Vogelgrippe: Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen ab Dienstag, 25. Oktober 2005, bis Mittwoch, 2. November 2005
Luzern (ots)
Der Bundesrat hat letzte Woche Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) in die Schweiz beschlossen. Im Massnahmenpaket des Bundesrates zur Vogelgrippe ist auch eine Registrierung der Geflügelhaltungen enthalten. Um diese Registrierung zu ermöglichen, bezeichnet das Kantonale Veterinäramt im Einvernehmen mit dem Gesundheits- und Sozialdepartement die Gemeinde als Meldestelle.
Der Bundesrat hat verordnet, dass die Freilandhaltung für Geflügel ab dem 25. Oktober 2005 bis 15. Dezember 2005 untersagt bleibt. Unter dieses Verbot fallen alle Hühnervögel, Schwimm- und Laufvögel wie Hühner, Truthühner, Fasane, Pfaue, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Strausse u.a.. Nicht unter das Verbot fallen das Ziervögel (Papageien, Wellensittiche, Kanarienvögel u.a.) sowie die Tauben aller Art.
Neben der Freilandhaltung hat der Bundesrat auch gleichzeitig alle Geflügelausstellungen und -Märkte über diesen Zeitraum verboten sowie die Registrierung der Geflügelbestände vorgeschrieben, die innerhalb einer Woche vorgenommen werden muss.
Diese Registrierung ist sehr hilfreich und bedeutungsvoll für den Seuchenfall und demnach auch eine wichtige vorsorgliche Massnahme. Sollte nämlich in der Schweiz ein Seuchenfall bei Wildvögeln oder beim Hausgeflügel (auch bei Einzeltieren) auftreten, ist es nötig, innert kurzer Zeit alle Geflügelhaltungen in einem gewissen Umkreis zu untersuchen und die Tierhalter rasch über die Situation und die zu treffenden Massnahmen zu informieren. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn die Geflügelhaltungen lokalisierbar sind und die Behörden sie kennen.
Wer muss seine Tierhaltung wann und wo melden?
Unter die sofortige Meldepflicht fallen alle Tierhalterinnen und Tierhalter mit meist kleinen, also v.a. Hobby-Geflügelhaltungen, die noch nicht erfasst sind. Tierhaltungen, deren Tiere bereits durch die diesjährige landwirtschaftliche Datenerhebung erfasst wurden, sind bei uns bereits registriert und müssen nicht mehr gemeldet werden. Die meldepflichtigen Personen werden angehalten, sich ab Dienstag, 25. Oktober 2005 bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Die Registrierung muss bis zum 2. November 2005 abgeschlossen sein.
Was ist zu melden?
Bei der Meldestelle sind Name und Adresse der Tierhalterin/des Tierhalters, der Standort der Geflügelhaltung, die Art der Geflügelhaltung (z.B. Hobbyhaltung, gewerbliche Haltung, Weidehaltung, Volierenhaltung usw.), die Art und die Anzahl des gehaltenen Geflügels anzugeben.
Ab Mitte dieser Woche wird auch im Internet unter www.veterinaeramt.lu.ch ein elektronisches Formular aufgeschaltet werden, auf dem Geflügelhaltungen Online gemeldet werden können.
Das Veterinäramt rechnet mit dem Verständnis aller. Die vorgeschriebenen Massnahmen dienen zum Schutz aller Geflügeltiere und -haltungen und letztlich der ganzen Bevölkerung.
Bitte beachten Sie die Beilage www.lu.ch/download/sk/mm_photo/2578_InfoblattTierhalter.pdf.
Kontakt:
Dr. Paul Infanger
Kantonstierarzt
Tel. +41/41/228'61'35