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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Regierungsrat regelt Mutterschaftsurlaub neu

Luzern (ots)

Die Neuerungen zur Mutterschaftsentschädigung im
Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung treten am 1. Juli 2005 in
Kraft. Der Luzerner Regierungsrat hat daher in der Verordnung zum
Personalgesetz die Regelung zum Mutterschaftsurlaub an das
Bundesrecht angepasst. § 44 der Personalverordnung regelt den
Mutterschaftsurlaub neu wie folgt:
-16 Wochen Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiterinnen (wie bisher).
Neu beginnt der Urlaub frühestens zwei Wochen vor der Geburt.
  • Besoldungsanspruch für alle Mitarbeiterinnen - unabhängig von den bisher geleisteten Arbeitsjahren - 16 Wochen à 100 % der Besoldung. Die Besoldung richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad bei Antritt des Urlaubs.
  • Das befristete Arbeitsverhältnis wird neu nicht mehr bis zum Ablauf des Mutterschaftsurlaubs erstreckt.
  • Krankheits- und Unfalltage werden neu an den Mutterschaftsurlaub angerechnet.
  • Der Kanton wird neu im Umfang der Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung entlastet: 14 Wochen à 80 % des Lohnes bzw. maximal 172 Franken pro Tag.
Die Änderung der Verordnung zum Personalgesetz führt zu keinen
Mehrkosten für den Kanton. Sie tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

Kontakt:

Gertrud Schaub
Personalchefin
Tel. +41/(0)41/228'55'51

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