Alternativmedizin: GASK bereinigt strittige Fragen
Luzern (ots)
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) bereinigt strittige Fragen der Alternativmedizin im neuen Gesundheitsgesetz. Sie spricht sich mit sehr deutlicher Mehrheit für den Vorschlag des Regierungsrates aus. Die GASK (Vorsitz Ruth Fuchs-Scheuber, FDP, Schwarzenberg) ist überzeugt, dass damit die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden.
Die grossrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit sowie das Gesundheits- und Sozialdepartement haben unterschiedliche Expertenmeinungen über die fachlichen Voraussetzungen bei der Abgabe von komplementärmedizinischen Arzneimitteln durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zum Anlass genommen, den regierungsrätlichen Vorschlag zur Regelung der Alternativmedizin im neuen Gesundheitsgesetz nochmals zu diskutieren. Neben der Abgabe wurden auch die Anwendung von komplementärmedizinischen Arzneimitteln und die Frage der Berufsausübungsbewilligung bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erörtert.
Nach intensiver Diskussion sprach sich die GASK mit sehr deutlicher Mehrheit für den regierungsrätlichen Vorschlag zur Regelung der Alternativmedizin aus. Dieser Vorschlag sieht vor, dass für die fachlich selbständige Ausübung der Alternativmedizin künftig keine Praxisbewilligung mehr notwendig ist. Davon ausgenommen soll die Akupunktur sein. Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe von komplementärmedizinischen Arzneimitteln sollen in einer Verordnung geregelt werden. Darin wird der Regierungsrat insbesondere zu entscheiden haben, welche fachlichen Voraussetzungen für eine Detailhandelsbewilligung, die vom eidgenössischen Heilmittelrecht vorgeschrieben ist, erfüllt sein müssen.
Die GASK liess sich bei der Meinungsfindung vom Gedanken leiten, dass der Expertenstreit lediglich die fachlichen Voraussetzungen bei der Abgabe von komplementärmedizinischen Arzneimitteln betrifft (= Selbstdispensation). Ziel sollte dabei ein eidgenössisches Diplom in Alternativmedizin und nicht tiefere kantonale Voraussetzungen sein.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, welche bereits heute mit einer kantonalen Bewilligung komplementärmedizinische Arzneimittel abgeben, dürfen dies aufgrund einer grosszügigen Übergangslösung im Bundesrecht bis Ende 2008 weiter tun. Die Anwendung und die Erstabgabe von komplementärmedizinischen Arzneimitteln werden auch nach Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetzes und nach 2008 ohne eidgenössisches Diplom möglich sein.
Patientinnen und Patienten von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, welche keine Detailhandeslbewilligung haben, können über die Erstabgabe hinausgehenden Mengen in der Drogerie oder Apotheke beziehen. Ein Bezug per Post ist möglich. Diese Lösung trägt den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten sowie den Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in geeigneter Weise Rechnung. Insbesondere bedeutet dies kein Berufsverbot für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.
Kontakt Ruth Fuchs-Scheuber Tel.: +41/79/628'76'65