Schulgutsbetrieb Burgrain: Vorzeitige Auflösung des Pachtvertrages
Luzern (ots)
Die Gemeinden Ettiswil und Alberswil als Besitzerinnen und der Kanton Luzern lösen einvernehmlich den Pachtvertrag des Schulgutsbetriebs Burgrain per 1. Mai 2005 vorzeitig auf. Dieser Absicht hat der Regierungsrat zugestimmt.
Bereits im Jahr 2001 hat der Regierungsrat beschlossen, auf die Weiterführung des Schulgutsbetriebs Burgrain zu verzichten, da der Kanton den Betrieb nicht mehr für die landwirtschaftliche Berufsausbildung benötigt. Sowohl die beiden Gemeinden Ettiswil und Alberswil als Besitzerinnen wie auch der Kanton als Pächter sind an einer vorzeitigen Auflösung des bis 2012 laufenden Pachtvertrages interessiert. Die vom Regierungsrat zu diesem Zweck eingesetzte Arbeitsgruppe schlägt vor, sämtliche Vieh- und Fahrhabe, welche nicht an anderen Schulgutsbetrieben des Kantons eingesetzt werden kann, öffentlich zu versteigern. Sollte der nachfolgende Bewirtschafter Interesse an Vieh- und Fahrhabe zeigen, kann ihm diese auch direkt zu marktkonformen Bedingungen verkauft werden.
Das Personal wurde regelmässig über den Stand der Pachtauflösung informiert; im Anschluss an die Pachtauflösung werden die Arbeitsverhältnisse beendet - die Anwendung des Sozialplans wurde vom Regierungsrat bereits beschlossen. Betroffen sind acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (insgesamt 460 Stellenprozente).
Die beiden Verpächter-Gemeinden müssen die vorzeitige Pachtauflösung noch durch die jeweiligen Gemeindeversammlungen genehmigen lassen.
Kontakt:
Josef Widmer
Vorsteher Gruppe Berufs- und Erwachsenenbildung
im Bildungs- und Kulturdepartement
Mobile +41/79/681'44'05
Dieter Schütz
Amt für Hochbauten und Immobilien
Mobile +41/79/471'44'09