Die Volksinitiative "Steuern vors Volk" ist nicht fertig gedacht.
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat lehnt die FDP-Volksinitiative "Steuern vors Volk" ab.
Auf den ersten Blick erscheint die Initiative für die Steuerzahler attraktiv. Sie ist aber nicht fertig gedacht und führt zu unsinnigen Resultaten, die kaum den Vorstellungen der Initianten entsprechen. Denn ein Ja zur Initiative würde
1. die gezielte steuerliche Entlastung des Mittelstandes verhindern
2. die Gefahr einer neuen Schuldenwirtschaft heraufbeschwören
3. dem Regierungsrat und dem Grossen Rat die Kontrolle über die Finanzpolitik entreissen.
Der Grosse Rat legt bei der Beratung des Voranschlags auch den Steuerfuss für die Staatssteuern fest. Der Beschluss des Grossen Rates untersteht gemäss geltendem Recht dem fakultativen Referendum, sofern der Steuerfuss mehr als 1,9 Einheiten beträgt. Die Initiative will den Steuerfuss nun dem obligatorischen Referendum unterstellen: Ab 2005, wenn er 1,65 Einheiten und ab 2008, wenn er 1,5 Einheiten übersteigt.
Die Initiative will die Steuerbelastung im Kanton weiter reduzieren. Sie setzt allein auf den Steuerfuss und missachtet dabei, dass es zur Beeinflussung der Steuerbelastung verschiedene andere und vor allem auch wirksamere Instrumente gibt. Die Konzentration auf den Staatssteuerfuss führt zu einer massiven Verlagerung der Gesamtsteuererträge zu Gunsten der Gemeinden. Das müsste zwangsläufig eine Verschiebung von kantonalen Aufgaben auf die Gemeinden oder aber die Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung kantonaler Aufgaben nach sich ziehen. Beides ist unerwünscht, sowohl aus Sicht des Kantons, wie aus Sicht der Gemeinden.
Mit einer Annahme der Initiative würde eine Aufteilung der Entscheidungsbefugnisse des Grossen Rates vorgenommen, die eine weitsichtige Planung der Staatstätigkeit behindern und eine konsequente Staatsführung praktisch verunmöglichen würde. Der Grosse Rat ist für das Leistungsangebot des Staates und für dessen Finanzierung zuständig. Mit Voranschlag und Integriertem Finanz- und Aufgabenplan entscheidet er darüber, welche Leistungen der Staat erbringen soll. Mit der Festsetzung des Steuerfusses regelt das Parlament die Finanzierung dieser Leistungen. Die Initiative will nun dem Volk bei der Festlegung des Steuerfusses starke Mitwirkungsrechte einräumen. Die Stimmberechtigten könnten dank dem obligatorischen Referendum den Finanzierungsentscheid des Parlaments umstossen, ohne gleichzeitig das Leistungsangebot des Staates zu verändern. Ein rechtsgültiger Voranschlag wäre damit unter Umständen ungenügend finanziert, der Staat würde sich weiter verschulden.
Die Initiative verhindert Reformen, wie jene die für 2005 und 2008 geplant sind. Wegen der angespannten Lage des Staatshaushaltes wäre es auf absehbare Zeit nicht mehr möglich, weitere Entlastungen, zum Beispiel für Familien oder für den Mittelstand, vorzunehmen. Damit werden bestehende Ungerechtigkeiten zementiert, denn die Initiative ignoriert die Tatsache, dass strukturelle Reformen weit wirksamer sind, als eine blosse Korrektur beim Steuerfuss. Durch Anpassungen im Steuergesetz werden auch die Gemeindesteuern beeinflusst, während die Initiative lediglich auf die Staatssteuern Einfluss nimmt.
Schliesslich wird es bei Einführung eines obligatorischen Referendums über den Steuerfuss zwangsläufig zu unnötigen Abstimmungen kommen. Auch wenn völlig unbestritten wäre, dass das Parlament den Steuerfuss richtig - aber eben jenseits der vorgegebnen Referendumshürde - festgelegt hat, müsste das Volk befragt werden. Dadurch entstünden dem Staat erhebliche zusätzliche Kosten.
Die Initiative gefährdet die Finanzpolitik des Regierungsrates. Der Regierungsrat will an seiner Steuerpolitik festhalten und die Steuerbelastung schrittweise an das schweizerische Mittel annähern.
Der Regierungsrat befürwortet das Mitspracherecht des Volkes bei der Festlegung der Steuern auf kantonaler Ebene. Er möchte den Einfluss der Stimmberechtigten in diesem Bereich sogar stärken. Im Sinne eines Gegenvorschlags zur Initiative schlägt er deshalb vor, den Beschluss des Grossen Rates über den Steuerfuss künftig bereits bei einem Satz von 1,8 Einheiten (heute 1,9 Einheiten) dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Für Rückfragen steht am Mittwoch, 1. Dezember 2004 von 11 bis 12 Uhr zur Verfügung:
Kontakt:
Herr Kurt Meyer
Finanzdirektor
Tel. +41/41/228'55'41