Besoldungsrecht für Lehrpersonen tritt im Herbst 2006 in Kraft
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Besoldungsordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste auf den 1. August 2006 bzw. auf den 1. Oktober 2006 (Hochschulen) in Kraft zu setzen. Das um ein Jahr verschobene Inkrafttreten erfolgt aufgrund der Sparmassnahmen, welche für das Budget 2006 notwendig waren.
Das neue Besoldungssystem für Lehrpersonen übernimmt wesentliche Elemente des Besoldungssystems für das Staatspersonal und berücksichtigt zugleich die Eigenheiten des Lehrberufs. Wie beim Staatspersonal basiert die Einteilung auf 18 Lohnklassen. Allerdings mussten für eine genauere Zuordnung Zwischenklassen eingeschoben werden, sodass das Besoldungssystem für die Lehrpersonen aus 35 Lohnklassen besteht.
Die neu gestalteten und verlängerten Ausbildungswege für verschiedene Lehrpersonen, Lohnvergleiche unter den Kantonen und das neue Besoldungssystem für das Staatspersonal waren Anlass, das Besoldungssystem für die Lehrpersonen aus dem Jahr 1999 zu überprüfen und anzupassen.
Noch kein lohnwirksames Qualifikationssystem
Ein wesentlicher Unterschied zum Besoldungssystem für das Staatspersonal ist der vorläufige Verzicht auf ein lohnwirksames Qualifikationssystem. Die Beurteilung der Lehrpersonen ist an vielen Schulen noch nicht institutionalisiert oder noch nicht erprobt. Wie beim Staatspersonal sollen auch im Schulbereich die Vorgesetzten einige Jahre Erfahrung mit den Beurteilungsinstrumenten machen können. Die Einführung einer lohnwirksamen Beurteilung soll aber so rasch als möglich geprüft werden. Aufgrund einer erheblich erklärten Motion ist ein entsprechender Planungsbericht zu erarbeiten. Das Besoldungssystem enthält aber weiterhin die Leistungskomponenten der Gewinnungs- und Erhaltungszulagen und die Möglichkeit des Lohnstillstandes.
Kontakt:
Dr. Charles Vincent
Vorsteher Gruppe Volksschulen im Bildungs- und Kulturdepartement
Tel. +41/41/228'52'12
Erreichbar heute Donnerstag 23. Juni 2005 von 10.30 bis 14 Uhr.