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Staatskanzlei Luzern

Wenn's im Wald qualmt, wird's giftig

Luzern (ots)

Grüne Äste verbrennen ist für Mensch und Umwelt
schädlich. Die Luftreinhalteverordnung des Bundes verbietet
sogenannte Mottfeuer. Von diesem Verbot ausgenommen sind trockene und
natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle, bei deren Verbrennung nur
wenig Rauch entsteht.
Nach Holzschlägen werden häufig grüne Äste und Restholz auf Haufen
geschichtet und angezündet. Das nasse Holz brennt kaum aber
entwickelt viel Rauch. Die sogenannten Mottfeuer sind an dicken
Rauchschwaden zu erkennen, die für Mensch und Umwelt schädlich sind.
Grosse Mengen von Schadstoffen wie Russ, Holzgas, Rauchpartikel und
Kohlenmonoxid werden freigesetzt. Ein grösseres, qualmendes Astfeuer
produziert in sechs Stunden etwa gleich viel Russ und Rauchpartikel
wie 250 Autobusse während eines ganzen Tages. Diese Schadstoffe
breiten sich über grosse Gebiete aus und wirken lungenschädigend und
teilweise sogar krebserregend. Anzündhilfen wie Pneus oder Mineralöl
belasten die Luft zusätzlich mit schädlichen Schwefeloxiden.
Nur wenige Ausnahmen
Im Freien dürfen nur trockene und chemisch unbehandelte Wald-,
Feld- und Gartenabfälle verbrannt werden. Dabei darf nur wenig Rauch
entstehen, wie es die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes verlangt.
Einzelne Ausnahmen sind aus forstwirtschaftlichen Gründen erlaubt.
Grüne Äste und Restholz in einem engen Bachtobel dürfen verbrannt
werden, um die Verstopfung des Wasserlaufes (Verklausung) zu
verhindern. Im Weiteren darf für die Bekämpfung von Schädlingen
befallenes Material verbrannt werden. Allerdings sind diese
Massnahmen immer als letzte Möglichkeit zu betrachten und deren
Wirksamkeit muss gesichert sein, zumal sich im Astmaterial nur wenige
Schädlinge verbreiten können. Sobald Äste angetrocknet sind, stirbt
der sogenannte Kupferstecher, eine spezialisierte Borkenkäferart.
Grössere Borkenkäferarten wie der bekannte Buchdrucker befallen keine
Äste.
Es geht ohne Rauchschwaden
Die aufgeschichteten Asthaufen sollen im Wald oder am Waldrand
belassen werden. Sie bieten vielen Kleintieren wie Igeln, Vögeln und
Hasen eine gewisse Zeit Unterschlupf und Nistplatz. In wenigen Jahren
verrottet das organische Material und geht wieder in den
Nährstoffkreislauf des Waldes über. Eine vermeintlich "saubere
Waldwirtschaft" mit qualmenden Mottfeuern entzieht dem Waldökosystem
wertvolle Nährstoffe und belastet die Luft mit schädlichen
Emissionen.
Schadstoffe können auch vermieden werden, indem Äste und Restholz
in einer modernen Holzschnitzelheizung verwertet werden. Selbst
frisches Waldholz kann zugeführt werden. In einem vorgelagerten
Prozess wird das Hackgut getrocknet. So wird es im Heizkessel
genügend heiss, um die giftigen Stoffe zu verbrennen. Dieser Rauch
ist sauber und sorgt auch für einen Imagegewinn der Waldwirtschaft.
Verstösse werden geahndet
Mottfeuer im Freien verstossen gegen die Luftreinhalte-Verordnung.
Die forstwirtschaftlich begründeten Ausnahmefälle sind durch den
zuständigen Revierförster in Absprache mit der Gemeindebehörde zu
beurteilen. Wer sich nicht an die eidgenössischen Bestimmungen hält,
riskiert eine Strafanzeige beim Amtsstatthalteramt. Jede Person ist
zur Anzeige ermächtigt. Stellt die Polizei ein Mottfeuer fest, wird
vor Ort interveniert und der Sachverhalt wird an das zuständige
Amtsstatthalteramt gemeldet. Falls die Gemeindebehörden oder der
Forstdienst ein Mottfeuer feststellen, suchen sie das Gespräch mit
dem Verursacher, um das Feuer zu beenden. Ohne Einlenken muss von
Amtes wegen eine Strafanzeige eingeleitet werden. Wiederholungsfälle
werden direkt geahndet.
Merkblatt
Auf der Homepage der Dienstelle Umwelt und Energie
www.umwelt.lu.ch sind verschiedene Merkblätter zugänglich:
- "Schlagabraum - wertvolle Nährstoffreserven und wichtiger
      Lebensraum"
   - "Verbrennen von Abfällen"
   - "Behandlung von Klagen"

Kontakt:

Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
René Zosso, Luftreinhaltung
Tel. +41/41/228'65'73
E-mail: rene.zosso@lu.ch

Beat Lötscher, Umweltschutzpolizei
Tel. +41/41/228'65'65
E-mail: beat.loetscher@lu.ch

Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Thomas Abt, Abteilungsleiter
Tel. +41/41/228'62'07
E-mail: thomas.abt@lu.ch

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