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Staatskanzlei Luzern

Gesundheits- und Sozialdepartement gibt den Entwurf zu einem neuen Gesetz über soziale Einrichtungen in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat den Entwurf eines neuen
Gesetzes über soziale Einrichtungen zur Vernehmlassung freigegeben.
Der Entwurf wurde unter Führung des Gesundheits- und
Sozialdepartements von einer Projektgruppe bestehend aus Vertretern
der Departemente, der Gemeinden und der gemäss
Heimfinanzierungsgesetz anerkannten Einrichtungen erarbeitet. Das
neue Gesetz soll das bestehende Heimfinanzierungsgesetz ablösen.
Das geltende Heimfinanzierungsgesetz des Kantons Luzern stammt aus
dem Jahr 1986. Als mehr oder weniger reines Finanzierungsgesetz
regelt es im Wesentlichen die finanziellen Leistungen des Kantons und
der Gemeinden an die Betriebskosten der anerkannten Heime durch eine
pauschale Übernahme der Betriebsdefizite. Anerkannt werden können
Kinder-, Jugend- und Erziehungsheime, Einrichtungen für Behinderte
und für Suchttherapien sowie Sonderschulen.
Zurzeit des Inkrafttretens des Heimfinanzierungsgesetzes am 1.
Januar 1987 umfasste das Angebot 762 anerkannte Plätze und das
Restdefizit belief sich in den ersten Jahren auf rund 10 Millionen
Franken. Seither ist das Angebot an anerkannten Plätzen auf rund
2'500 gestiegen. In der gleichen Zeit wuchs das vom Kanton und den
Gemeinden zu tragende Restdefizit auf 58 Millionen Franken (2004).
Das geltende Heimfinanzierungsgesetz bietet jedoch nur eingeschränkt
Möglichkeiten, das Angebot zu steuern und damit einen weiteren
Anstieg der Kosten der Heimfinanzierung zu verhindern. In Anbetracht
der Kostenentwicklung ist auch offensichtlich, dass die
voraussetzungslose Finanzierung der Restdefizite der anerkannten
Einrichtungen nicht mehr zeitgemäss ist. Weiter bringt die
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen
Bund und den Kantonen (NFA) massgebliche Änderungen der
Heimfinanzierung mit sich. So zieht sich der Bund mittelfristig aus
der Mitfinanzierung von Bau- und Betriebsbeiträgen im Behi nderten-
und Sonderschulbereich zurück, was zu einem massiven Anstieg des
Nettoaufwandes der Heimfinanzierung für den Kanton Luzern auf
geschätzte 150 Millionen Franken führen wird.
Um die Kostenwicklung in der Heimfinanzierung in den Griff zu
bekommen und die Folgen der NFA bewältigen zu können, soll das
geltende Heimfinanzierungsgesetz durch das Gesetz über soziale
Einrichtungen abgelöst werden. Das neue Gesetz soll neben der
Finanzierung neu insbesondere auch die Planung und Steuerung des
Angebots sowie eine wirksame Qualitätskontrolle und Aufsicht
gewährleisten und bisherige falsche Anreize beseitigen. Von zentraler
Bedeutung ist dabei die Steuerung des Leistungsangebots durch eine
Planung und den Wechsel von der Restdefizitdeckung zur
leistungsbezogenen Abgeltung mittels indikationsabhängigen
Leistungspauschalen. Daneben sieht das Gesetz eine grössere
Mitbestimmung der Gemeinden bei der Anerkennung von sozialen
Einrichtungen sowie eine verstärkte Einflussnahme des Kantons auf
Platzierungen in anerkannten sozialen Einrichtungen vor. Der
bisherige Kostenverteilschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden soll
vorerst beibehalten werden.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende 2005. Die
Vernehmlassungsunterlagen sind auf dem Internet unter
www.lu.ch/index/gesundheit_soziales/publikationen abrufbar.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Auskunft
Tel. +41/(0)41/228'60'81

Daniel Wicki
Leiter Abteilung Gesundheitswesen und Soziales
Tel. +41/(0)41/228'60'80

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