Gesundheits- und Sozialdepartement gibt den Entwurf zu einem neuen Gesetz über soziale Einrichtungen in die Vernehmlassung
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat den Entwurf eines neuen Gesetzes über soziale Einrichtungen zur Vernehmlassung freigegeben. Der Entwurf wurde unter Führung des Gesundheits- und Sozialdepartements von einer Projektgruppe bestehend aus Vertretern der Departemente, der Gemeinden und der gemäss Heimfinanzierungsgesetz anerkannten Einrichtungen erarbeitet. Das neue Gesetz soll das bestehende Heimfinanzierungsgesetz ablösen.
Das geltende Heimfinanzierungsgesetz des Kantons Luzern stammt aus dem Jahr 1986. Als mehr oder weniger reines Finanzierungsgesetz regelt es im Wesentlichen die finanziellen Leistungen des Kantons und der Gemeinden an die Betriebskosten der anerkannten Heime durch eine pauschale Übernahme der Betriebsdefizite. Anerkannt werden können Kinder-, Jugend- und Erziehungsheime, Einrichtungen für Behinderte und für Suchttherapien sowie Sonderschulen.
Zurzeit des Inkrafttretens des Heimfinanzierungsgesetzes am 1. Januar 1987 umfasste das Angebot 762 anerkannte Plätze und das Restdefizit belief sich in den ersten Jahren auf rund 10 Millionen Franken. Seither ist das Angebot an anerkannten Plätzen auf rund 2'500 gestiegen. In der gleichen Zeit wuchs das vom Kanton und den Gemeinden zu tragende Restdefizit auf 58 Millionen Franken (2004). Das geltende Heimfinanzierungsgesetz bietet jedoch nur eingeschränkt Möglichkeiten, das Angebot zu steuern und damit einen weiteren Anstieg der Kosten der Heimfinanzierung zu verhindern. In Anbetracht der Kostenentwicklung ist auch offensichtlich, dass die voraussetzungslose Finanzierung der Restdefizite der anerkannten Einrichtungen nicht mehr zeitgemäss ist. Weiter bringt die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und den Kantonen (NFA) massgebliche Änderungen der Heimfinanzierung mit sich. So zieht sich der Bund mittelfristig aus der Mitfinanzierung von Bau- und Betriebsbeiträgen im Behi nderten- und Sonderschulbereich zurück, was zu einem massiven Anstieg des Nettoaufwandes der Heimfinanzierung für den Kanton Luzern auf geschätzte 150 Millionen Franken führen wird.
Um die Kostenwicklung in der Heimfinanzierung in den Griff zu bekommen und die Folgen der NFA bewältigen zu können, soll das geltende Heimfinanzierungsgesetz durch das Gesetz über soziale Einrichtungen abgelöst werden. Das neue Gesetz soll neben der Finanzierung neu insbesondere auch die Planung und Steuerung des Angebots sowie eine wirksame Qualitätskontrolle und Aufsicht gewährleisten und bisherige falsche Anreize beseitigen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Steuerung des Leistungsangebots durch eine Planung und den Wechsel von der Restdefizitdeckung zur leistungsbezogenen Abgeltung mittels indikationsabhängigen Leistungspauschalen. Daneben sieht das Gesetz eine grössere Mitbestimmung der Gemeinden bei der Anerkennung von sozialen Einrichtungen sowie eine verstärkte Einflussnahme des Kantons auf Platzierungen in anerkannten sozialen Einrichtungen vor. Der bisherige Kostenverteilschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden soll vorerst beibehalten werden.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende 2005. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf dem Internet unter www.lu.ch/index/gesundheit_soziales/publikationen abrufbar.
Kontakt:
Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Auskunft
Tel. +41/(0)41/228'60'81
Daniel Wicki
Leiter Abteilung Gesundheitswesen und Soziales
Tel. +41/(0)41/228'60'80