Beschäftigungsprogramm oder Berufspraktikum für stellenlose Lehrpersonen
Luzern (ots)
Ende des laufenden Schuljahres schliessen im Kanton Luzern rund 55 Kindergärtnerinnen und etwa 140 Primarlehrpersonen ihre Ausbildung am Seminar ab. Davon haben zum heutigen Zeitpunkt erst etwa ein Drittel eine Stelle. Für die stellenlosen Lehrpersonen werden deshalb Übergangslösungen angeboten.
Vor wenigen Jahren noch musste der Kanton Luzern eine Arbeitsgruppe einsetzen, die nach Lösungen suchte, um die offenen Stellen an den Luzerner Schulen zu besetzen. Für das Schuljahr 2005/2006 sieht die Situation für die Lehrpersonen auf dem Stellenmarkt anders aus. Rund zwei Drittel der Seminaristinnen und Seminaristen, die diesen Sommer ihre Ausbildung als Kindergarten- und Primarlehrpersonen abschliessen, werden voraussichtlich keine Stelle im Kanton Luzern finden.
Die Gründe für den ausgetrockneten Stellenmarkt sind die sinkenden Schülerzahlen, welche zur Aufhebung von Stellen führen, und die angespannte wirtschaftliche Situation, welche die Fluktuation deutlich verringert. Im nationalen Vergleich steht der Kanton Luzern nicht alleine da: auch in anderen Kantonen präsentiert sich die Situation ähnlich.
Für die stellenlosen Lehrpersonen werden folgende Übergangslösungen angeboten:
- Beschäftigungsprogramm
Das Stellennetz (SAH Zentralschweiz) bietet seit einigen Jahren stellenlosen Kindergarten- und Primarlehrpersonen ein Beschäftigungsprogramm an. Das Angebot richtet sich an Lehrpersonen, die neu in den Beruf einsteigen oder wieder einsteigen möchten. Es wird zu 100 Prozent von der Arbeitslosenkasse finanziert. Die Stellenzahl ist begrenzt.
- Berufspraktikum
Als Ergänzung zum Angebot des Stellennetzes ist für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger ein Berufspraktikum möglich. Das Berufspraktikum dauert ebenfalls ein halbes Jahr. Im Gegensatz zum Beschäftigungsprogramm wird kein Ausbildungsteil verlangt. Daher ist es vor allem für Lehrpersonen geeignet, die gerade ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Das Berufspraktikum wird zu 75 Prozent von der Arbeitslosenkasse finanziert. Kanton und Gemeinden übernehmen 25 Prozent (40 Prozent Kanton, 60 Prozent Gemeinde).
RAV entscheidet
Beide Angebote werden über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV abgewickelt. Das RAV entscheidet, welches Angebot im konkreten Fall eingesetzt wird. Vom Beschäftigungsprogramm und vom Berufspraktikum können beide Seiten profitieren: Stellenlose Lehrerinnen und Lehrer verbessern ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, die Schulen lernen Lehrerinnen und Lehrer näher kennen, die sie vielleicht später einsetzen können.
Das Amt für Volksschulbildung hat die Gemeinden im April aufgerufen, Einsatzplätze zu melden. Stellennetz und RAV haben im Mai an den Seminarien über ihre Angebote orientiert.
Kontakt:
Dr. Charles Vincent
Bildungs- und Kulturdepartement
erreichbar heute Freitag, 20. Mai 2005 von 10.30 - 14.00 Uhr
Tel. +41/41/228'52'12
Internet: http://www.volksschulbildung.ch