Zwei Botschaften im Schulbereich verabschiedet
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat gleich zwei Botschaften im Schulbereich verabschiedet und an den Grossen Rat überwiesen: Die Revision des Besoldungsrechts für Lehrpersonen sowie den Planungsbericht zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schule und Lehrpersonen (Renaissance des Lehrberufs). Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Märzsession 2005 die beiden Botschaften beraten.
1. Revision Besoldungsrecht für Lehrpersonen
Anfang April dieses Jahres hat der Regierungsrat die Vernehmlassung zur neuen Besoldungsordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste eröffnet. Zur Stellungnahme eingeladen waren Verbände der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und weitere interessierte Kreise. Ihre Stellungnahmen sind in die Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat eingeflossen. Nun hat der Regierungsrat die Botschaft zum Entwurf der Besoldungsordnung verabschiedet.
Die neu gestalteten und verlängerten Ausbildungswege für verschiedene Lehrpersonen, Lohnvergleiche unter den Kantonen und das neue Besoldungssystem für das Staatspersonal waren Anlass, das Besoldungssystem für die Lehrpersonen aus dem Jahr 1999 zu überprüfen und anzupassen.
Das neue Besoldungssystem für Lehrpersonen übernimmt wesentliche Elemente des Besoldungssystems für das Staatspersonal und berücksichtigt zugleich die Eigenheiten des Lehrberufs. Wie beim Staatspersonal basiert die Einteilung auf 18 Lohnklassen. Allerdings mussten für eine genauere Zuordnung Zwischenklassen eingeschoben werden, sodass das Besoldungssystem für die Lehrpersonen aus 35 Lohnklassen besteht.
Noch kein lohnwirksames Qualifikationssystem
Ein wesentlicher Unterschied zum Besoldungssystem für das Staatspersonal ist der vorläufige Verzicht auf ein lohnwirksames Qualifikationssystem. Die Beurteilung der Lehrpersonen ist an vielen Schulen noch nicht institutionalisiert oder noch nicht erprobt. Wie beim Staatspersonal sollen auch im Schulbereich die Vorgesetzten einige Jahre Erfahrung mit den Beurteilungsinstrumenten machen können. Die Einführung einer lohnwirksamen Beurteilung soll aber so rasch als möglich geprüft werden. Das Besoldungssystem enthält aber weiterhin die Leistungskomponenten der Gewinnungs- und Erhaltungszulagen und die Möglichkeit des Lohnstillstandes.
Da das vorliegende Besoldungssystem sich nicht auf eine lohnwirksame Beurteilung stützt, sind die Lohnklassen weiterhin in Lohnstufen eingeteilt. Jede Lohnklasse hat 27 Lohnstufen. Der jährliche Stufenanstieg richtet sich nach den Vorgaben des Regierungsrates. Neu verläuft der Lohnanstieg innerhalb einer Lohnklasse degressiv in 3 Phasen zu je 9 Stufen. Damit erfüllt das neue System die Forderung nach höheren Einstiegslöhnen.
2. Renaissance des Lehrberufs
Die zweite Botschaft gründet auf einer grossrätlichen Motion aus dem Jahre 2000, in der Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitsplatz Schule verlangt wurde. Diesen Bericht legt der Regierungsrat unter dem Titel "Renaissance des Lehrberufes" nun vor. Einleitend erwähnt er in seinem Bericht, dass sich die Aufgaben der Schule und der Lehrberuf in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert haben. Die Gesellschaft erkennt aber zu wenig, wie sich die öffentliche Schule professionalisiert hat. Studien zur Arbeitsbelastung zeigen, dass die meisten Lehrpersonen ihren Beruf attraktiv finden und gerne unterrichten. Hingegen beurteilen sie einzelne Aspekte des Berufs als unbefriedigend, insbesondere die zunehmende Belastung, das Ansehen in der Öffentlichkeit, die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten und die Besoldung.
Damit der Lehrberuf attraktiv bleibt und die Schulen ihre gute Qualität behalten, wurden in den letzten Jahren Massnahmen eingeleitet zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schule und Lehrpersonen. Einige Massnahmen sind bereits realisiert, andere sind geplant (siehe unten). Der Regierungsrat ist bereit, die notwendigen finanziellen und personellen Mittel dafür einzusetzen. Er beantragt dem Grossen Rat, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Realisierte oder eingeleitete Massnahmen:
- Neuer Berufsauftrag für Lehrpersonen und Stärkung der Funktion der Klassenlehrpersonen, - Ausweitung des vorhandenen Schulpools - Einführung der Schulsozialarbeit (Unterstützungsbeitrag für Gemeinden) - Weiterentwicklung des Personalmanagements an den Schulen - Unterstützung der Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden durch ergänzende Angebote der Fachstelle für Schulberatung - Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit - Kampagne für Schule und Lehrpersonen - Ausbildung der Lehrpersonen
Massnahmen in Bearbeitung oder Planung:
- Totalrevision des Besoldungsrechts für die Lehrpersonen - Ergänzung der länger dauernden Weiterbildung der Lehrpersonen
Kontakt:
Dr. Charles Vincent
Vorsteher Gruppe Volksschulen im Bildungs- und Kulturdepartement
Tel. +41/41/228'52'12 (erreichbar heute Montag, 20. Dezember von 11
bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr)