Luzerner Regierung zu den Auswirkungen des Unwetters
Luzern (ots)
Vor der Medienkonferenz zu den Abstimmungsvorlagen vom 25. September 2005 hat sich Schultheiss Max Pfister zu den Auswirkungen des schweren Unwetters geäussert. Er hat den Angehörigen der beiden Feuerwehrleute, die im Entlebuch ums Leben gekommen sind, im Namen der Luzerner Regierung sein tiefes Beileid ausgesprochen und allen Einsatzkräften, die über Tage im harten Kampf gegen die Wassermassen standen, der Polizei, den Feuerwehren, den Zivilschutzangehörigen, den Armeeangehörigen und allen Freiwilligen, die tatkräftige Nachbarschaftshilfe geleistetet haben, gedankt.
Über die materiellen Schäden, eine Woche nach dem Unwetter, liegen die folgenden Informationen vor: Gemäss Angaben der Gebäudeversicherung ist mit rund 4000 Schadenmeldungen zu rechnen. Die erwartete Schadensumme wird eine dreistellige Millionenhöhe erreichen. Diese Schäden sind grossenteils über die Versicherungen abgedeckt. Zur Linderung von Härtefällen ist bereits die Sammlung der Glückskette erfolgreich angelaufen. Wo zusätzliche Hilfe erforderlich ist, wird der Kanton bei der Suche nach Lösungen helfen.
Das Schadenbild bei den kantonalen Infrastrukturen
Im Hochbaubereich halten sich gemäss derzeitigem Wissenstand die Schäden in Grenzen. Sie sind zudem über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Bei diversen Liegenschaften und Grundstücken sind Inneneinrichtungen beschädigt worden. Zudem fallen auch hier Räumungsarbeiten an.
Im Tiefbaubereich zeigen erste Schätzungen, dass dem Kanton Nettokosten von rund 5 Millionen Franken entstehen dürften. Darin enthalten sind nicht nur der Wiederaufbau des von der Emme mitgerissenen Strassenabschnittes der Kantonsstrasse K 10 bei Werthenstein, sondern auch die diversen Schäden an den Belägen, Kunstbauten und elektromechanischen Einrichtungen.
Beim Wasserbau gehen wir von Sofortmassnahmen mit einer Kostenfolge von rund 2.5 Millionen Franken aus. Mittelfristig werden über die nächsten fünf Jahre ca. 3 Millionen Franken Kantonsbeiträge pro Jahr an die Investitionen zur Verbesserung der Wasserbausituation geleistet werden müssen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das Hochwasserereignis eindrücklich die Notwendigkeit von entsprechenden Schutzbauwerken aufgezeigt hat. Zu erwähnen sind u.a. die jüngst erstellten Hochwasserrückhaltebecken an der A 2 in Kriens/Horw und in Beromünster, das Strassenbau- und Bachsanierungsprojekt Escholzmatt-Wiggen und die Sanierung der Wigger in Nebikon. Sie haben sich bewährt und diese Regionen vor grossen zusätzlichen Schäden bewahrt.
Schäden sind auch an Gemeindestrassen entstanden. Ein detaillierter Überblick fehlt hier noch.
Eine grössere Anzahl Schäden sind im Landwirtschaftsgebiet bei Güterstrassen, Brücken, Hofzufahrten und Hofwasserversorgungen entstanden. Hier ist ebenfalls rasche Hilfe erforderlich. Sie wird von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abteilung Strukturverbesserung, koordiniert. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten mit 35%. Gerechnet wird mit Kosten von gut 1 Million Franken.
Was die Gefahrenabwehr in den Rutschungsgebieten anbelangt, fehlen noch teilweise die geologischen Fachaussagen und damit eine vollständige Übersicht. Für die Wiederherstellung der Sicherheit, insbesondere gegen Rutschungen werden von Bund und Kanton in den nächsten Jahren zusätzliche Beträge nötig sein.
Fazit: Der Kanton Luzern ist vom Hochwasser stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Neben den direkt betroffenen Regionen und Ihrer Bevölkerung trägt auch der Kanton nicht unwesentlichen Schaden. Die Schäden an den kantonalen Infrastrukturen, insbesondere am Strassennetz und an den Gewässern, sind schmerzlich, aber nicht in einem Ausmass, dass sie den Plan für künftige Investitionen, wie diese im Integrierten Finanz- und Aufgabenplan vorgesehen sind, in Frage stellen.
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