Wenn's im Wald qualmt, wird's giftig
Luzern (ots)
Grüne Äste verbrennen ist für Mensch und Umwelt schädlich. Die Luftreinhalteverordnung des Bundes verbietet sogenannte Mottfeuer. Von diesem Verbot ausgenommen sind trockene und natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle, bei deren Verbrennung nur wenig Rauch entsteht.
Nach Holzschlägen werden häufig grüne Äste und Restholz auf Haufen geschichtet und angezündet. Das nasse Holz brennt kaum aber entwickelt viel Rauch. Die sogenannten Mottfeuer sind an dicken Rauchschwaden zu erkennen, die für Mensch und Umwelt schädlich sind. Grosse Mengen von Schadstoffen wie Russ, Holzgas, Rauchpartikel und Kohlenmonoxid werden freigesetzt. Ein grösseres, qualmendes Astfeuer produziert in sechs Stunden etwa gleich viel Russ und Rauchpartikel wie 250 Autobusse während eines ganzen Tages. Diese Schadstoffe breiten sich über grosse Gebiete aus und wirken lungenschädigend und teilweise sogar krebserregend. Anzündhilfen wie Pneus oder Mineralöl belasten die Luft zusätzlich mit schädlichen Schwefeloxiden.
Nur wenige Ausnahmen
Im Freien dürfen nur trockene und chemisch unbehandelte Wald-, Feld- und Gartenabfälle verbrannt werden. Dabei darf nur wenig Rauch entstehen, wie es die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes verlangt. Einzelne Ausnahmen sind aus forstwirtschaftlichen Gründen erlaubt. Grüne Äste und Restholz in einem engen Bachtobel dürfen verbrannt werden, um die Verstopfung des Wasserlaufes (Verklausung) zu verhindern. Im Weiteren darf für die Bekämpfung von Schädlingen befallenes Material verbrannt werden. Allerdings sind diese Massnahmen immer als letzte Möglichkeit zu betrachten und deren Wirksamkeit muss gesichert sein, zumal sich im Astmaterial nur wenige Schädlinge verbreiten können. Sobald Äste angetrocknet sind, stirbt der sogenannte Kupferstecher, eine spezialisierte Borkenkäferart. Grössere Borkenkäferarten wie der bekannte Buchdrucker befallen keine Äste.
Es geht ohne Rauchschwaden
Die aufgeschichteten Asthaufen sollen im Wald oder am Waldrand belassen werden. Sie bieten vielen Kleintieren wie Igeln, Vögeln und Hasen eine gewisse Zeit Unterschlupf und Nistplatz. In wenigen Jahren verrottet das organische Material und geht wieder in den Nährstoffkreislauf des Waldes über. Eine vermeintlich "saubere Waldwirtschaft" mit qualmenden Mottfeuern entzieht dem Waldökosystem wertvolle Nährstoffe und belastet die Luft mit schädlichen Emissionen.
Schadstoffe können auch vermieden werden, indem Äste und Restholz in einer modernen Holzschnitzelheizung verwertet werden. Selbst frisches Waldholz kann zugeführt werden. In einem vorgelagerten Prozess wird das Hackgut getrocknet. So wird es im Heizkessel genügend heiss, um die giftigen Stoffe zu verbrennen. Dieser Rauch ist sauber und sorgt auch für einen Imagegewinn der Waldwirtschaft.
Verstösse werden geahndet
Mottfeuer im Freien verstossen gegen die Luftreinhalte-Verordnung. Die forstwirtschaftlich begründeten Ausnahmefälle sind durch den zuständigen Revierförster in Absprache mit der Gemeindebehörde zu beurteilen. Wer sich nicht an die eidgenössischen Bestimmungen hält, riskiert eine Strafanzeige beim Amtsstatthalteramt. Jede Person ist zur Anzeige ermächtigt. Stellt die Polizei ein Mottfeuer fest, wird vor Ort interveniert und der Sachverhalt wird an das zuständige Amtsstatthalteramt gemeldet. Falls die Gemeindebehörden oder der Forstdienst ein Mottfeuer feststellen, suchen sie das Gespräch mit dem Verursacher, um das Feuer zu beenden. Ohne Einlenken muss von Amtes wegen eine Strafanzeige eingeleitet werden. Wiederholungsfälle werden direkt geahndet.
Merkblatt
Auf der Homepage der Dienstelle Umwelt und Energie www.umwelt.lu.ch sind verschiedene Merkblätter zugänglich:
- "Schlagabraum - wertvolle Nährstoffreserven und wichtiger Lebensraum" - "Verbrennen von Abfällen" - "Behandlung von Klagen"
Kontakt:
Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
René Zosso, Luftreinhaltung
Tel. +41/41/228'65'73
E-mail: rene.zosso@lu.ch
Beat Lötscher, Umweltschutzpolizei
Tel. +41/41/228'65'65
E-mail: beat.loetscher@lu.ch
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Thomas Abt, Abteilungsleiter
Tel. +41/41/228'62'07
E-mail: thomas.abt@lu.ch