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Staatskanzlei Luzern

Schulgutsbetrieb Burgrain: Vorzeitige Auflösung des Pachtvertrages

Luzern (ots)

Die Gemeinden Ettiswil und Alberswil als
Besitzerinnen und der Kanton Luzern lösen einvernehmlich den
Pachtvertrag des Schulgutsbetriebs Burgrain per 1. Mai 2005 vorzeitig
auf. Dieser Absicht hat der Regierungsrat zugestimmt.
Bereits im Jahr 2001 hat der Regierungsrat beschlossen, auf die
Weiterführung des Schulgutsbetriebs Burgrain zu verzichten, da der
Kanton den Betrieb nicht mehr für die landwirtschaftliche
Berufsausbildung benötigt. Sowohl die beiden Gemeinden Ettiswil und
Alberswil als Besitzerinnen wie auch der Kanton als Pächter sind an
einer vorzeitigen Auflösung des bis 2012 laufenden Pachtvertrages
interessiert. Die vom Regierungsrat zu diesem Zweck eingesetzte
Arbeitsgruppe schlägt vor, sämtliche Vieh- und Fahrhabe, welche nicht
an anderen Schulgutsbetrieben des Kantons eingesetzt werden kann,
öffentlich zu versteigern. Sollte der nachfolgende Bewirtschafter
Interesse an Vieh- und Fahrhabe zeigen, kann ihm diese auch direkt zu
marktkonformen Bedingungen verkauft werden.
Das Personal wurde regelmässig über den Stand der Pachtauflösung
informiert; im Anschluss an die Pachtauflösung werden die
Arbeitsverhältnisse beendet - die Anwendung des Sozialplans wurde vom
Regierungsrat bereits beschlossen. Betroffen sind acht
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (insgesamt 460 Stellenprozente).
Die beiden Verpächter-Gemeinden müssen die vorzeitige
Pachtauflösung noch durch die jeweiligen Gemeindeversammlungen
genehmigen lassen.

Kontakt:

Josef Widmer
Vorsteher Gruppe Berufs- und Erwachsenenbildung
im Bildungs- und Kulturdepartement
Mobile +41/79/681'44'05

Dieter Schütz
Amt für Hochbauten und Immobilien
Mobile +41/79/471'44'09

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