Individuelle Prämienverbilligung 2005
Luzern (ots)
Im nächsten Jahr können wiederum an rund 37 Prozent der Luzerner Bevölkerung Verbilligungen der Krankenkassenprämien ausgerichtet werden. Die im Staatsvoranschlag 2005 dafür vorgesehenen rund 145 Millionen Franken reichen aber nur aus, weil die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung gegenüber 2004 um ein halbes Prozent auf 10 Prozent erhöht wird.
Für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung muss der Regierungsrat jährlich die massgebende Einkommensgrenze festlegen. Dabei spielen die vorhandenen Mittel und die Prämienhöhe die zentrale Entscheidsgrundlage. Im Jahr 2004 ging der Regierungsrat von einem Gesamtaufwand von 141 Millionen Franken aus. Für das nächste Jahr stehen gemäss Staatsvoranschlag rund 145 Millionen Franken zur Verfügung. Die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung musste neu festgelegt werden, da die Prämien stärker ansteigen als die verfügbaren Mittel.
Auf Grund der Entwicklung der Gesundheitskosten und der damit verbundenen Krankenkassenprämien reichen die im Staatsvoranschlag für nächstes Jahr vorgesehenen rund 145 Millionen Franken nicht aus, um die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung auf Prämienverbilligung auf dem Niveau des letzten Jahres von 9,5 Prozent zu belassen. Eine Erhöhung auf 10 Prozent ist unumgänglich geworden. Trotz dieser Erhöhung der Einkommensgrenze darf damit gerechnet werden, dass nach wie vor rund 37 Prozent der Bevölkerung einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen können. Dies wird als Folge eines Kompensationseffektes möglich: einerseits nimmt durch den Anstieg der Krankenversicherungsprämien die Zahl der Anspruchsberechtigten zu, andererseits geht sie durch Anhebung der massgebenden Einkommensgrenze von 9,5 auf 10 Prozent zurück.
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2005 ihren Wohnsitz im Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 10 Prozent des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit offiziellem Formular bei der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. April 2005 einzureichen. Das dafür geltende Formular wird kurz vor Neujahr allen Personen zugestellt, die sich in den letzten zwei Jahren angemeldet haben. Im Übrigen kann das Anmeldeformular bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bestellt oder im Internet unter www.ahvluzern.ch abgerufen werden.
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Daniel Wicki
Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
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