Asbest - Was tut das des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern?
Luzern (ots)
In jüngster Vergangenheit wurde das Thema Asbest mehrfach von den Medien aufgegriffen. Dabei wurde auch ein Teil einer Liste mit angeblich spritzasbestbelasteten Häusern im Kanton Luzern publiziert. Die Reaktionen aus der Bevölkerung reichten von Verängstigung bis Empörung. Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern (GSD) möchte das Thema versachlichen und Hilfe anbieten.
Asbest wurde früher als Werkstoff vor allem wegen seiner ausgezeichneten Hitze- und Feuerbeständigkeit geschätzt. Eingeatmete Asbestfasern können aber zu schweren Erkrankungen führen. Deshalb gilt seit 1990 ein Asbestverbot. Trotzdem findet man noch heute an vielen Orten, auch im Kanton Luzern, asbesthaltige Materialien.
Ist Asbest eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung?
Solange die Asbestwerkstoffe nicht beschädigt sind oder nicht bearbeitet werden, kann von keiner unmittelbaren Gefährdung oder höchstens von einer geringen Gefährdung ausgegangen werden. Allerdings ist eine Beschädigung v.a. beim Spritzasbest für Laien schwierig feststellbar.
Das GSD erachtet die Veröffentlichung der Liste mit den angeblich asbestbelasteten Häusern als wenig zweckdienlich, da dies, mehr zur Verunsicherung, als zur Klärung der Situation beiträgt. Trotzdem wird die Liste auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist auch festzuhalten, dass Asbest in den letzten Jahrzehnten so mannigfach als Werkstoff zum Einsatz kam, dass in den nächsten Jahren immer wieder mit heute noch unbekannten Asbestfunden zu rechnen ist. Das GSD nimmt die Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung ernst und hat deshalb ein Massnahmenpaket in die Wege geleitet.
Was unternimmt das GSD zur Verbesserung der Situation?
1.) Die Häuserliste mit insgesamt 169 Objekten im Kanton Luzern wird überprüft. Die Überprüfung wurde bereits vor einige Wochen gestartet. Da die Daten der Liste aus dem Jahr 1985 stammen, ist mit einem hohen Bereinigungsbedarf zu rechnen. Es zeichnet sich schon heute ab, dass die Liste veraltet ist. Die Angaben zu den einzelnen Objekten sind zum Teil erheblich ungenau. Die Überprüfung löst viel Kleinarbeit aus, sodass sie einige Monate in Anspruch nehmen wird.
2.) Aus den Rückmeldungen der Häuserbesitzer werden dann die 169 Objekte ein erstes Mal katalogisiert. Es wird Häuser geben, die bereits saniert wurden; andere Häuser wird es nicht mehr geben, da sie abgebrochen wurden. Bei einer weiteren Gruppe von Häusern wird das mögliche Asbestrisiko unbekannt sein, da die Besitzer in der Vergangenheit gewechselt haben oder unklar ist, wo im Haus das Asbest verbaut wurde. Hier können Asbestmessungen in der Luft oder die Analyse von Materialproben weiterhelfen.
3.) Auf Grund der gesammelten Daten soll dann ein Asbest-Kataster für den Kanton erstellt werden. Es ist aber schon heute absehbar, dass er nicht vollständig sein kann, da die 169 Objekte der Asbest-Liste 1985 - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - erfasst wurden. Mit unbekannten Asbestfunden ist daher - wie jüngst in einem Luzerner Warenhaus - immer wieder zu rechnen.
4.) Inwieweit der Kanton Luzern Möglichkeiten hat, bei asbestbelasteten Häusern einzuschreiten, wird juristisch abgeklärt.
5.) Das GSD setzt sich dafür ein, dass an den Berufschulen das Thema Asbest behandelt wird. Handwerker sollen noch besser für die Gefährdung durch Asbest sensibilisiert werden.
6.) Das GSD wird nebst der Bewirtschaftung des Asbest-Katasters auch grundsätzlich aktiv sein, dies auf Grund der eidg. Gesetzgebung: Information der Eigentümer (und der betroffenen Personen) über die Pflichten im Umgang mit asbesthaltigen Produkten inkl. Bauten; Überwachung der Deklaration von asbesthaltigen Produkten inkl. Bauten.
7.) Eine Koordination mit anderen Dienststellen des Kantons sowie externer Stelle wie SUVA und BAG wurde bereits institutionalisiert.
Hilfestellung
Asbest ist erst dann gefährlich, wenn seine Fasern freigesetzt werden und in die Lunge gelangen. Anhand von einigen Praxisbeispielen soll die Gefährlichkeit von Asbest erläutert werden:
- Alte Blumenkisten aus Asbestzement:
Ohne Beschädigung keine unmittelbare Gefährdung. Beim Beschädigen oder mechanischen Bearbeiten (Bohren, Schleifen, etc.) entstehen gesundheitsgefährdende Asbestfasern.
- Fassaden/Dächer aus Asbestzement (Bsp. Velounterstände, alte "Eternitdächer"):
Ohne Beschädigung keine unmittelbare Gefährdung. Beim Beschädigen, mechanischen Bearbeiten (Bohren, Schleifen, etc.) oder Einsatz von Hochdruckreinigern entstehen gesundheitsgefährdende Asbestfasern.
- Asbesthaltige Heizkesselisolationen:
Ohne Beschädigung durch Freisetzung von Asbestfasern besteht eine geringe Gefährdung. Auch bei kleinen und kurzfristigen Arbeiten können grössere Mengen gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt werden.
- Asbesthaltige Bodenbeläge (Bsp. aus PVC oder Vinyl):
Ohne Beschädigung keine unmittelbare Gefährdung. Beim Entfernen oder Beschädigen können grössere Mengen gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt werden.
- Beschichtungen aus Spritzasbest (Bsp. Brandschutzverkleidungen von Stahlträgern, Deckenisolationen):
Ohne Beschädigung durch Freisetzung von Asbestfasern besteht eine geringe Gefährdung. Auch bei kleinen und kurzfristigen Arbeiten können grössere Mengen gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt werden.
- Weitere Beispiele im Internet unter www.suva.ch/asbest
Bei Asbestverdacht - wie weiter?
Wenn Verdacht auf asbesthaltiges Material besteht und dies bei der vorgesehenen Bearbeitung oder Nutzung eine Gefährdung darstellt, ist eine Untersuchung des Materials zu empfehlen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Probenentnahme Asbestfasern freisetzen kann.
Eine Liste von Laboratorien, die Asbestanalysen ausführen, findet man unter http://www.suva.ch/asbest.
Wird asbesthaltiges Material gefunden, muss weiter abgeklärt werden, ob sich eine Sanierung aufdrängt. Dabei können Luftmessungen zur Ermittlung der Asbestfaserbelastung hilfreich sein.
Asbest wird die Öffentlichkeit noch lange beschäftigen, da mögliche notwendige Sanierungen von Häusern Jahre in Anspruch nehmen werden.
Für Auskünfte steht die Stelle für Chemikalien und Erzeugnisse zur Verfügung: Tel. +41/41/228'64'24 E-Mail: chemikalien@lu.ch.
Kontakt:
Dr. Matthias Mütsch
Kantonsapotheker
Tel. +41/41/228'67'31
E-Mail: kap@lu.ch
Hinweis: Fotos können per Mail unter kap@lu.ch bestellt werden.