Grossrätliche Kommission will Französisch erst auf der Oberstufe
Luzern (ots)
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) beantragt dem Luzerner Grossen Rat mit deutlichem Mehr, vom Planungsbericht über die Schulentwicklung ab 2005 an den Volksschulen des Kantons Luzern Kenntnis zu nehmen. Die EBKK schloss ihre Beratungen unter dem Vorsitz von Ruth Keller-Haas (FDP, Kriens) am 1. September ab. Die Kommission hatte sich von Bildungsdirektor Anton Schwingruber und weiteren Departementsvertretern ausführlich über Ziele, Umsetzungsstrategien und Kostenfolgen orientieren lassen sowie Vertreter der Schulpflegepräsidenten, der Schulverwalter und der Lehrerorganisationen zur Anhörung vorgeladen.
Die EBKK überweist dem Grossen Rat gleichzeitig mehrere Bemerkungen. Im Gegensatz zur Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz, die das Erlernen einer ersten Fremdsprache im dritten Schuljahr und das Erlernen einer zweiten Fremdsprache im fünften Schuljahr beginnen lassen will, spricht sich die EBKK für die zweite Fremdsprache erst ab dem siebten Schuljahr aus. Als erste Fremdsprache befürwortet die EBKK Englisch.
Grosses Gewicht legt die EBKK auf die mindestens für die deutschsprachige Schweiz zu intensivierende Harmonisierung von Lehrmitteln, Lehrplänen und der Fremdsprachenkonzepte. Die Kommission plädiert weiter für eine gleichwertige Bildung in den Bereichen Sprache, Mathematik/Naturwissenschaften und Bewegung/Musisches.
Für die Umsetzung des Planungsberichts fordert die EBKK, dass zunächst die Ziele der elementaren Bildung festgelegt werden, bevor weitreichende strukturelle Massnahmen geplant werden. Sie erwartet, dass Reformen und Projekte nur lanciert werden, wenn die Finanzierung sichergestellt und die Rahmenbedingungen gewährleistet sind.
Im Projekt "Gesamtheitlich Beurteilen und Fördern" (GBF) soll nach Meinung der EBKK möglichst rasch ein Entscheid herbeigeführt werden. Ab der dritten Klasse ist nach Auffassung der Kommission umgehend die Beurteilung in Ziffernwerten obligatorisch zu erklären.
Weiter befasste sich die EBKK mit der Petition des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes Zentralschweiz, die sich gegen die Streichung der kantonalen Beiträge an die gemeindeeigenen Musikschulen richtet. Die EBKK beantragt dem Grossen Rat mehrheitlich, von der Petition zustimmend Kenntnis zu nehmen. Grundsätzlich erachtet es die Kommission als unzweckmässig, dass die musikalische Bildung nicht im Volksschulbildungsgesetz verankert und damit als Teil der Volksschulbildung anerkannt ist. Die Kommission bedauert, dass die Musikpädagogen keine eigenen Vorschläge zur Kostenersparnis einbringen konnten. Diese hätten vorgesehen, Stufenprüfungen einzuführen, um die Qualität zu fördern und ungeeignete Schüler aus dem Instrumentalunterricht auszuscheiden. Die Streichung der Musikschulbeiträge könne je nach Finanzkraft der Gemeinde zu einem ungleichen Zugang zur musikalischen Bildung führen, meint die EBKK.
Nach Meinung der Kommissionsminderheit können die ausbleibenden Kantonsbeiträge durch organisatorische Massnahmen der Gemeinden wettgemacht werden. Die Kommissionsminderheit hält es für ausreichend, die künftige Entwicklung an den Musikschulen nach dem Entscheid aufmerksam zu verfolgen.
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Ruth Keller-Haas
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