Grossratskommission stimmt Berufs- und Weiterbildungsgesetz zu
Luzern (ots)
Die Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) stimmte an ihrer letzten Sitzung dem Gesetz über die Berufsbildung und Weiterbildung nach dreitägiger Beratung einstimmig zu. Durch das seit 1. Januar 2004 geltende schweizerische Berufsbildungsgesetz ist eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung innert fünf Jahren zwingend.
Die Kommission unter Vorsitz von Ruth Keller-Haas (FDP, Kriens) hatte zur Meinungsbildung Interessenvertreter des Kaufmännischen Verbandes, des Gewerbeverbandes Luzern und des Berufsschullehrer-Verbandes des Kantons Luzern befragt. Die EBKK anerkennt, dass die sich schnell wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt und neue Anforderungen der Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft eine Anpassung der rechtlichen Voraussetzungen im Bereich der Berufsbildung und Weiterbildung auch auf kantonaler Stufe nötig machen. Gleichzeitig ist dieser Bereich der einzige, dessen Anspassung im Rahmen der Ablösung des alten Luzerner Erziehungsgesetzes noch aussteht. Verbunden mit dem neuen Gesetz zur Berufs- und Weiterbildung ist eine Neuorganisation der Berufsbildung im Kanton Luzern nach Berufsfeldern, was für einzelne Ausbildungen veränderte Standorte nach sich zieht.
In drei zentralen Bereichen weicht die Haltung der EBKK vom Gesetzesentwurf des Regierungsrates ab:
Das Angebot in der beruflichen Grundbildung hat nach Meinung der Mehrheit der EBKK in der Regel der Kanton in eigener Trägerschaft zu erbringen. Der Gesetzesentwurf enthält diese Priorität nicht; hier sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Schulen als Anbieter gleichgestellt. Die EBKK schlägt gleichzeitig mehrheitlich vor, alle im kantonalen Auftrag tätigen Bildungsinstitutionen auf das kantonale Besoldungsrecht zu verpflichten. Der Gesetzesentwurf sieht dagegen die Vertragsfreiheit von Privatschulen gegenüber ihren Angestellten vor. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder hält einen Zusammenhang von schulischer Qualität und den Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen für erwiesen. Zudem solle nicht eine Rechtsungleichheit zwischen Lehrpersonen mit gleichem Auftrag geschaffen werden und für Schulen mit gleichem Auftrag müssten auch die gleichen Rahmenbedingungen gelten.
So genannte Brückenangebote sollen zweitens nach Meinung der EBKK nicht nur Lernenden mit schulischen und sozialen Schwächen offen stehen, sondern zusätzlich auch Jugendlichen, die trotz nachgewiesener Bemühungen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Drittens verlangt die EBKK dass der Kantone Angebote bereitstelle, um Erwachsenen ohne Berufsbildungsabschluss zu ermöglichen, diesen nachzuholen. Der Gesetzesentwurf sieht keine Leistungen in der Nachholbildung vor.
Weitere Änderungsvorschläge der EBKK sind:
- Die berufliche Aus- und Weiterbildung auf den Zielen der Volksschule aufzubauen;
- Für die Schulorganisationen ein Qualifikationsverfahren einzuführen;
- Den Grossen Rat nicht nur über die Errichtung, sondern auch über die Aufhebung kantonaler Berufsfachschulen, Fachmittelschulen und höheren Fachschulen entscheiden zu lassen.
- Die Berufs- und Studienberatung um den Begriff der Laufbahnberatung zu erweitern.
Die erste Lesung des Gesetzes über die Berufsbildung und Weiterbildung ist für die Juni-Session des Grossen Rates vorgesehen.
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