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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission stimmt Berufs- und Weiterbildungsgesetz zu

Luzern (ots)

Die Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur
(EBKK) stimmte an ihrer letzten Sitzung dem Gesetz über die
Berufsbildung und Weiterbildung nach dreitägiger Beratung einstimmig
zu. Durch das seit 1. Januar 2004 geltende schweizerische
Berufsbildungsgesetz ist eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung
innert fünf Jahren zwingend.
Die Kommission unter Vorsitz von Ruth Keller-Haas (FDP, Kriens)
hatte zur Meinungsbildung Interessenvertreter des Kaufmännischen
Verbandes, des Gewerbeverbandes Luzern und des
Berufsschullehrer-Verbandes des Kantons Luzern befragt. Die EBKK
anerkennt, dass die sich schnell wandelnden Anforderungen der
Arbeitswelt und neue Anforderungen der Dienstleistungs- und
Wissensgesellschaft eine Anpassung der rechtlichen Voraussetzungen im
Bereich der Berufsbildung und Weiterbildung auch auf kantonaler Stufe
nötig machen. Gleichzeitig ist dieser Bereich der einzige, dessen
Anspassung im Rahmen der Ablösung des alten Luzerner
Erziehungsgesetzes noch aussteht. Verbunden mit dem neuen Gesetz zur
Berufs- und Weiterbildung ist eine Neuorganisation der Berufsbildung
im Kanton Luzern nach Berufsfeldern, was für einzelne Ausbildungen
veränderte Standorte nach sich zieht.
In drei zentralen Bereichen weicht die Haltung der EBKK vom
Gesetzesentwurf des Regierungsrates ab:
Das Angebot in der beruflichen Grundbildung hat nach Meinung der
Mehrheit der EBKK in der Regel der Kanton in eigener Trägerschaft zu
erbringen. Der Gesetzesentwurf enthält diese Priorität nicht; hier
sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Schulen als Anbieter
gleichgestellt. Die EBKK schlägt gleichzeitig mehrheitlich vor, alle
im kantonalen Auftrag tätigen Bildungsinstitutionen auf das kantonale
Besoldungsrecht zu verpflichten. Der Gesetzesentwurf sieht dagegen
die Vertragsfreiheit von Privatschulen gegenüber ihren Angestellten
vor. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder hält einen Zusammenhang
von schulischer Qualität und den Anstellungsbedingungen für
Lehrpersonen für erwiesen. Zudem solle nicht eine Rechtsungleichheit
zwischen Lehrpersonen mit gleichem Auftrag geschaffen werden und für
Schulen mit gleichem Auftrag müssten auch die gleichen
Rahmenbedingungen gelten.
So genannte Brückenangebote sollen zweitens nach Meinung der EBKK
nicht nur Lernenden mit schulischen und sozialen Schwächen offen
stehen, sondern zusätzlich auch Jugendlichen, die trotz
nachgewiesener Bemühungen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Drittens verlangt die EBKK dass der Kantone Angebote bereitstelle,
um Erwachsenen ohne Berufsbildungsabschluss zu ermöglichen, diesen
nachzuholen. Der Gesetzesentwurf sieht keine Leistungen in der
Nachholbildung vor.
Weitere Änderungsvorschläge der EBKK sind:
  • Die berufliche Aus- und Weiterbildung auf den Zielen der Volksschule aufzubauen;
  • Für die Schulorganisationen ein Qualifikationsverfahren einzuführen;
  • Den Grossen Rat nicht nur über die Errichtung, sondern auch über die Aufhebung kantonaler Berufsfachschulen, Fachmittelschulen und höheren Fachschulen entscheiden zu lassen.
  • Die Berufs- und Studienberatung um den Begriff der Laufbahnberatung zu erweitern.
Die erste Lesung des Gesetzes über die Berufsbildung und
Weiterbildung ist für die Juni-Session des Grossen Rates vorgesehen.

Kontakt:

Ruth Keller-Haas, Präsidentin
Auskünfte:
Tel. +41/41/311'11'60
Mobile +41/79/322'10'12

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    Tiefe Autonummern werden verkauft

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