel. +41/41/410'90'33
Mobile: +41/79/340'20'06

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