Tripartite Kommission Arbeitsmarkt: Arbeitsbedingungen werden nicht unterlaufen
Luzern (ots)
Der freie Personenverkehr führte im Kanton Luzern nicht zu einem systematischen Unterlaufen der Arbeitsbedingungen oder der ortsüblichen Löhne. Zu diesem Schluss kommt die tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA) in ihrem ersten Tätigkeitsbericht nach einem halben Jahr. Eine schlüssige Beurteilung der Auswirkungen des freien Personenverkehrs auf den Arbeitsmarkt bzw. die Arbeitsbedingungen erachtet sie jedoch als noch zu früh.
In der Berichtsperiode sind von 342 Firmen total 1519 Personenmeldungen eingegangen und weiterverarbeitet worden. Davon wurden 42 unter anderem wegen Überschreitung der 90 Einsatztage, fehlender Aufenthaltsregelung im Entsendestaat oder nicht unter das Freizügigkeitsabkommen fallender Dienstleistungen abgelehnt. Als Branche ist das Baunebengewerbe am stärksten vertreten, bei den Nationalitäten steht Deutschland (56%) mit Abstand an der Spitze.
Im Zuständigkeitsbereich der TKA bzw. des Kantons wurden 61 Kontrollen durchgeführt. Verstösse oder Missbräuche im Sinne des Entsendegesetzes wurden keine festgestellt, so dass keine Sanktionen verfügt werden mussten. Hingegen bedurfte es einiger Abmahnungen wegen Verletzung arbeitsgesetzlicher Bestimmungen, so wegen fehlender Aufzeichnungen der Einsatz- und Arbeitszeiten oder Überschreiten der Höchstarbeitszeiten.
Im Rahmen des Abkommens über den freien Personenverkehr fiel am 1. Juni 2004 der Inländervorrang gegenüber Angehörigen der EU-EFTA Staaten dahin. Gleichzeitig traten die flankierenden Massnahmen in Kraft, die verhindern sollen, dass es auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt zu Sozial- und Lohndumping kommt. Ungerecht-fertigte Wettbewerbsvorteile ausländischer Konkurrenten sollen verhindert werden. Für die Umsetzung dieser Massnahmen sieht das Entsendegesetz unter anderem vor, dass jeder Kanton eine aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Staatsvertretern bestehende tripartite Kommission einsetzt sowie eine Melde- und Kontrollstelle einrichtet.
Die tripartite Kommission beobachtet den Arbeitsmarkt. Stellt sie Missbräuche fest, so kann sie Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen oder die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen beantragen. Die paritätischen Kommissionen kontrollieren, ob die ausländischen Firmen die allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge einhalten.
Die vom Regierungsrat gewählte TKA setzt sich aus sechs von den Sozialpartnern nominierten Personen sowie drei Vertretern der kantonalen Verwaltung zusammen. Sie wird von Josef Lindegger, Kriens, präsidiert.
Die für den Vollzug ebenfalls wichtige Melde- und Kontrollstelle sowie das Sekretariat der TKA sind organisatorisch der Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit im Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement angegliedert.
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