Kanton Luzern erwägt Sistierung des Ausschreibungsverfahrens
Luzern (ots)
Das Bundesamt für Verkehr hat vertrauliche Unterlagen an Transportunternehmungen versandt, die an der Ausschreibung über Linien der Auto AG Rothenburg mitbeteiligt waren. Dies hat nach Auffassung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) zur Folge, dass geplante Ausschreibungen der betroffenen Linien im öffentlichen Verkehr des Kantons Luzern eventuell zeitlich verschoben oder andere Lösung gesucht werden müssen. Das BUWD hat zudem das Bundesamt für Verkehr aufgefordert, in dieser Sache rasch Klarheit über die Tragweite und Konsequenzen zu schaffen und weist auf das Problem des noch nicht absehbaren Schadens hin.
Die vom Kanton Luzern zusammen mit dem Kanton Aargau und dem Bundesamt für Verkehr im September 2001 veranlasste Ausschreibung von Linien des öffentlichen Verkehrs der Auto AG Rothenburg (AAGR) ist von den Kantonen Luzern und Aargau und dem Bundesamt für Verkehr im November 2004 abgebrochen worden, weil das Rechtsverfahren sich stark verzögerte. In ihrer Begründung zum Abbruch des Ausschreibungsverfahrens wiesen sie darauf hin, dass eine Vergabe frühestens auf das Fahrplanjahr 2007 - also nach Ablauf der bis Ende 2006 gültigen Offerten - möglich gewesen wäre. Gegen den Entscheid des Departements für Umwelt-, Verkehr-, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 22.11.2004 über die Abschreibung des Verfahrens haben die Verkehrsbetriebe Luzern AG sowohl beim Bundesgericht als auch beim Bundesrat Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, auf die Beschwerde der VBL AG nicht einzutreten. Der Entscheid des Bundesrates in dieser Sache steht noch aus. Da die Konzession für die von der Auto AG Ro thenburg betriebenen Linien Ende dieses Jahres auslaufen, beantragte sie kürzlich beim Bundesamt für Verkehr eine Verlängerung der Konzession für diese Linien. Als Beilage zu diesem Konzessionsverlängerungsgesuch wurde ordnungsgemäss eine Planrechung für die Jahre 2006 bis 2009 beigelegt. Diese Planrechnung umfasst alle von der AAGR betriebenen Linien (Luzern-Beromünster, Luzern-Emmen-Rüeggisingen, Emmer Busbetrieb) und enthält Geschäftsgeheimnisse der Auto AG Rothenburg. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Konzessionsverlängerung wurde diese Planrechnung vom Bundesamt für Verkehr auch verschiedenen Transportunternehmungen im Einzugsgebiet der Auto AG Rothenburg zugestellt, so auch der VBL AG. Damit ist der freie Wettbewerb nicht mehr gewährleistet. Mit der Bekanntgabe der Planrechnung hat das Bundesamt für Verkehr als Besteller den Grundsatz der Vertraulichkeit verletzt. Das Bundesamt für Verkehr hat sich inzwischen bei der Auto AG Rothenburg für diesen wie es schreibt unverzeihlichen Fehler" in aller Form entschuldigt und die Planrechnung von allen Vernehmlassungsadressaten zurückgefordert und zwischenzeitlich auch vollzählig erhalten. Das Bundesamt für Verkehr verspricht in seinem Schreiben an den VR-Präsidenten der Auto AG Rothenburg, dass es alles daran setzen werde, um im Gespräch mit den Betroffenen eine Lösung zu finden. Gestützt auf diese vom Bundesamt für Verkehr zu verantwortende Sachlage will das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement rasch klären lassen, ob geplante Ausschreibungen eventuell verschoben werden müssen oder ob andere Lösungen zu treffen sind. Es hat das Bundesamt für Verkehr deshalb aufgefordert, rasch die damit verbundenen Konsequenzen für weitere Ausschreibungen im Kanton Luzern darzulegen und intern Massnahmen zu treffen, damit sich derartige schwerwiegende Pannen nicht wiederholen. Sobald die Resultate dieser Abklärungen vorliegen, wird das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement über das weitere Vorgehen entscheiden.
Kontakt:
Fredy Rey
Kantonsingenieur
Leiter Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) Bau-, Umwelt und
Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern
Tel.: +41/76/381'05'30