Neues Gesundheitsgesetz im Grossen Rat
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Erlass eines neuen Gesundheitsgesetzes. Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahre 1981 und ist veraltet.
In den letzten gut zwanzig Jahren hat sich im öffentlichen Gesundheitswesen Grundlegendes geändert: das neue Krankenversicherungsrecht, das neue Heilmittelgesetz, die sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und die damit verbundene Teilrevision des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Medizinalpersonen in der Schweiz.
Neue Aspekte brachten auch die Empfehlungen verschiedener Arbeitsgruppen der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz in Bezug auf die Zulassung zu beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen und die Anstellungsbedingungen der Kaderärztinnen und -ärzte an den öffentlichen und den öffentlich subventionierten Spitälern. Zudem ist der Tarif Tarmed auf den 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Schliesslich wird die Auslagerung und Privatisierung der kantonalen Spitäler intensiv diskutiert. Etliche Kantone haben diesen Schritt bereits gemacht.
Das neue Gesundheitsgesetz soll den Anforderungen längerfristig genügen. Der Entwurf berücksichtigt insbesondere folgende Hauptrevisionspunkte:
- die spezielle Erwähnung der Eigenverantwortung und der Wirtschaftlichkeit sowie eine Umschreibung der Gesundheit,
- die Anpassung des Gesundheitsgesetzes an das Krankenversicherungsrecht, das Heilmittelrecht und das Medizinalberuferecht des Bundes,
- die Einführung eines neuen Bewilligungssystems bei den andern Berufen im Gesundheitswesen: an die Stelle des gefährdungsorientierten Modells soll ein tätigkeitsspezifisches Modell treten; alternative Heilmethoden sollen künftig innerhalb eines bestimmten Rahmens ohne Bewilligung des Gesundheits- und Sozialdepartementes praktiziert werden können,
- das Gesundheitsgesetz soll Dentalhygienikerinnen und -hygienikern ermöglichen, mit einer Bewilligung fachlich selbständig und gewerbsmässig tätig zu sein,
- die Aufnahme einer Bestimmung über die Patientenrechte,
- die Schulzahnpflege und der schulärztliche Dienst sollen in das neue Gesundheitsgesetz integriert werden,
- die Einzelheiten über die öffentlichen Spitäler sollen nicht mehr im Gesundheitsgesetz, sondern in einem separaten Erlass geregelt werden.
Hingegen soll die bisherige Regelung der so genannten Selbstdispensation, also die uneingeschränkte Medikamentenabgabe durch die Ärztinnen und Ärzte, beibehalten werden. Sie entspricht einem Bedürfnis der Bevölkerung.
Originaltext: Staatskanzlei des Kantons Luzern Internet: http://www.presseportal.ch
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