GASK votiert für einheitliches Rechtsverhältnis für Kaderärzte und -ärztinnen
Luzern (ots)
Die grossrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) hat an ihrer letzten Sitzung der Botschaft B 89 zum Entwurf einer Änderung des Gesundheitsgesetzes einstimmig zugestimmt. Die Änderung sieht vor, die privatärztliche Tätigkeit der Kaderärztinnen und -ärzte unter ein einheitliches Rechtsverhältnis zu stellen. Dieses hat unter anderem zum Ziel, die Besoldung von Kaderärzten weniger tarifabhängig, dafür transparenter und leistungsorientierter zu regeln. Die GASK diskutierte unter dem Vorsitz von Vize-Präsident Urs Thumm (SP, Emmen) die Botschaft in Anwesenheit des Gesundheitsdirektors Dr. Markus Dürr, des Direktors des Kantonsspitals Luzern, Benno Fuchs, sowie PD Dr. Marcus Schwöbel, Präsident der Organisation Leitender Spitalärzte (OLSA) und Chefarzt am Kantonsspital Luzern.
Nach geltender Regelung können Kaderärztinnen und -ärzte beträchtliche Zusatzeinkommen durch die Behandlung von Privatpatienten erzielen. Die Möglichkeiten dazu sind aber für die in der Regel fachlich gleichwertig ausgebildeten Kaderärztinnen und - ärzte sehr unterschiedlich. Die geltende Regelung schafft nach Meinung der GASK ungerechtfertigte Einkommensunterschiede, verlangt einen hohen Administrationsaufwand und wird den heutigen und künftigen Anforderungen an zeitgemässe und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Luzerner Spitäler nicht gerecht.
Das bisher geltende sogenannt gespaltene Rechtsverhältnis für Kaderärztinnen mit einem öffentlich-rechtlichen und einem privatrechtlichen Teil bereitet aber auch für das Haftpflichtrecht, das Sozialversicherungsrecht, das Steuerecht und in Beschwerdeverfahren zahlreiche Schwierigkeiten. Zu Beschwerdeverfahren liegt zudem eine uneinheitliche Rechtssprechung des Bundesgerichtes vor, die auf die komplexe Rechtssituation aus dem gespaltenen Rechtsverhältnis zurückzuführen ist.
Das einheitliche Rechtsverhältnis ist auch Voraussetzung für die Umsetzung der Ziele des Projektes LAOLA (Leistungsorientierte Anstellungsordnung der Luzerner Ärztinnen und Ärzte), in welchem die Ärzteschaft direkt vertreten ist. Das Projekt LAOLA liegt auf der Linie der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), welche bereits im Jahr 2002 Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Spitalarztabgeltung gemacht und darin den Wechsel zum einheitlichen Rechtsverhältnis vorgeschlagen hat. Das zukünftige Abgeltungssystem ist klar gegliedert und beinhaltet einen Grundlohn, Funktionszulagen und einen variablen Einkommensanteil. Die Projektgruppe sieht vor, den bisher in der Chefarztverordnung festgelegten pauschalen jährlichen Grundlohn anzuheben, dagegen den variablen Teil nur noch zum Teil vom Ausmass der privatärztlichen Tätigkeit abhängig zu machen. Der variable Teil soll weiterhin Funktionszulagen umfassen und sich neu auch am Markt, an der Spitalstrategie und den vereinbarten Zielen, welche im Rahmen von Führu ngsgesprächen besprochen werden, orientieren. Mit der Anhebung der im Kanton Luzern schweizweit geringsten Grundbesoldungen ist weiter eine nach Meinung der GASK erwünschte Verbesserung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge der Kaderärztinnen und -ärzte verbunden.
Die Einführung des einheitlichen Rechtsverhältnisses ist auf 1. Januar 2006 vorgesehen, idealerweise zusammen mit dem Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetzes. Die Mitglieder der GASK zeigten sich anfänglich vor allem gegenüber einer Gesetzesänderung noch vor der Beratung des neuen Gesundheitsgesetzes und des neuen Spitalgesetzes skeptisch. Die Antworten der Departements- und Spitalleitung, welche die Dringlichkeit aufgrund der unsicheren Rechtsverhältnisse und der zunehmend schwieriger zu handhabenden Lohnverhandlungen (u.a. als Folge der unsicheren Tarifentwicklung im Rahmen der national gesteuerten Tarmed-Kostenneutralität) betonten, fielen aber für die Kommission überzeugend aus. Für die Kommission war weiter massgebend, dass mit der Botschaft B 89 die privatärztliche Tätigkeit nicht eingeschränkt wird. Die Systemänderung vom gespaltenen zum einheitlichen Rechtsverhältnis sowie die neuen Anstellungsbedingungen, insbesondere die neuen Entschädigungsmodelle, sollen insgesamt ohne Mehrkosten für die öffe ntliche Hand umgesetzt werden, was von der GASK begrüsst wird.
Die Beratung der Botschaft B 89 ist für die Mai-Session des Grossen Rates vorgesehen.
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