Hochwasser - Koordinationsgruppe Behebung Unwetterschäden nimmt Arbeit auf
Luzern (ots)
Unter der Leitung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements hat am Montag, 5. September 2005, die Koordinationsgruppe Behebung Unwetterschäden ihre Arbeit aufgenommen. Dem Gremium gehören Vertreter des Justiz- und Sicherheitsdepartements, der Gebäudeversicherung, der Dienststellen Landwirtschaft und Wald (lawa), Verkehr und Infrastruktur (vif) und Umwelt und Energie (uwe), der Bewilligungs- und Koordinationszentrale sowie des Zivilschutzes an. Der Verband Luzerner Gemeinden wurde eingeladen, ebenfalls einen Vertreter in die Koordinationsgruppe zu delegieren.
Die neue Koordinationsgruppe ist nach der Auflösung des Kantonalen Führungsstabs für die 2. Phase der Bewältigung der Unwetterschäden, die Wiederherstellungsmassnahmen zuständig. Sie koordiniert die Massnahmen, legt einheitliche Beurteilungskriterien fest, beurteilt Einzelmassnahmen von übergeordnetem Interesse, koordiniert und beschafft die Mittel (inkl. Glückskette, Fonds) und stellt die interne und externe Information sicher.
Als neue zentrale Anlaufstelle fungiert ab sofort das Sekretariat des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. Bei Fragen, die Wiederherstellungsmassnahmen betreffen, stehen folgende Verbindungen, die an die zuständigen Stellen weiterleiten, zur Verfügung:
- Tel.-Nr. 041 228 51 55 - Fax 041 210 65 73 - E-Mail buwd@lu.ch
Damit auch die Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Infrastrukturen (Strassen, Wasserversorgungen) an Gewässern sowie der Entsorgungsaufwand, der durch Ablagerungen entstanden ist, erfasst und beurteilt werden können, hat die Koordinationsgruppe die Gemeinden um eine Zusammenstellung der entsprechenden Schäden ersucht. Dabei handelt es sich um Schäden, wo Unterstützung durch den Kanton und allenfalls durch den Bund erwartet wird. Die Koordinationsgruppe weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Schäden geringeren Ausmasses und nur lokaler, bzw. privater Bedeutung, insbesondere Rutsche von Land, Wald oder auch Wegabschnitten, wie bisher als reine Elementarschäden und nach dem entsprechenden Verfahren behandelt werden. Die Informationen zum Elementarschadenfonds sind auf der Internetseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (www.lawa.lu.ch) unter den Richtlinien des Fonds ersichtlich.
Kontakt:
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'53'52